An der Grenze zwischen Illegalität und Legalität

Angesprochen auf Jugendsünden, antworten Erwachsene: «Läck was ich nöd alles für Seich gmacht han i minere Jugend, aber früener het das niemer mitem Smartphone gfilmet».

Die 3. Sekundarklasse von Mirjam Hänny bereitet das Interview mit der Sozialarbeiterin der Jugendanwaltschaft der Stadt Zürich, Ursina Vaterlaus, vor.

Die Schülerinnen und Schüler der 3. Sekundarklasse AB von Mirjam Hänny entschieden, sich mit der Grenze zwischen Legalität und Illegalität zu befassen. Sie wollten wissen, in welchen Fällen sie sich als Jugendliche strafbar machen. Um diese Frage zu beantworten, wurde Ursula Vaterlaus eingeladen. Sie ist Sozialarbeiterin und arbeitet bei der Jugendanwaltschaft der Stadt Zürich.

Inwiefern sind Drogenkonsum und Drogenbesitz strafbar?

Ich könnte mir vorstellen, dass euch hauptsächlich der Besitz Konsum und Handel von Cannabis interessiert. Bei Cannabis ist es so, dass Besitz, Konsum und Handel für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr strafbar sind. Das kann man gut oder nicht gut finden, doch das Gesetz schreibt das so vor und ist für uns alle verbindlich. Zurück zum Cannabis: Ab dem 18. Lebensjahr – also als Erwachsener – darf man bis zu zehn Gramm straffrei mit sich tragen. Jedoch bleiben der Handel und der Konsum strafbar.

Was passiert, wenn man Jugendliche mit Cannabis erwischt?

Wenn ihr beim Rauchen von Cannabis erwischt werdet, und sei es auch nur ein Zug von einem Joint, dann gibt es eine Anzeige. Immer. Wie die Strafe ausfällt, ist sehr unterschiedlich. Es hängt davon ab, ob ihr im Besitz von Cannabis wart, ob ihr Cannabis nur konsumiert habt, oder ob ihr mit Cannabis gehandelt habt. Es kommt immer auf die Umstände an und wird von der Jugendanwaltschaft beurteilt.
Bei einer polizeilichen Kontrolle werden die Personalien aufgenommen. Je nach Delikt nehmen euch die Polizisten gleich mit auf den Posten oder ihr werdet später zu einer ersten Einvernahme eingeladen. Bei einer Erstbefragung werdet ihr zur vorgeworfenen Straftat befragt. Folgende Fragen könnte die Polizisten jedoch auch noch stellen: Wie geht’s dir zu Hause? Hast du Geschwister? Wo gehst du zur Schule? Bei welchem Lehrer? Warst du in einem Heim? Gibt es bei dir oder in der Familie psychische Erkrankungen? Bei diesen Fragen haben die Beamten den Kindesschutz im Kopf. Obwohl es euch nicht so vorkommen mag, geht es schliesslich und endlich immer um euer Wohlergehen als Kinder oder Jugendliche. Denn das Jugendstrafgesetz in der Schweiz erteilt der Polizei und der Jugendanwaltschaft zwei Aufgaben: Strafen und Erziehung. Wenn ihr also eine Straftat begangen habt, wird auch geprüft, ob ihr nebst einer Strafe auch noch Unterstützung in eurem Heranwachsen braucht. Die Polizei schreibt während der Erstbefragung ein Protokoll, das danach der Jugendanwaltschaft zugestellt wird. Dort sind stets eine juristische Person und eine Sozialarbeiterin zuständig. Bei der Jugendanwaltschaft lese zum Beispiel ich dieses Protokoll durch und überlege mir dann, ob ich mich mit der Schule in Verbindung setzen muss. Hat eine Jugendlicher beispielsweise ausgesagt, dass die Mutter psychisch krank oder sogar in einer Klinik ist, dann möchte ich genauer wissen, wie es diesem Jugendlichen wohl geht. Ich sehe vielleicht, dass die Eltern geschieden sind. Dann stellt sich für mich die Frage, ob dieser Jugendliche wohl die ganze Verantwortung zu Hause tragen muss? In einem solchen Fall werde ich genau hinschauen, ob das Kindswohl gewährt ist oder nicht.

Wieso ist die Polizei auf der Jagd nach Jugendlichen?

Der Jugenddienst hat den Auftrag, für Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Die Polizei macht keine Jagd auf Jugendliche. Sie führt einen Auftrag aus, der ihr vom Gesetz erteilt wird.

