Ringling/Wohnen am Grünwald
Eine unendliche Geschichte
Dass die letzte grosse Bauparzelle im Rütihof, jene an der Ecke Frankentaler-/Regensdorferstrasse, überbaut wird, ist sicher. Bloss wann und wie, darüber wird seit 1989 gerungen. Ein Überblick der Ereignisse.
3. Dezember 2019 — Fredy Haffner
1989
7. Februar, Stadträtin Ursula Koch lädt alle Interessierten zu einer Orientierungsversammlung «Offene Planung Rütihof».
1999
Die Stadt Zürich sucht im Rahmen des Legislaturziels «10’000 Wohnungen» nach gemeinnützigen Investoren, um das letzte freie grosse Grundstück (HG 7471) an der Ecke Frankentaler-/Regensdorferstrasse im Rütihof zu überbauen.
2003
Die Stadt Zürich als Eigentümerin sucht gemeinnützige Investoren, die das Areal überbauen und die Quartierwünsche realisieren.
2004
Oktober: Das Programm zum Studienauftrag (Architekturwettbewerb) «Wohnüberbauung Grünwald» wird aufgelegt. Am zweistufigen Wettbewerb nehmen zwölf Architekturbüros teil.
2005
April: Erste Stufe der öffentlichen Jurierung.
November: Das Beurteilungsgremium liefert einen Bericht zum Wettbewerb ab. Gewonnen hat das Projekt «Ringling». Es folgt eine öffentliche Infoveranstaltung.
2006
Januar: Die IG Pro Rütihof schlägt der Stadt vor, die vier Wettbewerbsprojekte öffentlich zu diskutieren, wird aber abgewiesen.
März: Präsentation überarbeiteter Vorschlag. Danach Informationsveranstaltung für den Vorstand des Quartiervereins, die benachbarten Baugenossenschaften und die Mitglieder des Gemeinderats.
Mai: Nachdem sich an der GV des Quartiervereins eine Mehrheit der Stimmberechtigten gegen «Ringling» ausspricht, wird Jakob Maurer als Delegierter gewählt, um sich gegen das Projekt einzusetzen.
Juni: Die Generalversammlung der Genossenschaft GBMZ sagt mit 108 zu 2 Stimmen Ja zum Projekt.
September: Der Stiftungsrat der SAW genehmigt das Projekt.
November: Generalversammlung der Baugenossenschaft Sonnengarten sagt Ja.
2007
Juli: Die Stadt Zürich schliesst die Baurechtsverträge ab.
2008
Januar: Der Gemeinderat stimmt den Baurechtsverträgen mit 69 zu 41 Stimmen zu.
Dezember: Die IG pro Rütihof reicht gegen diese Baurechtsverträge beim Bezirksrat eine Gemeindebeschwerde ein.
2009
Januar: Das Baugespann für das erste Baugesuch wird aufgestellt und das Baugesuch eingereicht. Die Gemeindebeschwerde der IG pro Rütihof wird vom Bezirksrat abgelehnt.
Juni: Die Bausektion des Stadtrats erteilt die Baubewilligung.
Juli: Die IG erhebt Rekurs und Verbandsbeschwerde bei der Baurekurskommission 1 des Kantons Zürich.
September: Das Verwaltungsgericht lehnt die Gemeindebeschwerde ebenfalls ab.
2010
Januar: Eine Web-Umfrage der IG wird vorzeitig vom Netz genommen: Die IG wirft Vertretern der SP vor, die Umfrage manipuliert zu haben.
März: Die Einsprache gegen den Verkehrskreisel Frankentalerstrasse wird eingereicht.
April: Das Verwaltungsgericht spricht der IG die Legitimation zur Einsprache gegen den Verkehrskreisel Frankentalerstrasse ab.
Mai: In letzter Instanz weist auch das Bundesgericht die Beschwerde gegen die Erteilung der Baurechtsverträge ab.
Juni: Die Baurekurskommission 1 hebt die Baubewilligung für den «Ringling» wegen mangelnder Erschliessung auf.
September: Die Bauträgerschaft erhebt vor dem Verwaltungsgericht Beschwerde gegen die Aufhebung der Baubewilligung.
Dezember: Das Bundesgericht korrigiert das Urteil des Verwaltungsgerichts und spricht der IG die Legitimation zur Einsprache gegen den Verkehrskreisel zu.
2011
Januar: Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich lehnt die Beschwerde der Bauträgerschaft gegen das Urteil der Baurekurskommission vom 23. Juni 2010 ab.
Februar: Das Verwaltungsgericht hebt die Baubewilligung wegen mangelnder Verkehrssicherheit auf. Die Bauträgerschaft teilt mit, dass sie das Urteil des Verwaltungsgerichts nicht anficht.
Oktober: Der Stadtrat beantwortet eine Interpellation (Trevisan/Jäger) negativ, die gefordert hatte, unter Einbezug der Bevölkerung eine neue Lösung zu suchen und stellt sich weiter hinter das Projekt «Ringling».
2012
März: Erneut werden Baugespanne aufgestellt und ein neues Baugesuch (mit geänderter Verkehrsführung) eingereicht.
April: Am 13. wird die Baueingabe «Ringling 2» eingereicht, am 19. weist das Verwaltungsgericht die Vorinstanzen an, die Unfallgefahr beim geplanten Kreisel an der Frankentalerstrasse erneut zu prüfen.
2013
Januar: Die Bausektion Zürich bewilligt die 2. Baueingabe.
Februar: Die Gegnerschaft, vereint in der Interessengemeinschaft der Eigentümer (IGER), erhebt vor dem Baurekursgericht Beschwerde gegen die Baubewilligung.
2014
April: Das Baurekursgericht Zürich lehnt den Rekurs der IGER gegen die Baubewilligung ab. Die IGER kündet den Weiterzug ans Verwaltungsgericht an.
2015
April: Das Verwaltungsgericht lehnt die Beschwerde gegen die Baubewilligung ab.
Juni: Die Gegnerschaft zieht das Urteil weiter vor Bundesgericht.
2016
August: Das Bundesgericht heisst die Beschwerde gut, dem «Ringling» wird die Baugenehmigung endgültig verweigert.
September: Die Bauträgerschaft kündet an, ein neues Projekt auszuarbeiten.
2018
Januar: Am 10. Januar kommt die Stadt zum Schluss, dass die 1975 im Quartierplan festgehaltenen Bruttogeschossflächen von 22’738 m2 heute nicht mehr rechtswirksam seien. Damit könnte die Bruttogeschossfläche auf dem letzten Baugrundstück massiv erhöht werden: Die geltende BZO würde über 50’000 m2 erlauben. Ernst Geering reicht gegen diesen Stadtratsbeschluss Rekurs ein.
Am 29. Januar findet unter der Leitung der Stadt Zürich der erste von drei Workshops im Rahmen eines Mitwirkungsverfahrens statt. 120 Personen nehmen teil.
Juli: Nach Abschluss der Workshops werden zehn städtebauliche Grundsätze festgehalten, die in das neue Projekt einfliessen sollen. Stadtrat und Bauherrschaft beschliessen, den Architekturwettbewerb erst dann neu zu starten, wenn die Einsprache gegen das Strassenprojekt Geering-, Frankentaler-, Regensdorferstrasse und das Rekursverfahren gegen die Aufhebung von Ausnützungszuteilungen im Quartierplan rechtsgültig abgeschlossen sind. Man ging davon aus, dass dies Ende 2019 beim Strassenprojekt und möglicherweise erst im Herbst 2020 im Rekursverfahren zum Quartierplan der Fall sein wird.
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