Als man in Höngg noch in die Höhe baute

Wie auf aufgezeigt, sind Hochhäuser in Zürich fast überall möglich. Und wenn nicht heute, so zumindest gestern. Die Geschichte, wie und dass es überhaupt zu den Hochhäusern in Höngg kam, ist ein nicht immer plausibles, von Widersprüchen durchzogenes Hin und Her der Meinungen und Standpunkte – mit überraschenden Bezügen zur Gegenwart.

Baugespanne Anfang der 1970er- Jahren für die Überbauung, wie sie heute an der Reinhold-Frei-Strasse steht. Im Hintergrund die beiden 1964 realisierten «Riedhof-Park»-Hochhäuser.
So sah, um 1970, das viertplatzierte Projekt im Wettbewerb für die Überbauung des Gebietes im Riedhof aus. Ganz rechts die damals bereits bestehenden Hochhäuser «Riedhofpark» neben den niederen Bauten des Schulhauses Riedhof.
Keine Hochhäuser, doch drei der hochgeschossigen Bauten an der Reinhold-Frei-Strasse wurden gebaut – hier im Modell des Siegers des Projektwettbewerbs von damals (um 1970). Nicht aber die hier noch sichtbare neue Kirche – dort wo heute das Altersheim Riedhof steht.
Das Haus Riedhofstrasse 378 (links), Baujahr 1975, und rechts davon, Hausnummer 366, mit Baujahr 1985. Danach wurden in Höngg keine Hochhäuser mehr erstellt.
Die ersten Hochhäuser in Höngg: In der Überbauung «Riedhofpark» wurden 1964 zwei Hochhäuser realisiert.
Hochhäuser in Höngg: 1) In der Überbauung «Riedhofpark» / 2) Pflegezentrum Bombach / 3) Alterssiedlung Bombach (heute Siedlung «Frankental» der Stiftung für Alterswohnungen der Stadt Zürich) / 4 Riedhofstrasse 366 und 378.
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Ende der 1950er Jahre lösten die Hochhausprojekte in Höngg grosse Diskussionen aus. Allen voran jene beiden Hochhäuser im «Riedhofpark», die noch heute die Silhouette von Höngg prägen. Und das Pflegezentrum Bombach, respektive die Alterssiedlung Bombach. Im «Höngger» vom 6. September 1957 wurde erstmals unter dem Titel «Neuzeitliche Überbauung» über ein grosses Bauvorhaben zwischen Regensdorferstrasse, Wildenweg und Riedhofstrasse, der «Gugolzwiese», wie sie damals auch genannt wurde, berichtet. Dort, wo heute die zwei Hochhäuser der Überbauung «Riedhofpark» stehen, beabsichtigte die Kilintra AG zusammen mit dem Höngger Baumeister Hans Welti, in fünf drei- bis fünfgeschossigen und einem zwölfgeschossigen Bau total 200 Wohnungen und ein grösseres Ladenlokal unterzubringen. Architekt Becherer plante «nach den neuen Erkenntnissen des Städtebaus» durch eine Differenzierung der Baukörper möglichst grosse Freiflächen zu schaffen und «den Wohnungsmietern ein Maximum an Aussicht und Besonnung» zu bieten. Rund neun Millionen waren als Bausumme veranschlagt.
Zur gleichen Zeit wurde auch weiter unten, bei der Überbauung des «Bombachgutes», über Hochhäuser nachgedacht: Am 13. September 1957 wurde im «Höngger» eine Ausstellung der Entwürfe der Alterssiedlung und des Pflegeheims Bombach angekündigt, was in der Folgewoche erste Reaktionen aus Leserkreisen auslöste – in derselben Ausgabe, in der auch die amtliche Bauausschreibung für das Projekt «Riedhofpark» publiziert wurde.