Darf mich die Polizei kontrollieren und meine Daten aufnehmen?

Die Polizei darf euch bei einem begründeten Verdacht auf einen Gesetzesbruch kontrollieren. Ihr müsst den Anordnungen der Polizei bei einer Kontrolle Folge leisten. Die Polizei muss aber verhältnismässig handeln. Wenn die Polizei einen begründeten Verdacht hat, dass jemand zum Beispiel eben mit Drogen zu tun hat, dann darf sie euch kontrollieren und allenfalls mit auf den Posten nehmen. Aber es geht immer um einen begründeten Verdacht. Es geht nicht darum, ob die Polizei dazu Lust hat oder nicht. Natürlich könnt ihr mit den Polizisten reden, einfach stets in einem anständigen Ton. Wenn man aber frech wird und die Beamten beschimpft, dann ist der Kontakt mit der Polizei selbstverständlich auch nicht mehr romantisch.

Was ist der Jugenddienst?

Das sind besonders ausgebildete Polizisten, die auf die Arbeit mit Jugendlichen spezialisiert sind.

Wer arbeitet denn also so auf der «Juga»?

Grundsätzlich sind, nebst den Kanzlisten, zwei Berufe auf einer Jugendanwaltschaft vertreten, Jugendanwälte und Sozialarbeitende. Die Jugendanwälte haben die Funktion von Untersuchungsrichtern und fällen Urteile. Sie haben den Auftrag herauszufinden, was genau passiert ist, und sie beurteilen, also qualifizieren, das Delikt. Ist es eine Übertretung, ist es ein Vergehen oder ist es ein Verbrechen? Ein Delikt muss erwiesen sein, damit es zu einer Verurteilung kommen kann. Die Jugendanwälte müssen die Angeschuldigten ganz genau befragen, manchmal auch Zeugen. Die Juristen müssen zweifelsfrei darlegen können, wer für welche Straftat verantwortlich ist.
Wenn die Sozialarbeitenden während der Einvernahme mit den Eltern gesprochen haben, tauschen sie sich mit den Jugendanwälten aus. Zusammen legen wir dann eine mögliche Strafe fest oder besprechen, ob weitere Interventionen nötig sind. Die Sozialarbeitenden erarbeiten, wenn nötig, den Jugendanwälten einen Vorschlag, was für Massnahmen für den Jugendlichen sinnvoll wären. Nebst einer Strafe können wir also auch Massnahmen aussprechen, welche wir bis zum 25. Lebensjahr der Klienten führen können. Das geht von Arbeitsintegrationsmassnahmen, Therapien bis hin zu Heimplatzierungen. Was ich euch aber noch sagen möchte: Die Jugendanwaltschaft hat die Aufgabe, ein Delikt zu untersuchen zu qualifizieren und schliesslich auch Massnahmen durchzuführen. Das ist eine grosse Machtballung. Es sind immer die gleichen zwei Personen, die entscheiden. Wenn wir einen Jugendlichen aus der Familie nehmen und in einer Institution platzieren, dann müssen wir vor das Jugendgericht. Wenn wir Strafen verhängen von über 1’000 Franken oder eine Freiheitsstrafe von über drei Monaten, dann müssen wir ebenfalls vors Jugendgericht. So überprüft also noch eine weitere Instanz unsere Interventionen. Der Jugendgerichtspräsident entscheidet dann, ob diese Massnahme so, wie wir sie vorschlagen oder bereits eingefädelt haben, weitergeführt werden kann und fällt dann das Urteil.

Welche Straftaten gibt es denn so?

Die Taten werden immer in Stufen betrachtet. Die unterste Stufe sind Übertretungen, dann kommen leichte und schliesslich schwere Körperverletzungen. Eine Ohrfeige ist eine Übertretung. Beispiel: Wenn man jemanden stösst, die Person blöd fällt und dann ins Spital muss, ist das bereits eine leichte Körperverletzung. Als schwere Körperverletzung gilt zum Beispiel eine Messerstecherei, ein Faustschlag ins Gesicht, ein Kick in den Kopf, einfach alles, was einen Mensch an Leib und Leben bedroht und unter Umständen bleibende Schäden verursacht. Es obliegt den Jugendanwälten, eine Tat zu qualifizieren.

Also eigentlich kann man jemanden anzeigen, wenn man eine Ohrfeige kriegt?

