Die Vision «Inklusion»

Die Inklusion von behinderten Menschen in Schule, Ausbildung und Arbeitsmarkt ist ein heiss diskutiertes und immer wiederkehrendes Thema. Wie steht es in der Schweiz mit der Inklusion und wie unterscheidet sie sich von Integration?

Bei der Inklusion wird die Vielfalt zur Normalität.

Integration bezeichnet die Eingliederung von Menschen in Systeme, die für die Allgemeinheit erstellt wurden. Dies im Gegensatz zur Separation, bei der spezielle Strukturen für eine Auswahl von Menschen geschaffen wurden. Integration ist nicht als Zustand, sondern als Prozess zu verstehen. Inklusion hingegen wird häufig als Vision definiert, in deren Richtung die Gesellschaft sich entwickeln soll. Die Gleichwertigkeit und die Unterschiedlichkeit der Menschen finden ihren Platz, die Vielfalt wird zur Normalität. Während bei Integration noch immer von zwei Gruppen gesprochen wird, den integrierten und den zu-integrierenden Menschen, stellt Inklusion den Zustand der Gesellschaft als eine durchmischte Masse dar. Das System hat sich dabei dem Individuum anzupassen und nicht umgekehrt.
Zu den Definitionen finden sich jedoch meist unterschiedliche Auslegungen, auch länderspezifische Unterschiede gibt es. So verwendet die UN-Behindertenrechtskonvention im englischen und französischen Originaltext den Begriff «inclusion». In der offiziellen deutschen Version wird hingegen der Begriff «Integration» genutzt.

Bildung für alle

Die Überzeugung, dass Kinder mit einer Behinderung wenn möglich in Regelschulen gehen sollten, war lange nicht vorhanden. Bildung wurde Menschen mit geringer geistiger Behinderung erst 1960 im neu ausgeführten Invalidengesetz zugesprochen, in den 70er-Jahren dann auch Menschen mit schwerer geistiger Behinderung. Die Inklusion von behinderten Menschen wurde 2008 mit der Behindertenrechtskonvention offiziell festgehalten. Die inklusive Bildung wurde dabei besonders stark diskutiert. Die Vertragsstaaten garantieren «ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen». Der Normalfall soll sein, dass Kinder «nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden». Das allgemeine Bildungssystem soll demnach jeder Person zugänglich sein. Kinder mit und ohne Behinderung zusammen in einer Klasse zu lehren, sollte nicht mehr die Ausnahme bilden, sondern zum Normalfall werden. Diese Zielsetzungen sind umstritten und gehen einigen Kritiker*innen zu weit.
Das Behindertengesetz hat die Ausgestaltung der Sonderschulung an die Kantone delegiert und verpflichtet sie, Kinder mit einer Behinderung wenn immer möglich in Regelklassen zu integrieren. Die Kantone setzen die gesetzlichen Vorgaben jedoch sehr unterschiedlich um, in vielen sind die Integrationsbemühungen verhalten. Ein positives Beispiel bildet der Kanton Luzern, der in diesem Bereich einen bedeutenden Systemwechsel vollzogen hat: Der Regierungsrat beschloss 2011 die Aufhebung von Kleinklassen und ordnete eine integrative Förderung der betroffenen Kinder in der Regelschule an. Benötigte Ressourcen für die integrative Förderung fliessen seither direkt an die Schulen. Ein Beispiel in die andere Richtung stellt der Kanton Basel-Land dar. Dort wird selbst über kleine Schritte heftig diskutiert, Basel-Land weist schweizweit die höchste Quote an separiert beschulten Kindern auf. Der unterschiedliche Entwicklungsstand in den Kantonen ist wohl die direkte Folge eines nur spärlich geführten öffentlichen und politischen Diskurses. So fehlt es beispielsweise an einer neuen gesetzlichen Zielvorgabe, welche die Verpflichtungen der Konventionen national und kantonal umsetzt.
Ob und wie Inklusion an Schulen geschehen soll, spaltet die Gemüter. Gegner der vollständigen Inklusion argumentieren, dass die Anpassungen der heilpädagogischen Schulen an verschiedene Behinderungen in der Regelschule nicht geleistet werden können. Unkritische und konzeptlose Integration würde geistig behinderten Kindern in ihrer Entwicklung schaden, sie seien einer permanenten Überforderung ausgesetzt. Kinder wechseln oftmals nach einer Zeit in eine heilpädagogische Schule, dabei würden sie oft verstehen, dass es sich um eine «Herabstufung» handelt. Gleichzeitig machen Kinder mit schwächeren Leistungen in Regelklassen mehr Lernfortschritte als in Sonderklassen, dort würden sie sich vor allem mit anderen leistungsschwachen Kindern vergleichen und sich womöglich überschätzen.

Mit Behinderung in die Berufswelt

Während die Integration an Schulen die Verantwortung der Kantone ist, ist für die Berufsausbildung der Bund zuständig. Bis zum 20. Lebensjahr erhalten Jugendliche Unterstützung bei der Berufsbildung, sofern die Behinderung als «Behinderung» im Sinne der Invalidengesetzgebung anerkannt ist. Hier fallen Jugendliche, die nach Kriterien der IV keinen Anspruch auf Unterstützung bei der Berufsbildung haben oder später in die berufliche Ausbildung einsteigen, in eine Gesetzeslücke.
Für die meisten Jugendlichen mit geistigen Behinderungen ist eine Berufslehre mit eidgenössischen Fähigkeitszeugnis nicht möglich. Eine Attestlehre ist für einzelne durchaus zu meistern. Die Mehrheit durchläuft jedoch IV-Anlehren oder eine Praktische Ausbildung nach INSOS, ohne eidgenössisch anerkanntes Abschlussdiplom. Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass die geforderte Inklusion im Arbeitsmarkt schwer umsetzbar ist: Oft sind es Schwellenängste der Arbeitgeber*innen, die der Einstellung von Menschen mit Behinderungen im Weg stehen. Vielen behinderten Menschen fällt es schwer, sich vollständig im Arbeitsmarkt zu etablieren, sie sind beim Zugang zum Arbeitsmarkt oftmals Beschränkungen unterworfen. Laut Bundesamt für Statistik sind 2015 über 45 Prozent aller Menschen, die eine Invalidenrente beziehen, auf Ergänzungsleistungen angewiesen gewesen.
In der Schule, bei der Ausbildung und im Arbeitsmarkt muss demnach noch viel geändert werden, was die Inklusion von Menschen mit einer Behinderung angeht. Was konkret getan werden soll und welches System am besten ist, wird immer noch diskutiert, was den Prozess verzögert. Meist fehlen die Ressourcen, um die Inklusion so zu gestalten, dass sie für alle Beteiligten eine Bereicherung ist. Das Ziel der Inklusion, Vielfältigkeit zum neuen «normal» zu machen, ist noch nicht erreicht.

Diese Fokusreihe zum Thema «Menschen mit Behinderung» entstand mit freundlicher Unterstützung der Luise Beerli Stiftung. Die Stiftung unterstützt vorwiegend in der Stadt Zürich domizilierte Institutionen, die sich für betagte oder behinderte Menschen einsetzen. Sie hat keinen Einfluss auf Inhalt und Form der Artikel genommen.

 

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