«Wie ein Faustschlag ins Gesicht»

Nach dem Besuch der Ausstellung habe man feststellen müssen, heisst es in der unsignierten Reaktion vom 20. September 1957, dass jene Projekte, die auf die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen abstützten, bei der Expertenkommission wohl keinen Anklang gefunden hätten. Die massgebenden Funktionäre der Stadt hätten, mit Hinweis auf die bereits geplanten Hochhäuser im «Riedhofpark», offensichtlich schon im Voraus den Bau von Hochhäusern ins Auge gefasst. Jedenfalls würden für das Pflegeheim Bombach nur jene zwei Entwürfe weiterbearbeitet, die ebenfalls Hochhäuser vorsähen. Die einsendende Person holte aus: «In unserer ausgesprochen aufgelockerten Wohnlage wirken diese drei Bauklötze wie ein Faustschlag ins Gesicht. Nicht umsonst hat man vor zehn Jahren von den gleichen Baufunktionären, die heute auf Hochhäuser eingestellt sind, Überbauungsquoten vorgeschrieben, welche bereits für ein kleines Einfamilienhaus 2000 m2 Land erforderten. Diese Vorschriften wurden seinerzeit durch die Volksabstimmung bestätigt, gelten nun aber wohl nicht für die Verwaltung. Diese will nun allen, welche sich an die städtischen Vorschriften gehalten haben, Betonklötze vor die Nase stellen». Es sei an allen, gegen diese Bauweise in unserem Wohnquartier zu kämpfen, hiess es zum Schluss.
Am deutlichsten und mit Namen signiert brach es aus Dr. Werner Kündig im selben «Höngger» heraus: «Soll das Quartier Höngg verschandelt werden? (…) Das ausgeschriebene Bau-Monstrum gehört an den Pranger. (…) Bekanntlich kostet ein Quadratmeter Bauland irgendwo in Höngg mindestens 100 Franken. Zufolge dieser Bodenspekulation kann eben nur mit einer höchst rücksichtslosen Ausbeutung der Baufläche eine ‹interessante› Geldanlage ermöglicht werden». In kritischen Betrachtungen fährt Kündig fort, bis er mit einem Aufruf an den QVH endet: «Wird man die Chance ergreifen und dafür einstehen, dass Höngg nicht verschandelt wird? Denn in diesen Dingen entscheidet nur Verantwortungsgefühl – und etwas persönlicher Mut». Der QVH reagierte und kündete für den 11. Oktober in der «Mühlehalde» eine öffentliche Informationsversammlung «über die neuen Bauprojekte in Höngg» an. Darüber berichtet wurde dann allerdings erst im Jahresbericht, im «Höngger» vom 2. und 9. Mai 1958, und dies sehr knapp: Stadtrat Dr. S. Widmer habe über «die Bauplanung in Höngg», Max Aeschlimann über die «Alterssiedlung Bombach» und Architekt O. Becherer über «den Riedhofpark» referiert, was eindringlich gezeigt habe, wie die Überbauung in Höngg mit Riesenschritten vorwärtsgehe und dabei nicht nur die private Unternehmerlust daran teilnehme, sondern auch die Stadt.

Nur der Beginn einer grosszügigen Planung

Schneller reagierte die Bauherrschaft und liess im «Höngger» vom 4. Oktober 1957 einen Herrn «K» eine Replik an Dr. Werner Kündig verfassen. Er verweist darauf, dass man das Terrain leicht «mit den üblichen, zwei bis dreigeschossigen, schön säuberlich hinter und nebeneinander aufgereihten Bauten» hätte überstellen können. Ein solches Projekt «wäre aber ein weiteres Beispiel für eine überlebte Bauweise, mit der man sich in den letzten Jahrzehnten in der Stadt Zürich leider abfinden musste». «K» preist unter anderem, dass so nur 3900 m2 Land überbaut werden, anstatt 7600 m2 wie bei einer herkömmlichen Bauweise. «Zusammenfassend darf gesagt werden», schliesst er, «dass gegen ein fortschrittliches Bauvorhaben in einer Art und Weise Sturm gelaufen wird, wie es sich objektiv gesehen nicht rechtfertigen lässt». Am 4. Oktober 1957 schreibt dann Anwohner «F.D.», dass er das Projekt genau studiert und beim Architekten sogar die Gipsmodelle der ebenfalls geprüften Überbauung mit kleineren Häusern angeschaut habe. Das neue Projekt sei eindeutig besser: «Man ist vorbehaltlos überzeugt, dass eine Überbauung mit Grünflächen, Spazierwegen und Parks das Richtige ist und nimmt deshalb den Nachteil von mehrgeschossigen Bauten als das kleinere Übel in Kauf». Und er verweist überraschend auch auf weitere, bei Architekt Becherer gesehene Gipsmodell-Projekte, welche die Überbauung der weiter westwärts anschliessenden Grünflächen bis zum Riedhof als überbaut zeigen. Die Überbauung «Riedhofpark» sei nur «der Beginn einer grosszügigen Planung» und nun, es sei halt nicht jedermanns Sache, sich von alten Überlieferungen zu trennen und genügend Fantasie und Mut für das Neue aufzubringen, schloss «F.D.». Auch Karl Erb verfolgte die Diskussion und schrieb am 11. Oktober, dass im Artikel der Bauherrschaft einen Hinweis auf die Rentabilität vermisst habe: «Nimmt man den Artikel von ‹K› als bare Münze hin, so müsste man im Glauben verbleiben, dass bei der Ausarbeitung des Projekts nur ideale Ziele verfolgt wurden. Dabei soll doch für das Grundstück ein namhafter Betrag ausgelegt worden sein, der vermutlich auch die Gestaltung des Projekts bestimmt hat». Und wenn die Befürworter darauf pochen, mit einer überholten Bauweise Schluss machen zu wollen, dann antworte er: «Dass der Hönggerberg der richtige Platz für ein Hochhaus ist, wage ich ernsthaft zu bezweifeln. (…) Der Betonturm von Höngg wird als neues Wahrzeichen aus der Landschaft herausragen und wahrscheinlich auch bei sehr fortschrittlich gesinnten Bürgern kaum eitel Freude auslösen». In den folgenden Monaten blieb es im «Höngger» still. Ob es wohl auch im Quartier still geworden war?