Ja, das kann man. Es stellt sich die Frage, ob es wirklich Sinn macht, den ganzen Staatsapparat in Bewegung zu setzen. Eine strafrechtliche Abklärung erzeugt auch hohe Kosten. Bei solchen Bagatelldelikten oder Konflikten ist zu hoffen, dass das die Beteiligten in einem Gespräch klären können. Und ins Gefängnis oder in Untersuchungshaft muss man nur, wenn man jemanden ernsthaft an Leib und Leben bedroht oder erheblich verletzt hat.

Sich zu schlagen ist also illegal?

Gute Frage, aber nein. Es ist so, dass man zweierlei Delikte voneinander unterscheidet. Es gibt einerseits Offizialdelikte und andererseits Antragsdelikte. Wenn zum Beispiel eine schwere Körperverletzung passiert, eine Vergewaltigung, sexueller Missbrauch von Kindern oder eine Messerstecherei, dann wird das von Gesetzes wegen verfolgt. Das Gesetz sagt, sobald man von einem Offizialdelikt erfährt, muss die Polizei informiert werden – es braucht keine Anzeige von einer Person. Bei Antragsdelikten braucht es einen Kläger, der eine Anzeige erstattet. Wenn sich nun zwei Mädchen nicht leiden können, sich plagen und zum Schluss vielleicht ohrfeigen, dann ist das Problem mit einer Anzeige nicht gelöst. Nur die Mädchen selber können schliesslich einen neuen Umgang miteinander lernen. Eigentlich haben wir von der Jugendanwaltschaft den Anspruch, dass die zwei Mädchen das in einem Gespräch selber lösen können. Wenn das nicht geht, dann ordnen wir statt einer Strafe eine Mediation an. Dabei müssen jedoch beide Parteien einverstanden sein. Beide Mädchen gehen dann zu einer Stelle, bei der eine neutrale, professionelle Drittperson sie dabei unterstützt, das Problem zu lösen. Wenn sie dann einen Weg finden, wie sie mit dem Problem umgehen wollen und wie sie sich in Zukunft verhalten wollen, dann werden die Strafanzeigen zurückgezogen und dann gibt es auch keinen Eintrag ins Strafregister.

Wann gilt das «Recht auf Notwehr»?

Viele junge Männer, die wegen einem Angriff oder einer Körperverletzung zu uns kommen müssen, berufen sich auf das Recht auf Notwehr. Es gibt aber auch einen Straftatbestand, der sich Notwehr-Exzess nennt. Eine Provokation darf nicht als Anlass gesehen werden, das Gegenüber zu verletzen. Auch einen Angriff darf man lediglich abwehren und nicht als Voraussetzung ansehen, die andere Person unverhältnismässig zu verletzen. Wenn man sich auf Notwehr beruft, dann wird man in die Pflicht genommen, und man muss die Notwehr sehr genau belegen. Bewusst provozieren mit dem Ziel, zuschlagen zu können, gilt ganz klar nicht als Notwehr. Ganz im Gegenteil, es kann sein, dass man dann eine Anzeige wegen Körperverletzung am Hals hat. Wenn man hingegen tatsächlich angegriffen wird, dann hat man das Recht, sich zu verteidigen. Dabei muss man sich aber stets verhältnismässig verteidigen. Wenn man einmal beschimpft wird, kann man nicht zum Messer greifen und jemanden ernsthaft verletzen. Was ich sagen will: Man kann nicht mit einer grundsätzlich wütenden Grundstimmung durchs Leben gehen und sich dann auf Notwehr berufen.

Ist Mobbing strafbar?

Zu Mobbing findet man keinen Gesetzesartikel, wie zu Stalking übrigens auch nicht. Aber es gibt ganz viele einzelne Verhaltensweisen, die zu Mobbing gehören. Zum Beispiel: Wird jemand aufgrund seiner Zahnlücke gehänselt oder im Klassenchat beschimpft, dann sind das strafbare Handlungen. In meinem Berufsalltag lese ich Sachen, wie «du fette Sau, wir wollen dich nicht mehr in unserer Klasse». Das zum Beispiel gilt als Beleidigung. Beleidigungen sind strafbare Handlungen. Oder: «Warte nur bis zum Zeitpunkt XY, du siehst schon, was passiert». Das ist eine Drohung. Auch das ist eine strafbare Handlung. Man splittet Mobbing somit in einzelne strafbare Handlungen, die dann verfolgt werden können. Wenn ihr in solchen Fällen angezeigt werdet, dann sitzt ihr dann aufgrund von Ehrverletzung, Rassismus, Drohung oder eben Beleidung bei mir und einer Jugendanwältin im Büro. Seid euch also bewusst, was ihr bewirken könnt, wenn ihr schnell solche Sachen in euer Handy tippt. Ganz abgesehen davon, wie feige es ist, jemanden per Handy so auszuschliessen und zu beleidigen.

