Die Velovorzugsroute sorgt für rote Köpfe

Das Tiefbauamt lud Ende März zu einer Informationsveranstaltung ein. Erklärt wurden die geplanten baulichen Massnahmen im Zusammenhang mit der Velo-vorzugsroute am Appenzellerweg. Das Interesse war gross, der Widerstand auch.

Hier am Appenzellerweg soll eine Velovorzugsroute entstehen. (Foto: das)

Die Stimmung im Saal des Tertianums Im Brühl war schon vor Beginn des Anlasses spürbar angespannt. Das Tiefbauamt der Stadt Zürich hatte zu einer Informationsveranstaltung geladen, um über die baulichen Massnahmen am Appenzellerweg zu berichten. Diese stehen im Zusammenhang mit einer geplanten Veloroute, die Höngg und Wipkingen verbinden soll.

Zwar befindet sich die Planung dieser Route noch im Anfangsstadium – die Umsetzung ist erst für das Jahr 2030 vorgesehen –, die Pläne für das kleine Teilstück Appenzellerweg/-strasse sind jedoch bereits weiter fortgeschritten. Hier soll nämlich ein Wegstück für Fahrrad- und Fussverkehr den Appenzellerweg mit dem Müseliweg verbinden.

Der Einladung der Stadt waren rund 60 Anwohnende und Interessierte gefolgt. Sie wurden von fünf Projektvertreterinnen, zusammengesetzt aus Mitarbeitenden des Tiefbauamts, des beteiligten Ingenieurbüros und der Dienstabteilung Verkehr, über die konkreten Pläne informiert – und sie nahmen die Gelegenheit war, um ihre Meinung zum Projekt kundzutun. Denn dieses wurde von einem Grossteil der an diesem Abend Anwesenden durchaus kritisch gesehen.

Basis- und Hauptnetz

Dabei waren es mehrere Punkte, die den Anwesenden im Zusammenhang mit dem Projekt sauer aufstiessen: Zunächst wurde generell die Notwendigkeit der Streckenführung infrage gestellt, sei doch die parallel zur Appenzellerstrasse verlaufende Emil-Klöti-Strasse nur wenige Meter entfernt und böte eine gute Verbindung zum Bucheggplatz.

Diskutiert wurde auch, ob es unter den Velofahrenden überhaupt genügend Bedarf für diese Route gäbe – oder ob der Schwerpunkt der Velovorzugsrouten nicht vielmehr in die Innenstadt verlagert werden solle, wo die Verkehrssituation für die Fahrradfahrerinnen viel prekärer sei als in den Aussenquartieren.

Dem entgegnete Esther Hächler, die Vertreterin des Tiefbauamts, dass die Velorouten in der Stadt unterschiedlich gewichtet würden. Während das Basisnetz und das Hauptnetz der geplanten Routen auch durch vielbefahrene Strassen führten, sei es das Ziel der Velovorzugsrouten, den «schwächeren» Verkehrsteilnehmenden die Möglichkeit zu geben, sich auf einer sicheren Route fortbewegen zu können. Daher würde dieses Projekt auf möglichst verkehrsarmen Quartierstrassen erstellt.

Der tatsächliche Bedarf sei momentan noch nicht abzuschätzen, so die Projektverantwortlichen weiter. Erst nach der Fertigstellung könne gemessen werden, wie stark der Veloverkehr zugenommen habe. Ganz allgemein, so betonten die Verantwortlichen, gehe es an diesem Abend jedoch nicht darum, über den bereits beschlossenen Richtplan zu diskutieren, es gehe nun lediglich um die Frage der Umsetzung. Eine Antwort, die von den Gästen nicht gerne gehört wurde.

Und es gab weitere Kritik aus dem Publikum: So wurde bemängelt, dass für den Bau der Veloroute Grünraum zerstört werde. Denn dort, wo der Weg erstellt wird, befindet sich momentan eine Wiese. Und auch in punkto Sicherheit wurden aus dem Publikum Bedenken geäussert: Wie könne gewährleistet werden, dass sich die Velofahrenden an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten? Schliesslich handle es sich bei der Route auch um den Schulweg zahlreicher Kinder.

Wie geht’s weiter?

Gegen Ende der Veranstaltung, die angesichts der Menge an Wortmeldungen und offenen Fragen offensichtlich nicht zur Zufriedenheit aller abgeschlossen werden konnte, formulierten einige der Gäste die Sorge, dass ihre Bedenken ungehört verhallen würden.

Doch es wird noch Möglichkeiten geben, sich zum Projekt zu äussern: Nach den Sommerferien soll das Vorhaben des Strassengesetzes im Zuge des Mitwirkungsverfahrens öffentlich aufgelegt werden. Hierbei kann die Bevölkerung schriftlich Einwendungen zum Vorprojekt machen. Diese werden anschliessend durch das Tiefbauamt einzeln geprüft und mit einer Stellungnahme beantwortet.

Die anschliessende Planauflage soll voraussichtlich im September 2026 erfolgen. Dann sind im Rahmen der Planauflage die direkt von der Massnahme Betroffenen berechtigt, Einsprache gegen das Projekt zu erheben. Die Realisierung des Teilprojekts ist schliesslich für 2028/2029 geplant – sofern keine Einsprachen und Verzögerungen zu gegenwärtigen sind. Wahrscheinlich aber wird das Vorhaben noch für einige Auseinandersetzungen sorgen.

Teilentlassung aus Inventar der Natur- und Landschaftsschutzobjekte

Im Zusammenhang mit den geplanten baulichen Massnahmen hat der Stadtrat am 12. März entschieden, den Bereich «Obstgärten und Wiesenböschungen Hönggerberg West» aus dem Inventar der Natur- und Landschaftsschutzobjekte von kommunaler Bedeutung zu entlassen. Dafür soll auf einer anderen Parzelle eine gleich grosse Ersatzfläche ins Inventar aufgenommen werden. Gegen diesen Beschluss kann (ab 26. März) innert 30 Tagen Einspruch erhoben werden.

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