Aus Angst vor Dobermann in die Limmat gesprungen

Django, ein aggressiver Dobermann, verursachte im November 2000 den Tod einer 33-jährigen Frau. Die Spaziergängerin sprang vom Hardeggsteg in die kalte Limmat und ertrank. Die Halterin des Hundes wurde wegen unterlassener Nothilfe angeklagt und verurteilt.

Die völlig verängstigte Frau sprang vom Hardeggsteg in die 13 Grad kalte Limmat und ertrank.

Ein herbstlicher Spaziergang wurde für eine 33-jährige Brasilianerin zum Verhängnis. Am 8. November 2000 überquerte die Passantin nichtsahnend den rund 50 Meter langen Hardeggsteg über die Limmat zwischen Höngg und Altstetten. Doch plötzlich kam ihr ein bellendes, nicht angeleintes Dobermann-Männchen entgegen. Seine Halterin war nirgends in Sicht, die Frau spazierte weit entfernt hinter ihrem frei herumlaufenden Hund.

Das Tier, welches 70 Zentimeter gross und 40 Kilogramm schwer war, rannte mit hoher Geschwindigkeit auf die Fussgängerin zu und wirkte kampflustig. «Der Hund war extrem aggressiv. Auch mir wurde angst und bange», sagte später ein Zeuge vor Gericht aus. Kurz zuvor hatte der Dobermann schon einen Hundehalter attackiert, der sich aber wehren konnte. Panisch sah die 33-jährige ihre letzte Rettung in der Limmat. Ohne lange zu überlegen, sprang die Frau, die nur schlecht schwimmen konnte, über die Brücke in das knapp 13 Grad kalte Wasser und ertrank. Die 41-jährige Besitzerin des Dobermanns, die inzwischen bei Django angekommen war, entfernte sich vom Tatort, ohne dem Opfer zu helfen.

Für den Ehemann des Opfers war der 8. November 2000 ein normaler Arbeitstag. Um neun Uhr morgens verabrede er sich noch per Telefon mit seiner Frau: die beiden wollten im Reisebüro ihre Flugtickets nach Brasilien abholen, es waren gemeinsame Ferien geplant. Doch seine Ehefrau tauchte nicht beim vereinbarten Treffpunkt auf. Verwundert holte der Gatte die Tickets selbst ab und ging nach Hause. Während er in der gemeinsamen Dreizimmerwohnung wartete, lag seine Ehefrau nur wenige hundert Meter entfernt tot in der Limmat.

Am nächsten Tag, nach einer schlaflosen Nacht, gab der Ehemann auf dem Höngger Polizeiposten eine Vermisstenanzeige auf. Die Polizisten erinnerten sich an die Aussagen von Augenzeugen, dass eine Frau in die Limmat gesprungen sei. Ob seine Frau Angst vor Hunden habe, wurde er gefragt. Dem Ehemann schwante Schreckliches, er wusste, dass er seine Frau nicht mehr lebend sehen würde.
Erst 72 Stunden nach dem Sprung wurde die Tote in der Limmat gefunden und geborgen. Ihr Mann musste seine Frau noch an der Fundstelle identifizieren. Er warf Rosen in die Limmat und legte einen Kranz am Tatort nieder. Er wolle seine Frau in Brasilien beerdigen, dies sei ihr letzter Wunsch gewesen. Die beiden hatten sich in den frühen 1990er-Jahren kennengelernt und wollten eine gemeinsame Zukunft aufbauen. Sie arbeitete als Kioskangestellte im ShopVille im Zürcher Hauptbahnhof, er als Servicetechniker.

Halterin angeklagt

Erst zwei Tage nach dem tragischen Unfall meldete sich die Hundehalterin auf einen Zeugenaufruf bei der Polizei und wurde angeklagt. Der Bezirksanwalt beantragte eine bedingte Gefängnisstrafe von neun Monaten. Die Frau sei ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen und habe den Dobermann weder zurückgerufen noch angeleint. Zudem habe die Angeklagte sich entfernt, ohne sich um das Opfer zu kümmern.
Am Prozess vor dem Zürcher Bezirksgericht hatten die Richter darüber zu entscheiden, ob die Halterin fahrlässig gehandelt habe und ob sie wegen unterlassener Hilfeleistung belangt werden musste. Der Richter wollte wissen, warum sie dem Opfer nicht geholfen habe. «Ich wollte ihr nicht noch mehr Angst mit Django machen», antwortete die Hundebesitzerin. Ausserdem sei sie der Ansicht gewesen, dass die Frau sich selbst aus dem Wasser zu helfen wusste.

Der Verteidiger der Hundehalterin plädierte auf Freispruch. Der Sprung der Frau in die Limmat sei eine unvorhersehbare Fehlreaktion gewesen. Der Hund habe die 33-jährige Frau weder bedrängt noch verhindert, dass sie aus dem Wasser steigen konnte. «Django ist keine Bestie, sondern einfach ein grosser Hund.»

Für das Gericht aber hätte die Hundebesitzerin der Brasilianerin helfen müssen. Nicht das Wegbringen ihres Dobermanns, sondern die Rettung des Opfers hätte Vorrang gehabt, sagte der Richter. Deswegen wurde die Hundehalterin wegen unterlassener Nothilfe zu einer bedingten Gefängnisstrafe von drei Monaten verurteilt. Für die fahrlässige Tötung wurde sie allerdings nicht belangt. Mit dem Nicht-Anleinen ihres Dobermanns hatte die Frau pflichtwidrig gehandelt, jedoch habe sie nicht voraussehen können, was passieren würde.

Der Mann des Opfers sagte bereits im Vorfeld aus, dass wenn das Urteil milde ausfallen würde, er nicht in Rekurs gehen würde. Die Besitzerin sei genug gestraft, so der Hinterbliebene. Er würde weder Hass gegen die Frau noch gegen den Hund empfinden, sondern wolle einfach nur abschliessen mit der Geschichte, sagte er damals.

Django musste ins Tierheim

Der damals fünfeinhalb Jahre alte Dobermann Django kam nach seiner Attacke in ein Tierheim. Dort wurde das Verhalten Django von Experten der Stadtpolizei geprüft. Der Hund konnte beim so genannten Wesenstest nicht überzeugen, die Prüfung fiel schlecht aus: in einem neunseitigen Gutachten stand, dass Django und seine Halterin eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen würden. Der Wesensrichter gab der damals zuständigen Stadträtin Esther Maurer (SP) eine Empfehlung für eine Umplatzierung des Hundes. Dies wurde gemacht, Django kam zu einem neuen Besitzer, der schon einen anderen Hund hatte.

Die Serie «Tatort Kreis 10» befasst sich mit Verbrechen oder Unfällen, die sich in Wipkingen und Höngg ereignet haben. Die Redaktion ist offen für Hinweise auf weitere Fälle im Kreis 10 aus der Bevölkerung auf redaktion@hoengger.ch

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