Debatte um das Parken auf der Werdinsel

Seit Beginn des Jahres sind die Parkmöglichkeiten vor der ehemaligen Spinnerei Strickler eingeschränkt. Während die Fahrzeuge der Theater Neumarkt AG weiterhin dort parken dürfen, ist das für die übrige Mieterschaft nicht mehr möglich. Die Stadt erklärt die Sachlage.

Die ehemalige Spinnerei Strickler auf der Werdinsel. (Foto: dad)

Die Werdinsel in Höngg ist nicht nur ein beliebtes Ausflugsziel, sondern auch eine Kulturstätte. Im Gebäude der ehemaligen Spinnerei Strickler, das heute eine städtische Liegenschaft ist, sind unter anderem Ateliers und Probelokale zu finden. Eine Theatergruppe, die dort wöchentlich probt, ist die Zürcher Freizeit-Bühne. Sie ist in bester Gesellschaft: Auch die Theater Neumarkt AG verfügt im selben Gebäude über diverse Räumlichkeiten. Nun ist eine Debatte um die Parkmöglichkeiten an der Adresse Werdinsel 4 entbrannt.

Noch bis Ende Jahr konnte dort auf einem Kiesplatz vor dem Gebäude parkiert werden. Dieser wurde aufgehoben und neu wurden fünf Parkplätze markiert. Doch während das Theater Neumarkt seine Wagen weiterhin parken darf, ist das den Mitgliedern der Zürcher Freizeit-Bühne während den Proben einmal pro Woche und abends für rund drei Stunden nicht mehr erlaubt, wie Heinz Jenni, Aktuar und Ehrenpräsident der Amateurbühne, gegenüber der «Höngger Zeitung» sagt. Kurzzeitiges Parkieren sei nicht vorgesehen.

Notwendige Parkplätze 

Wie eine Nachfrage bei Immobilien Stadt Zürich ergab, handle es sich bei der Werdinsel Zürich um eine Freihaltezone, in der das Parkieren in der Regel nicht erlaubt ist. Daher wurde das Parkplatz-Regime auf Beginn dieses Jahres angepasst. Dass nun fünf ausgewiesene Parkplätze existieren, liege an einer Bestandesgarantie der geltenden Baubewilligung von 1992. Deren Richtlinien besagen, dass Parkplätze angeboten werden können, diese aber eine Zuteilung erfordern.

Diese sei erfolgt, wie Immobilien Stadt Zürich mitteilt. Die Kulturabteilung der Stadt Zürich habe demnach entschieden, die Parkplätze ausschliesslich für die Theater Neumarkt AG zu bewilligen (die Stadt Zürich hält 35 Prozent der Aktien und ist damit die grösste Aktionärin des Theaters).

Parkplätze seien für den Betrieb des Theaters absolut notwendig, heisst es. Neben den Proberäume handle es sich auch um Werkstätten: dazu gehören Ton-, Licht-, Video- und Medientechnik sowie eine Schreinerei, Schlosserei, Schneiderei, ein Malsaal, Räume für Dekoration und Requisiten, ein Kostümfundus und eine Maskenwerkstatt. Die Stadt teilt weiter mit, dass die Mieterschaft, darunter auch die Zürcher Freizeit-Bühne, bereits im Januar 2023 über den Sachverhalt informiert wurde. 

Hilfe vom Quartierverein Höngg

Nicht alle Mieter*innen bei der Werdinsel 4 benötigen eine Parkmöglichkeit, aber im Falle der Zürcher-Freizeit-Bühne würden, so Jenni, einige der Darsteller*innen, die nicht in der Stadt wohnen, die Kurzparkmöglichkeit benötigen, um an den wöchentlichen Proben teilzunehmen. Hinzu kommt zu Spielzeiten das Liefern der Kulissen von A nach B, wie er festhält. Wie Jenni sagt, habe man nun den Quartierverein Höngg eingeschaltet.

Mit dessen Hilfe hofft er, dass die Stadt, in diesem Falle die Kulturabteilung, das neue Parkplatzregime überdenkt und dass ein Kompromiss gefunden wird, der allen Mieter*innen entgegenkommt. Die Mitglieder bei der Zürcher Freizeit-Bühne wären zudem für ein Parkplatz-Sharing mit der Theater Neumarkt AG bereit, das jeweils einmal pro Woche am Abend ab ca. 17 Uhr, wie Jenni erklärt.   

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