Was führt dazu, dass man straffällig wird?

Über diese Frage könnte ich drei Stunden reden. Das ist eine ganz wichtige Frage, die nicht so einfach zu beantworten ist. Es gibt Jugendliche, die eine furchtbare Vergangenheit haben. Oft frage ich mich, wie es überhaupt möglich ist, dass ein Jugendlicher eine sehr schwierige, persönliche Situation so lange gut bewältigen konnte. Da staune ich auch immer wieder, wie diese Personen bis jetzt ohne Straftaten und ohne Auffälligkeiten durchs Leben gekommen sind. Da gibt es aber auch andere, die aus reichem Haus kommen, ein gutes Verhältnis zu den Eltern haben und trotzdem Straftaten begehen. Man kann nicht so genau sagen, womit es zu tun hat, dass gewisse Personen Straftaten begehen und andere nicht. Was man jedoch sagen kann ist, dass jemand, der eine problembehaftete Kindheit hatte, also zum Beispiel zu Hause zu wenig Unterstützung erhalten hat oder die Konsequenzen seines Handelns nicht abschätzen kann, seine Emotionen nicht im Griff hat und gleich «von Null auf Hundert» steigt – diese Personen begehen eher Straftaten. Aber die Beurteilung ist sehr schwierig. Die Frage, was dazu führt, kann nicht eindeutig beantwortet werden. Es gibt viele junge Menschen, die eine grosse Resilienz (Widerstandsfähigkeit) aufweisen. Menschen, denen viel Böses wiederfahren ist. Denken wir dabei an Menschen, die aus ihrer Heimat flüchten mussten und dabei Schreckliches erlebt haben. Einige davon führen ein gutes Leben, und es kommt ihnen nicht in den Sinn, eine Straftat zu begehen. Aber dann gibt es auch Kinder, die Furchtbares erlebt haben und deshalb nicht mehr so genau wissen und spüren, wo die Grenzen sind und was verhältnismässig ist und was nicht. Diese Menschen begehen dann eher Delikte. Es sind immer ganz viele Sachen, die zusammenkommen und es ist meist komplex. So einfach ist das leider nicht, sonst wüsste man ja bereits im Voraus, was man tun muss, damit gewisse Dinge nicht passieren.

Welche Straftaten werden von Jugendlichen am meisten begangen?

Es gibt eine Abstufung. Das Kleinste dabei sind Übertretungen, dann kommen Vergehen und schliesslich Verbrechen. Wie schon vorhin erwähnt sind Verbrechen gegen Leib und Leben also Vergewaltigungen, Messerstechereien usw. Wenn es darum geht, eure Frage zu beantworten, dann ist die Antwort: Übertretungen. Einerseits beim Betäubungsmittelgesetz. Also Jugendliche, die beim Kiffen erwischt werden, Schwarzfahren, Missbrauch von Telefonanlagen, Fälschen oder Missbrauch von Ausweisen wie junge Frauen, die den Ausweis einer anderen Person nehmen, um in einen Club reinzukommen, das sind in den meisten Fällen Übertretungen. Ja, das ist wichtig, dass ihr das wisst! Wenn ihr dabei erwischt werdet, dass ihr mit einem fremden Ausweis versucht in einen Club zu gelangen, dann gibt es eine Anzeige. Verbrechen gibt es zum Glück nicht so viele. Wenn wir von Verbrechen sprechen, dann sind es vielleicht am ehesten Raubüberfälle, also bewaffnete Raubüberfälle. Was viele nicht wissen, ist die Definition von Raubüberfällen. Ein Raubüberfall gilt auch als Raubüberfall, wenn man jemanden mittels Drohung handlungsunfähig macht und dann etwas nimmt, das einem nicht gehört. Beispiel: Wenn ihr jemanden mit einer Softgun-Pistole bedroht oder ein Messer zückt, einfach um jemanden in Angst und Strecken zu versetzen, dann ist das ein Verbrechen. Wenn man zu dritt oder zu viert um jemanden herumsteht und eine andere Person bedroht, dann kann das viele ganz üble Konsequenzen haben. Die bedrohte Person kann eine schwere Traumatisierung erleiden. Es kann bedeuten, dass diese Person vielleicht für lange Zeit in eine Klinik muss, um dieses Erlebnis in Form von einer Therapie zu verarbeiten. Es kann dazu führen, dass sich diese Person sozial völlig isoliert und deshalb niemandem mehr vertraut. Das muss man sich schon bewusst sein, eine solche Straftat ist keine Bagatelle und richtet bei den Opfern grossen Schaden an. Die Ausrede, dass es ja «nur» eine Softgun-Pistole gewesen ist, gilt dann nicht. Ein Opfer kann das nicht erkennen und fühlt unter Umständen Todesangst.

