Das Horn gehört zur Kuh

Die Volksinitiative «Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere» oder «Hornkuh-Initiative», verlangt, dass die Würde der Tiere geachtet wird, indem die Haltung von behornten Kühen und Ziegen mit wirtschaftlich lohnenden Anreizen des Bundes unterstützt wird.

Claudia Rabelbauer, Gemeinderätin EVP

Das Horn gehört zur Kuh. Es ist ein stark durchblutetes Organ, wichtig für die Körperpflege und dient der Kommunikation unter den Tieren. Obwohl sowohl Tourismus Schweiz wie auch die Werbung gerne behornte Tiere abbilden, gibt es in der Schweiz nur noch rund zehn Prozent horntragende Kühe. Nebst der Würde sprechen auch gesundheitliche Aspekte der Tiere für die Initiative. Der Eingriff der Enthornung ist schmerzhaft und kann bei Jungtieren Langzeitschmerzen auslösen.

Ein Anreizsystem ohne Hornpflicht

Behornte Tiere brauchen mehr Stallfläche und einen intensiveren Umgang. Die Hornkuh-Initiative setzt auf Freiwilligkeit und Förderung. Sie enthält kein Verbot der Enthornung, sondern überlässt den Entscheid den Tierhalter*innen. Wer behornte, erwachsene Kühe und Ziegen hält, soll für den Mehraufwand fair entschädigt werden. Die Initiative will verhindern, dass beim Entscheid, ob Tiere mit oder ohne Hörner gehalten werden, wirtschaftliche Gründe einen zu hohen Stellenwert haben.

Ein Anreizsystem ohne Erhöhung des Budgets

Die Umsetzung über Förderbeiträge wird jährlich auf rund 15 Millionen Franken geschätzt, was im bestehenden Landwirtschaftsbudget von 3000 Millionen Franken Platz hat, auch ohne Erhöhung. Es käme jedoch zu einer Umverteilung, monieren die Gegner*innen. Viele Bauern setzen heute schon auf natürlich hornlose Tiere, kämen aber nicht in den Genuss von den Fördergeldern.

Gegner wollen das Tierwohl auf die Konsumenten abwälzen

Es sei Aufgabe des Marktes, die zusätzlichen Anstrengungen im Bereich der Haltung von Horntieren zu würdigen, argumentieren die Gegner*innen. Bei einer so hohen Subventionierung der Bauern durch das Volk wie heute, kann aber das Wohl der Tiere nicht auch noch zusätzlich auf den Konsumenten abgewälzt werden. Auch eine mehrköpfige Familie möchte Milch von glücklichen Kühen. Viele können sich jedoch keine Bio- oder Demeterprodukte leisten. Das Wohl der Tiere muss von allen getragen werden und hat deshalb durchaus einen Platz in der Schweizer Verfassung. Nutztiere haben ein Recht auf eine würdevolle Existenz. Dabei dürfen nicht allein wirtschaftliche Überlegungen im Vordergrund stehen, sondern auch das Tierwohl. Deshalb unterstützt die EVP die Hornkuh-Initiative.

Claudia Rabelbauer, Gemeinderätin EVP

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