Aus dem Gemeinderat

Auch wenn sich an der Verkehrssituation in Höngg nicht viel zu verändern scheint, waren die Gemeinderäte in den letzten Jahren nicht untätig. Folgende politischen Vorstösse sind noch hängig.

Ab der Wieslergasse bis zur Gsteigstrasse hatten grünliberale Gemeinderäte für die Regensdorferstrasse eine Begegnungszone mit Tempo 20 gewünscht. Nur sie?
Der Rütihof sollte, wünschen zwei SP-Gemeinderätinnen in einem Postulat, mit dem 89er-Bus nicht nur an den Bahnhof Altstetten Anschluss finden, sondern auch an jenen in Oerlikon.
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Am 16. Juni 2010 hatten Florian Utz (SP) und Guido Trevisan (GLP) ein Postulat zur Prüfung der Einführung einer Buslinie auf der Route Hauptbahnhof-Am Wasser-Rütihof zuhanden des Departements der Industriellen Betriebe (DIB) eingereicht. Begründet wurde dies damit, dass die Gebiete Am Wasser und Breitensteinstrasse vom öffentlichen Verkehr nicht erschlossen seien. Auch die Verbindung zwischen Frankental und Rütihof sei schlecht, abends und an den Sonntagen fahren die Busse nur im Halbstundentakt. Mit einem Bus auf der Linie Rütihof-Am Wasser-Hauptbahnhof könnte dies verbessert und die Buslinie 46 sowie das Tram 13 entlastet werden. In der Folge stellte Mauro Tuena (SVP) einen Antrag auf Ablehnung. Damit wurde das Geschäft vertagt, zwei Jahre später jedoch an den Stadtrat überwiesen mit einer Frist von 24 Monaten. Im Geschäftsbericht der Stadt Zürich 2014 wurde es zur Abschreibung aufgelistet, begründet wurde die Beantragung damit, dass das Gebiet «gemäss den Bestimmungen des kantonalen Gesetzes über den öffentlichen Personenverkehr (…) vollständig erschlossen sei». Die beiden Tramlinien 13 und 17 gewährleisteten die Anbindung an den Hauptbahnhof und seien ausreichend. Ausserdem werde das Gebiet mit der Tramverbindung mittelfristig direkt mit dem Bahnhof Hardbrücke verbunden. Auch Rütihof und Frankental seien direkt mit dem Hauptbahnhof sowie mit dem Bahnhof Altstetten verbunden. Es bedürfe somit keiner zusätzlichen Linie zum Hauptbahnhof, schloss das verantwortliche Departement. Mangels Nachfrage sei die Buslinie 71 zwischen Tüffenwies und Escher-Wyss-Platz im Dezember 2008 eingestellt worden. Eine zusätzliche Buslinie wäre ausserdem mit jährlich wiederkehrenden Mehrkosten von mehreren Millionen Franken und grösseren Investitionskosten verbunden. Der Gemeinderat ist dieser Abschreibungsempfehlung nicht gefolgt, entsprechend erschien das Postulat im Geschäftsbericht 2015 unter «Unerledigte Motionen und Postulate». Der Geschäftsbericht 2016, der im kommenden September erscheint, zeigt, was der Stadtrat unternehmen will.

Tempo 30 Am Wasser/Breitensteinstrasse

Zeitgleich mit dem oben erwähnten Vorstoss reichten die Gemeinderäte Utz (SP) und Trevisan (GLP) ein Postulat zur Einführung einer Tempo 30 Zone für die gesamte Länge der Breitensteinstrasse und der Strasse Am Wasser ein. Auch dagegen beantragte SVP-Gemeinderat Tuena eine Ablehnung. Am 1. Dezember 2010 reichte der SP Gemeinderat Utz eine Dringlichkeitserklärung ein, welche eine Woche später von der Mehrheit der Ratsmitglieder unterstützt wurde. In der Folge ging das nun Dringliche Postulat am 12. Januar zur Prüfung an den Vorsteher des Polizeidepartements. Dem Geschäftsbericht 2014 ist zu entnehmen, dass die Prüfung nun abgeschlossen sei. «Der Stadtrat hat sich mit dem «Konzept Tempo- und Verkehrsregimes mit ÖV-Trassierung» (siehe Wipkinger-Zeitung vom 30. März) für Tempo 30 auf der ganzen Strecke entschieden. Die Massnahme soll im Rahmen der Strassenlärmsanierung umgesetzt werden». Unterdessen ist für die ganze Achse ein permanentes Tempo 30 ausgeschrieben, wie im Beitrag «Bis heute wurde nichts realisiert» nachzulesen ist.

