Die Alternative Liste sagt Ja zur Änderung des Strassengesetzes

Die Änderung ist sinnvoll und verursachergerecht: Die Gemeinden und Steuerzahlenden werden entlastet, weil künftig ein Teil der Unterhaltskosten für die Gemeindestrassen aus dem kantonalen Strassenfonds mitfinanziert wird. Der Strassenfonds, der mit den Einnahmen aus der kantonalen Verkehrsabgabe, der Mineralölsteuer sowie der Schwerverkehrsabgabe gespiesen wird, füllt sich von Jahr zu Jahr. Dem Fonds fliessen jährlich Mittel von rund 450 Millionen Franken zu. Das sind jährlich rund 100 Millionen Franken mehr, als der Kanton für den Unterhalt seiner rund 1500 Kilometer Strassen und den Bau von Strasseninfrastrukturen (da der Rosengartentunnel abgelehnt wurde, verbleiben die projektierten 400 Millionen Franken im Strassenfonds) braucht. Weil immer mehr und immer grössere Autos im Kanton zugelassen werden, spült es jährlich ein Mehr an Einnahmen in den Strassenfonds. Belief sich der Fondsbestand 2008 auf 430 Millionen Franken, waren es Anfang 2020 bereits 1,4 Milliarden Franken. Die 5400 Kilometer Gemeindestrassen im Kanton Zürich kosten jährlich rund eine halbe Milliarde Franken. Davon zahlt der motorisierte Individualverkehr nur gerade 12 Millionen, den grossen Rest begleichen alle Steuerzahler*innen. Die Gesetzesänderung sieht darum vor, dass der Kanton künftig mindestens 20 Prozent der Einlagen in den Strassenfonds an die Gemeinden weitergibt. Die Verteilung dieser 20 Prozent, aktuell sind es 84 Millionen, ist simpel und einfach umsetzbar: sie bemisst sich nach der Länge der Gemeindestrassen.

Judith Stofer, Kantonsrätin AL, Zürich

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