Politik
Bewährte Aufgabenteilung beibehalten – Nein zur Änderung des Strassengesetzes
3. September 2020 — Eingesandter Artikel
Im Moment ist die Lage klar. Der Kanton bezahlt die kantonalen Strassen und die Städte und Gemeinden sind für die kommunalen Strassen zuständig und finanzieren diese auch. Seine rund 1500 Kilometer Kantonsstrassen finanziert der Kanton Zürich über den Strassenfonds. Der Fonds wird gespiesen aus den kantonalen Verkehrsabgaben sowie aus den kantonalen Anteilen der Mineralölsteuer und der LSVA (Schwerverkehrsabgabe). Mit dieser Änderung soll nun der Kanton jährlich 20 Prozent der Einnahmen des Strassenfonds, was aktuell zirka 90 Millionen Franken ausmacht, den Gemeinden für den Unterhalt der Gemeindestrassen geben. Dieses Gesetz ändert die bewährte Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden. Der Kanton bestimmt über die kantonalen Strassen und bezahlt deren Bau und Unterhalt, die Gemeinden bestimmen über die Gemeindestrassen und bezahlen ebenfalls deren Bau und Unterhalt. Mit einer Annahme der Änderung müsste man auch die Zuständigkeiten überdenken. Die kantonale Verwaltung müsste dann ebenfalls in die Planung der Gemeindestrassen miteinbezogen werden oder ihre Beurteilung zu Bau und Erhalt dieser Strassen abgeben können. Das ist nicht sinnvoll, die Gemeinden sollen über ihre Strassen selber entscheiden können.
Die FDP lehnt die Änderung des Strassengesetzes ab, da sie die bewährte Aufgabenteilung im Kanton Zürich zwischen Kanton und Gemeinden beibehalten möchte.
Alexander Jäger, Kantonsrat FDP 10
0 Kommentare