Menschen mit Behinderung
Arbeitsintegration – keine Beschäftigungstherapie
Der Begriff «geschützte Werkstatt» ist längst überholt. In Arbeitsintegrationsstätten leisten die Mitarbeiter*innen wertvolle Arbeit für anspruchsvolle Kundschaft.
27. Mai 2019 — Patricia Senn
Die Invalidenversicherung (IV) hat den Grundsatz «Eingliederung vor Rente» definiert. Dies bezieht sich auf Menschen, die krankheitsbedingt nicht mehr voll arbeiten können. Die Eingliederungsmassnahmen der IV haben das Ziel, die Versicherten für den ersten Arbeitsmarkt fit zu machen. Ist diese Eingliederung dennoch nicht möglich, «können Ausbildungen und Arbeitsplätze in einem geschützten Bereich vermittelt werden». Auch Verfechter des Inklusionsgedankens fordern, dass alle in den freien Arbeitsmarkt integriert werden sollten, ob mit Handicap oder ohne. In der Konsequenz würde dies bedeuten, dass Einrichtungen für Menschen mit Behinderung obsolet würden.
Ist eine Lösung für alle zielführend?
Die ESPAS in Höngg ist eine solche Sozialunternehmung. Zweck der Stiftung ist der Einsatz für die soziale und berufliche Integration von Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll leistungsfähig sind. So steht es auf der Webseite. Wäre die Vision «Inklusion» umgesetzt, müsste die Firma ihren Zweck überdenken. Ist es also kein Wunder, dass sie dem Inklusionsgedanken kritisch gegenübersteht? Rita Durschei ist Geschäftsführerin der ESPAS und sieht die Thematik etwas differenzierter. Wenn jemand arbeiten könne, sei es mit Sicherheit die beste Lösung, ihn in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Es gäbe jedoch viele Menschen, die gerne arbeiten möchten, aber durch eine krankheitsbedingte Beeinträchtigung nicht voll einsatzfähig seien. Dafür gäbe es Arbeitsplätze, die den individuellen Möglichkeiten und den Fähigkeiten dieser Menschen Rechnung tragen. «Was für den einen stimmt, muss für den anderen nicht zwingend das Richtige sein», meint sie. Das müsse man individuell anschauen, begleiten – jeder Mensch entwickelt sich – und dabei vor allem auch den Willen der betroffenen Person respektieren. «Manche sagen von sich aus, dass sie es gerne probieren wollen, andere, bei denen wir das Potenzial sehen, schlagen wir vor, ob sie den Wiedereinstieg in den ersten Arbeitsmarkt versuchen möchten. Wenn jemand lieber im zweiten Arbeitsmarkt bleiben will, ist das auch völlig in Ordnung». Durschei will nicht, dass sich jemand minderwertig fühlt, nur, weil sie oder er in einer Institution wie der ESPAS arbeitet. «Wir machen hier keine Beschäftigungstherapie und fordern unsere Mitarbeiter*innen. Sie leisten vollwertige Arbeit, in einem für sie möglichen Rahmen». Es sei auch für Menschen mit Behinderung wichtig zu wissen, dass ihre Arbeit zählt, real ist und bezahlt wird, denn sie zögen genauso viel Bestätigung aus ihren Leistungen, wie andere Menschen auch. Jeder will gerne sinnvolle Arbeit leisten. «Wir wollen von unseren Kunden nicht aus <Goodwill> berücksichtigt werden, sondern weil wir gute Arbeit liefern».
Menschen mit Behinderung kennen ihre Rechte
Bei der ESPAS arbeiten Menschen mit einer IV-Rente, welche sie aufgrund einer psychischen oder körperlichen Erkrankung erhalten. Das Spektrum reicht von Depressionen über Persönlichkeitsstörungen, Schizophrenien und Suchterkrankungen bis hin zu Sehbeeinträchtigungen oder körperlichen Einschränkungen. Die Anstellung entspricht einem gewöhnlichen Arbeitsverhältnis nach OR, mit dem Unterschied, dass die Arbeitnehmer*innen eine IV-Rente und zusätzlich einen Stundenlohn für ihre Leistung erhalten. Diese kann je nach Tagesform unterschiedlich sein, darauf muss die ESPAS mit anderen Mitarbeiter*innen reagieren können, wenn sie ihre Aufträge termingerecht erledigen will. «Wenn wir sehen, dass eine Person immer schwächer wird, suchen wir das Gespräch und überlegen, welche andere Aufgaben sie noch übernehmen könnte», erklärt Durschei. Man will sich auf das konzentrieren, was noch geht, und diese Fähigkeiten so lange wie möglich erhalten. Manchmal reicht die Leistungsfähigkeit nicht mehr aus für die geforderten Tätigkeiten oder es benötigt gesundheitliche unterstützende Massnahmen, die ESPAS nicht leisten kann. Dann kann es zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses von Seiten der ESPAS kommen. Es kommt durchaus auch vor, dass die Angestellten von sich aus kündigen, weil sie etwas anderes machen wollen. «Das Selbstwertgefühl und die Kenntnisse über ihre Rechte haben sich in den letzten Jahren enorm verbessert, und das ist gut so», sagt Durschei, die schon seit vielen Jahren bei der ESPAS arbeitet. «Die Menschen mit einer IV-Rente bewerben sich bei uns und wir wollen eine attraktive Arbeitgeberin sein». Auch die Aufgaben in einer «geschützten Werkstatt» habe sich weiterentwickelt. Die Dienstleistungen reichen von einfachen Arbeiten, wie dem Erfassen oder Einpacken von Briefen, bis hin zu komplexen Bestellabwicklungen. Die Digitalisierung, von manchen als Gefahr wahrgenommen, generiert ganz neue Aufträge von der Datenerfassung bis zur Verwaltung von E-Shops. «Die jüngere Generation ist technologieaffiner und hat weniger Probleme, da mitzuziehen». Obwohl die Stigmatisierung von Menschen mit Behinderungen abgenommen habe, sei noch viel Aufklärungsarbeit in der Gesellschaft nötig, findet Durschei. Integration sei für sie unter diversen Gesichtspunkten möglich: Dass in der freien Marktwirtschaft Stellen angeboten werden, die von Menschen mit Behinderung ausgefüllt werden können und die Unternehmungen diese Menschen als vollwertige Mitglieder des Teams aufnehmen. Daneben braucht es ihrer Meinung nach einen ebenbürtigen Arbeitsmarkt, auf dem Menschen unter angepassten Umständen arbeiten können. «Dann gibt es noch zahlreiche Mischvarianten, zum Beispiel eine, in der die Arbeitnehmer*innen tageweise an einem externen Arbeitsplatz in der freien Wirtschaft arbeiten», sagt Durschei. «Wenn alle Beteiligten flexibel sind, dann funktioniert das.».
0 Kommentare