Der Sammelplatz für Fussball-Kids bleibt vorläufig erhalten

Ein Strassenbauprojekt stellte den Parkplatz an der Ecke Wieslergasse und Riedhofstrasse infrage. Bei den Einwen­dun­gen wurde jene der FDP Kreis 10 berück­sichtigt.

Der Parkplatz an der Ecke Wieslergasse. (Foto: zvg)

Der öffentliche Parkplatz an der Ecke Wieslergasse und Riedhofstrasse, gegenüber der Entsorgungsstelle, gilt auch als Sammelplatz für Fussball-Kids. Verschiedene Teams des Sportvereins Höngg (SVH) versammeln sich dort, um mit möglichst wenigen Fahrzeugen zu den Auswärtsspielen zu gelangen.

Darauf wies die FDP Kreis 10 mit einer Einwendung hin, nachdem im Sommer 2021 bekannt wurde, dass der Parkplatz im Zuge der Weiterentwicklung des Strassenbauprojekts in der Wieslergasse im Abschnitt Imbisbühl- bis Riedhofstrasse weichen soll.

Das Projekt beinhaltet die Neugestaltung des Strassenraums durch Verbreiterung des südöstlichen Trottoirs und die Neupflanzung einer Baumreihe im Abschnitt Imbisbühl- bis Riedhofstrasse, den Rückbau der Trottoirüberfahrt bei der Einmündung Imbisbühlstrasse, die Aufhebung des Fussgängerstreifens, die Anhebung und Pflästerung der Fahrbahn im Einmündungsbereich Singlistrasse sowie die Erneuerung des Strassenbelags, des Mischabwasserkanals und der Werkleitungen.

Nach der Planauflage gingen insgesamt sechs Einwendungen mit total 19 Anträgen gegen das gesamte Strassenbauprojekt ein, davon acht mit identischem oder ähnlichem Wortlaut, wie es im entsprechenden Bericht heisst, der vom Tiefbauamt der Stadt Zürich veröffentlicht wurde. Es wurden schliess­lich drei Anträge ganz und zwei Anträge teilweise berücksichtigt.
Unter den drei berücksichtigten Einwendungen ist jene der FDP Kreis 10, deren Augenmerk, wie eingangs erwähnt, auf dem Parkplatz liegt.

Dieser müsse «zwingend» erhalten werden, da er nicht nur ein rarer und zentraler Platz mitten in Höngg sei, sondern auch ein wichtiger Ort für den SVH. Das Tiefbauamt ging auf diese Einwendung ein, erwähnte aber auch, dass es sich um eine «wertvolle städtische Landreserve» handle. Die aktuelle Nutzung als öffentlicher Parkplatz sei temporär. Es bestehe daher die Möglichkeit, dass die Stadt Zürich zu einem späteren Zeitpunkt das Grundstück für die Deckung des städtischen Wohn- und Infrastrukturbedarfs benötige.

Einwendungen gegen das Strassenbauprojekt
Das Strassenbauprojekt muss sich weiteren Änderungen stellen: So wurden ebenfalls Einwendungen berücksichtigt, nach welchen die Pflästerung bei der Einmündung zur Singlistrasse sickerfähig sein solle, und dass die Baumgruben bzw. die Wurzelräume deutlich zu vergrössern seien; die Speicherung von Meteorwasser verbessere die Standortbedingungen für die Bäume und diene somit der Hitzeminderung.

Auch eine der zwei teilweise berücksichtigten Einwendungen widmete sich diesem Anliegen. Die andere verlangte die Garantie für einen Sicherheitsabstand von mindestens 0,75 Metern zur Längsparkierung. Im Zuge der weiteren Projektausarbeitung werde der Abstand zwischen Radstreifen und Parkfeld von 0,5 auf 0,7 Meter vergrössert, wie das Tiefbauamt schreibt.

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