Abgesänge auf Verschwundenes – und auf die Rechtsgleichheit

Erst am 24. Januar 1958, im Zusammenhang mit der Überbauung im Bombach, schreibt ein «R.W.»: «Manches Quartier hat sein Gesicht verändert, und doch hat man sich meistens bald an das Neue gewöhnt. Wer kann sich etwa noch an den Bäckerladen von Herrn Fasnacht beim «Central», an das kleine Häuschen der Familie Neidhart am Wettingertobel, an den Korbwarenladen von Herrn Duttweiler oder an die alten Bauernhäuser an der Regensdorferstrasse erinnern? Ist es schon so lange her, dass wir im «Central», im «Gsteig» oder im «Kempfhof» ein Bier getrunken haben? Bald wird man auch die Sägerei Mäntele bei der Wartau, das Imbisbühlgüetli, das Arzthaus an der Bäulistrasse, den «grauen Ackerstein» und anderes mehr vergessen haben! Und doch ist Höngg trotz diesen vielen Veränderungen ein schönes Quartier geblieben».
In der Folgewoche entgegnet ein nur als «eingesandt» gekennzeichneter Beitrag, dass sich die Verantwortlichen einmal die Mühe machen sollten, «jetzt im Winter den Schattenwurf eines Hochhauses am Höngger Hang neutral abzuschätzen». Das Modellfoto der projektierten Alterssiedlung Bombach scheine nämlich den Schatten vom 21. Juni mittags zu zeigen. Und was die anderen, abgerissenen Bauten angehe, so hätten sich die Neubauten an diesen Stellen an alle Bauvorschriften gehalten und die Bauherrschaften hätten sich sogar noch weitere Einschränkungen gefallen lassen müssen: «So durfte zum Beispiel die Westporte (das Haus der heutigen Polizeiwache, Anm. d. Red.) nur mit drei, statt der projektierten vier Stockwerke gebaut werde. Es stellt sich nun die Frage, ob die zonengemässen Vorschriften nur für die Steuerzahler gelten, oder ob sich auch die Stadtverwaltung an die von ihr aufgestellte Bauordnung zu halten hat», schloss «R.W.»
Ins gleiche Horn stiess ein anderer anonymer Einsender am darauffolgenden 7. Februar. «Noch vor nicht allzu langer Zeit hat man uns doziert, dass Hochhäuser in eine weite Ebene gehören. Gilt das nun plötzlich nicht mehr? Noch vor kaum zwei Jahren mussten sich private Bauherren minutiösen Kontrollen der Baupolizei unterziehen, die eifersüchtig darüber wachte, dass ja kein Zentimeter höher gebaut werde als vorgesehen und bewilligt. Heute kommt dieselbe Stadtverwaltung als Bauherrin und stellt in ein fast ausschliesslich mit ein- bis zweigeschossigen Häusern locker überbautes Quartier Hochhäuser vor die Nase der verdutzten Anwohner». Der Einsender bezieht sich auf die projektierte Alterssiedlung und das Pflegeheim Bombach und merkt an, dass das Projekt «Riedhofpark» ja auch noch im Stadium des Studiums sei. Und wie man höre, seien aus dem einen bereits zwei Hochhäuser geworden: «Diese Situation zeigt uns klar, wo hinaus die Entwicklung geht. In absehbarer Zeit werden wir einen ganzen Kranz solcher niedlichen Dinger um uns herum ‹bewundern› können». Dann kehrt wieder über Monate Ruhe ein, bis am 5. Dezember in einer Abwägung von Pro und Kontra ein «R» Stellung zu den Hochhäusern «Riedhofpark» bezieht: «Gut, es sollen einzelne Häuser etwas höher erstellt werden dürfen, aber Wolkenkratzer müssen es nicht sein, diese gehören nicht an die Peripherie der Stadt, wo eher eine aufgelockerte Überbauung am Platz ist». Bemängelt wird auch, dass vorher die Verkehrsverhältnisse abgeklärt werden müssten.

