Energiekostenzulage kann jetzt beantragt werden

Die Verordnung für die Ausrichtung der neuen Energiekostenzulage der Stadt Zürich für einkommensschwache Haushalte ist in Kraft getreten. Betroffene Haushalte müssen nun rasch handeln.

Symbolbild Pixabay.

Mit Inkrafttreten der Verordnung über Energiekostenzulagen für einkommensschwache Haushalte kann die Stadt Zürich neu Haushalte mit geringen finanziellen Mitteln entlasten, für welche die deutlich erhöhten Nebenkostenabrechnungen eine grosse Belastung darstellen. Das teilt die Stadt Zürich in einer Medienmitteilung mit.

Als einkommensschwach im Sinne der Energiekostenzulage gelten rund 80’000 Stadtzürcher*innen, die aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse zwar keine Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen beziehen, aber auf individuelle Prämienverbilligung angewiesen sind.

Die Voraussetzungen

Die Ausrichtung der Energiekostenzulage ist möglich, wenn der Preis eines Energieträgers im Vergleich zu dessen tiefstem Preis in einer der drei vorangegangenen Heizperioden um mindestens 30 Prozent gestiegen ist. In der Heizperiode 2022/2023 betrug die Preissteigerung bei Gas (119 Prozent), bei Öl (112 Prozent) und bei Holz (65 Prozent). Der Stadtrat hat darum entschieden, die Energiekostenzulage im Jahr 2023 auszurichten.

Pauschalbeträge für die Energiekostenzulage

Der Stadtrat entscheidet für jede einzelne Heizperiode nicht nur über die Ausrichtung, sondern legt auch die Höhe des Ausgleichs fest, der als Pauschalbetrag ausbezahlt wird.

Für anspruchsberechtige Haushalte liegt die Energiekostenzulage für die Heizperiode 2022/2023 bei Wohnungen mit Gasheizungen zwischen 595 Franken (1-Personenhaushalt) und 1547 Franken (5-Personenhaushalt), bei Ölheizungen zwischen 549 Franken (1‑Personenhaushalt) und 1445 Franken (5-Personenhaushalt) und bei Holzheizungen zwischen 262 Franken (1-Personenhaushalt) und 682 Franken (5-Personenhaushalt).

Für die sechste und jede weitere Person im Haushalt wird die Energiekostenzulage um jeweils 10 Prozent erhöht. Die notwendigen finanziellen Mittel für die erwarteten rund 25’000 Gesuche erwirkt der Stadtrat mittels dringlichem Nachtragskredit. Die geschätzten Gesamtkosten für die erstmalige Ausrichtung der Energiekostenzulagen für einkommensschwache Personen belaufen sich auf rund 19 Millionen Franken.

Kurze Frist für die Antragsstellung

Damit die Energiekostenzulage noch im laufenden Kalenderjahr ausgerichtet und den Betroffenen zugutekommen kann, ist die Frist für die Antragstellung in diesem Jahr sehr kurz. Betroffene müssen darum rasch handeln und das entsprechende Gesuch ab sofort bis am 30. September 2023 einreichen.

Die potenziell anspruchsberechtigten Personen werden in den nächsten Tagen per Brief vom Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV angeschrieben und können ihren Antrag elektronisch oder auf Papier stellen. Sollten im Gesuch Angaben und Belege fehlen, kann eine Nachfrist gewährt werden. 

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