Begegnungszone mit Tempo 20

Ebenfalls zur Abschreibung ausgeschrieben war das im März 2012 eingereichte Postulat der Gemeinderäte der Grünliberalen Partei Guido Trevisan und Gian von Planta. Sie baten darin den Stadtrat, die Errichtung einer Begegnungszone an der Regensdorferstrasse zwischen Brühlweg und Holbrigstrasse mit Tempo 20 zu prüfen. Ihren Vorstoss begründeten sie unter anderem damit, dass sich der Bereich der Regensdorferstrasse immer mehr zu einem Begegnungszentrum entwickle und es trotz Fussgängerstreifen immer wieder zu gefährlichen Verkehrssituationen käme. «Eine Begegnungszone würde die Attraktivität dieses erweiterten Quartierzentrums für Fussgänger und die lokalen Geschäfte erhöhen, sowie Auto- und Busfahrern eine bessere Übersichtlichkeit gewähren», schreiben sie in ihrer Begründung. Der Geschäftsbericht des Stadtrates 2015 empfiehlt das Geschäft zur Abschreibung und verweist ebenfalls auf das Konzept «Tempo- und Verkehrsregimes mit ÖV-Trassierung», in welchem die Herabsetzung der Geschwindigkeit im besagten Abschnitt der Regensdorferstrasse geprüft worden sei. «Es ist zu befürchten, dass die Einführung einer Begegnungszone mit Tempo 20 und Vortritt für den Fussverkehr zu Leistungseinbussen auf dem Meierhofplatz und zu einer Verschlechterung für den öffentlichen Verkehr führen würde. Diese negativen Auswirkungen sind mit Tempo 30 nicht zu erwarten. Der Polizeivorsteher hat daher im Jahr 2014 Tempo 30 für die Strecke zwischen Gsteigstrasse und Wieslergasse angeordnet. Aufgrund von Einsprachen konnte die Geschwindigkeitsreduktion bis jetzt nicht umgesetzt werden. Die Prüfung ist erfolgt und abgeschlossen». Der Gemeinderat hat das Postulat nicht abgeschrieben. Ob der Stadtrat es mit dem Geschäftsbericht 2016 erneut zur Ausschreibung beantragt oder auf die Liste der unerledigten Postulate setzt, ist noch offen.

Bus-Anbindung des Rüthofquartiers

Der jüngste politische Vorstoss in Bezug auf den Höngger Verkehr erfolgte durch die beiden SP Gemeinderätinnen Andrea Nüssli und Simone Brander. 2015 reichten sie ein Postulat zur Prüfung einer besseren Anbindung des Rütihofquartiers an die Bahnhöfe Altstetten und Oerlikon ein. Die neue Busverbindung sollte teilweise auch Ersatz sein für den Abbau der S-Bahnlinie am Bahnhof Wipkingen. «Dieser Verlust ist besonders gravierend, weil damit gleichzeitig die Verbindung nach Zürich Nord beziehungsweis zum wichtigen Knoten-Bahnhof Oerlikon verschlechtert wurde. Das Quartier Rütihof in Höngg ist heute täglich lediglich mit der Buslinie 46 und mit einer relativ langen Reisezeit mit dem Hauptbahnhof verbunden», schreiben die Verfasserinnen. Sie schlagen vor, dass die Buslinie 89 eine Verbindung zwischen den Stadtbahnhöfen Altstetten und Oerlikon sein könnte, wenn die verlängerte Linie ein adäquates Taktangebot aufweisen würde. Heute wird sie ab Rütihof nur im 15-Minuten-Takt und nicht über die ganze Betriebszeit geführt, am Sonntag gar nicht. Die Fraktion der Grünliberalen stellte daraufhin einen Ablehnungsantrag und begründete diesen insbesondere mit den Kosten, welches ein solcher Ausbau für die Stadt mit sich bringen würden, wenn der Kanton das Projekt nicht unterstütze. Ausserdem wies sie auf das oben erwähnte Postulat zur Busverbindung über die Breitensteinstrasse/Am Wasser hin, mit welcher auch Personen, die bislang das Auto nutzten, für den öffentlichen Verkehr erschlossen werden könnten. Die Frist zur Prüfung läuft bis zum 8. Juli.