Wie oft passieren solche Straftaten?

Ich kann euch an dieser Stelle keine Zahlen nennen, aber was ich euch sagen kann ist, dass solche Delikte zum Glück abnehmen. Wir hatten 2008 einen Höchststand von solchen Delikten. Seither nehmen sie kontinuierlich ab.

Wenn solche Delikte abnehmen, welche Delikte nehmen zu?

Meine Arbeit hat sich insofern verändert, als dass nicht mehr so viele schwere Delikte passieren. Aber oft sind die persönlichen Umstände der Täter sehr komplex und schwierig. Oft geht es um psychische Erkrankungen, die dann lange Massnahmen und Therapien mit sich tragen.

Stimmt das, dass Anzeigen mit dem 18. Lebensjahr aus dem Strafregister gelöscht werden?

Zunächst, wir haben ein tolles Jugendstrafrecht. Das gibt es sonst nirgends auf der Welt. Das bedeutet, dass wenn ihr irgendetwas Blödes anstellt, dann werdet ihr wirklich als Jugendliche angeschaut und behandelt. In anderen Ländern werdet ihr als Straftäter wie Erwachsene behandelt. Da gibt es keine Spezialbehandlung für Jugendliche und Institutionen für jugendliche Straftäter. Wenn ihr also als Jugendliche straffällig werdet, werden eure Straftaten im Strafregister vermerkt. Aber: wenn ihr das 18. Lebensjahr erreicht, also volljährig werdet, werden die Taten aus eurem persönlich Strafregister gelöscht. Ganz wichtig: Wenn ihr zum Beispiel für eure Lehrstelle einen Auszug aus dem Strafregister zeigen müsst, dann ist dieser immer sauber. Das hat damit zu tun, dass man euch schützen will. Wenn ihr aber wiederholt einen Blödsinn macht und die Polizei in euer Register schaut, dann können sie eure früheren Verfehlungen sehen.

Können Jugendliche aufgrund einer Straftat ausgeschafft werden?

Die Jugendanwaltschaft entscheidet nicht über den Aufenthaltsstatus. Dafür zuständig ist die Migrationsbehörde. Bei Delikten gegen Leib und Leben zum Beispiel sind wir verpflichtet, die Migrationsbehörde zu informieren. Verfügt man beispielsweise über eine B-Bewilligung, muss der Aufenthalt in der Schweiz jedes Jahr von der Migrationsbehörde erneuert werden. Begeht ein Jugendlicher oder junger Erwachsener also vermehrt Delikte, so besteht tatsächlich die Gefahr, dass eine Bewilligung nicht mehr erneuert wird. Wenn es ganz blöd läuft, kann es natürlich sein, dass es zu einer Ausweisung kommt.

Die Stimmung und Diskussion in der Klasse
Das Interview fand an einem Freitagnachmittag statt. Ursina Vaterlaus stellte sich als Sozialarbeiterin der Jugendanwaltschaft der Stadt Zürich vor und fragt, ob jemand weiss was die Jugendanwaltschaft macht. Vier Hände schiessen in die Luft. Ursina Vaterlaus ist sichtlich erleichtert und greift die im Vorfeld definierten Fragen auf. Die Schülerinnen und Schüler lauschen gespannt. Direkt nach der ersten Frage stellt eine Schülerin eine Anschlussfrage. Die Diskussion beginnt. Ein richtiges Gespräch entwickelt sich und die Jugendarbeiterin Mandy Abou Shoak ist bemüht, die Folgefragen in die ohnehin im Vorfeld definierten Fragen einzubauen. Als die Pausenglocke klingelt, sind alle im Voraus definierten Fragen beantwortet, doch die Klasse steckt noch mitten in einer Diskussion. Alle bleiben sitzen und diskutieren weiter. Als die Jugendlichen dann doch das Klassenzimmer verlassen, reden sie weiter und versuchen, die eben erhaltenen Informationen in den Kontext ihrer eigenen Erfahrungen zu bringen.

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