Alter
Das neue Preissystem in den städtischen Gesundheitszentren gibt zu reden
Seit Mitte letzten Jahres fällt in den Zürcher Gesundheitszentren für das Alter die Pflegestufe 0 weg. Das bedeutet, dass seither auch Personen, die eigentlich gar keine Pflege benötigen, eine Tagespauschale zu entrichten haben.
15. Januar 2026 — Dagmar Schräder
Die Gesundheitszentren für das Alter der Stadt Zürich haben im vergangenen Jahr ihr System der Pflegeeinstufung gewechselt. Wie der «K-Tipp» Ende November berichtete, läuft die Ermittlung der Pflegeleistungen seit dem 1. Juli 2025 neu über das Einstufungssystem «RAI», das alte, «Besa», hat ausgedient.
Das klingt zunächst nach einer verwaltungstechnischen Lappalie und nicht besonders spektakulär, hat aber durchaus nennenswerte Folgen. Denn mit der Systemumstellung fallen rund 400 Bewohnende der Gesundheitszentren für das Alter neu in die Pflegestufe 1. Und das, obwohl sie gar keine pflegerischen Dienstleistungen beanspruchen. Bis anhin befanden sie sich in der Pflegestufe 0 und hatten dementsprechend auch keine pflegerischen Leistungen zu bezahlen.
Fast zwanzig Franken täglich – wofür?
Seit Juli aber werden ihnen pauschal 0 bis 20 Minuten Pflege pro Tag verrechnet – für den Preis von 17.20 Franken täglich. Vorerst, so erklärt die Stadt, werde lediglich der Anteil verrechnet, den die Krankenkassen zu berappen haben. Dieser beträgt täglich 9.60 Franken, was der Stadt jährliche Einnahmen von rund 1,4 Millionen Franken beschert.
In zwei Jahren sollen dann auch die Bewohnenden selbst zur Kasse gebeten werden und ihren Anteil von 7.60 Franken täglich selbst bezahlen, was zusätzliche 2 Millionen Franken in die Stadtkasse spülen wird.
Wie Renate Monego, die Direktorin der Gesundheitszentren für das Alter, in einem Interview mit dem «Tages Anzeiger» erklärt, habe diese Neueinstufung lediglich systembedingte Hintergründe. Das neue Erfassungssystem werde landesweit eingeführt, um die Abrechnungen schweizweit zu vereinheitlichen.
Die Alters- und Pflegeheime seien verpflichtet, das neue System zu übernehmen. Und weil dieses keine Nullstufe kennen, hätten die Institutionen keine andere Wahl, als den Anforderungen des Systemanbieter zu folgen.
Betroffene wehren sich
Doch die Neueinteilung empört die Betroffenen. Einzelne hätten laut «K-Tipp» mit ihrer Versicherung Kontakt aufgenommen und ihr mitgeteilt, dass sie keine Pflegeleistungen beanspruchten. Diese haben nun in mehreren Fällen Rückforderungen von den Pflegeinstitutionen eingeleitet.
Weiter zitiert der «K-Tipp» eine von ihm kontaktierte Fachanwältin, welche erklärt, es sei «rechtlich unzulässig, eine Einstufung nicht gesundheitsbedingt vorzunehmen, sondern einzig wegen eines Systemwechsels zur Ermittlung des Pflegebedarfs». Es handle sich hierbei um Bereicherung.
Gegen diesen Vorwurf wehrt sich Monego im Interview mit dem «Tages Anzeiger». Die Institutionen seien verpflichtet, für alle Bewohnenden eine Pflegedokumentation zu eröffnen, auch wenn diese (noch) keine Pflege benötigten. Und auch die Nachfrage des Personals, wie der Gesundheitszustand sei, ob es Nebenwirkungen von Medikamenten gebe oder ob ein Arztbesuch geplant seien, gälte als Pflegegespräch.
Der Eindruck der Bewohnenden, sie nähmen keine Leistungen in Anspruch, stimme daher nicht so ganz. Den Widerstand der Versicherer gegen das neue System akzeptierten die Gesundheitszentren daher nicht. Verbände und Versicherer stünden deswegen in Verhandlungen.





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