Das 1×1 der Vorstösse

Der Gemeinderat berät über Vorlagen des Stadtrats (Weisungen) und persönliche Vorstösse aus dem Rat.

Weisungen: Eine Weisung ist eine Vorlage des Stadtrats an den Gemeinderat. Der Stadtrat beantragt darin zum Beispiel Ausgaben für einen bestimmten Zweck oder bittet um Kenntnisnahme von einem Bericht. Weisungen werden in der Regel von Kommissionen des Gemeinderats vorberaten.
Vorstösse: Vorstösse sind Anliegen, die von den Mitgliedern oder Fraktionen des Gemeinderats eingereicht werden. Mit einem Vorstoss können sie Auskunft vom Stadtrat verlangen oder, sofern der Vorstoss im Rat eine Mehrheit findet, dem Stadtrat Aufträge erteilen. Vorstösse sind zum Beispiel die Motion, das Postulat, die Interpellation oder die Schriftliche Anfrage.
Motion: Eine Motion verpflichtet den Stadtrat, einen Entwurf auszuarbeiten, wie ein Beschluss erlassen, geändert oder aufgehoben werden kann. Findet die Motion im Rat eine Mehrheit und wird damit dem Stadtrat überwiesen, hat der Stadtrat zwei Jahre Zeit, diesen Entwurf dem Gemeinderat vorzulegen.
Postulat: Ein Postulat fordert den Stadtrat auf zu prüfen, ob und wie er ein Anliegen oder eine Idee umsetzen kann. Der Stadtrat kann damit auch aufgefordert werden, einen Bericht zu erstatten. Findet das Postulat im Rat eine Mehrheit und wird damit dem Stadtrat überwiesen, hat der Stadtrat zwei Jahre Zeit, das Ergebnis seiner Prüfung vorzulegen.
Interpellation: Mit einer Interpellation wird Auskunft über ein beliebiges Geschäft oder Thema in der städtischen Verwaltung verlangt. Der Stadtrat beantwortet die Interpellation schriftlich innert sechs Monaten. Liegt die Antwort vor, wird in der Regel im Rat über die Interpellation diskutiert, danach ist der Vorstoss erledigt.
Schriftliche Anfrage: Mit einer schriftlichen Anfrage wird Auskunft über ein beliebiges Geschäft oder Thema in der städtischen Verwaltung verlangt. Der Stadtrat beantwortet die Anfrage schriftlich innert drei Monaten. Eine Diskussion im Rat findet nicht statt.
Beschlussantrag: Beschlussanträge sind Vorstösse, welche die innere Organisation oder die Geschäftsordnung des Gemeinderats betreffen.
Globalbudgetantrag: Mit einem Globalbudgetantrag wird der Stadtrat aufgefordert, eine Änderung oder eine Ergänzung des nächsten Globalbudgets zu prüfen. Ein Globalbudget ist eine Art der Budgetierung, bei der einer Verwaltungseinheit ein pauschaler Betrag bewilligt wird. Über diesen Betrag kann die Organisation weitgehend unabhängig verfügen. Der Gemeinderat gibt lediglich die Leistungs- und/oder Wirkungsziele vor.
Einzelinitiative: Jede stimmberechtigte Person kann eine Einzelinitiative beim Büro des Gemeinderats einreichen. Der Gemeinderat entscheidet innert sechs Monaten über die vorläufige Unterstützung, dafür sind mindestens 42 Stimmen aus dem Rat nötig. Wird die Einzelinitiative vorläufig unterstützt, ist der Stadtrat verpflichtet, innert 1,5 Jahren eine Weisung vorzulegen. Findet die Einzelinitiative keine Unterstützung, ist sie erledigt.
Rechtsmittelverfahren: Wenn eine Privatperson oder eine Organisation durch einen Beschluss des Gemeinderats direkt betroffen ist und ihre Interessen gefährdet sieht, kann diese Rekurs gegen den Beschluss einlegen. Damit wird ein Rechtsmittelverfahren eröffnet. Der Gemeinderat entscheidet auf Antrag des Büros über den nächsten Verfahrensschritt.
Quelle: www.gemeinderat-zuerich.ch

Weitere Informationen zum Thema im Dossier Verkehr: www.hoengger.ch/dossiers

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