Beim «Riedhofpark» erlaubt, gleich daneben nicht?

Dann wurde es im «Höngger» wieder seltsam still, während sich Höngg in einem Baurausch befand: Neben zahlreichen anderen Bauten wurden Anfang der 1960er Jahre auch die Rebstock-Überbauung am Meierhofplatz und die neue Post eingeweiht. Und überall wurden alte Gebäude abgerissen und durch Neubauten ersetzt. Selbst das Ende von Häusern wie der «Mühlehalde» oder dem «alten Meierhof», beide schon damals im Besitz der Stadt, schien nur eine Frage der Zeit: Man ging davon aus, dass sie der Verbreiterung der Limmattalstrasse weichen müssten. Auch die beiden Hochhäuser im «Riedhofpark» waren unterdessen, 1964, im Rohbau fertig und das Schulhaus Riedhof eingeweiht. Und unmittelbar westlich davon waren weitere Hochhäuser ausgesteckt. Im Jahresbericht des QVH heisst es im «Höngger» vom 8. Mai 1964: «Die Schulhausanlage ist sicher sehr gut gelungen (…), was man nun aber gar nicht verstehen kann ist die Absicht gewisser Grundeigentümer, diese schöne Schulhausanlage durch Grossüberbauungen förmlich zu ersticken. Wir geben heute schon der Hoffnung Ausdruck, dass hier die Stadt Zürich ihr Veto einlegt. Es soll doch nicht so sein, dass man der Bevölkerung einerseits mitteilt, man könne die Schulhäuser nicht höher bauen, andererseits aber im gleichen Gebiet solche Hochbauten bewilligt».

Im Westen wollte man noch mehr

Irgendwann im Frühling 1964 wurden westlich des Schulhauses Riedhof weitere Bauprofile für Hochhäuser ausgesteckt. Am 20. Mai 1964 reichten Gemeinderat Hans Pfister und vier Mitunterzeichner dazu eine Interpellation ein: Schon die beiden Hochhäuser «Riedhofpark» seien hier ein Fremdkörper, deshalb wolle man vom Stadtrat wissen, ob für die ausgesteckten weiteren Hochbauten schon Zusicherungen gemacht worden seien und ob man sie an dieser Stelle aus städtebaulicher Sicht überhaupt verantworten könne? Kurz darauf hinterfragt ein «Schbg» im «Höngger» die Logik des Hochbauamtes, das alle Einsprachen gegen die beiden Hochhäuser «Riedhofpark» ignoriert und einen Präzedenzfall geschaffen habe, doch gleich daneben das Schulhaus Riedhof nur zweistöckig gebaut habe. Und nun stünden westlich davon bereits zwei Baugespanne für 13-stöckige Hochhäuser, was ihn zur Frage führte, ob es der Stadtrat gegenüber den Stimmbürgern verantworten könne, «seine Willkür nach Belieben walten zu lassen?».
Derweil publizierte die NZZ am 16. Juni 1964 ein Loblied auf die Überbauung «Riedhofpark», was Dr. Werner Kündig im «Höngger» vom 19. Juni vermuten liess, das sei wohl nicht zuletzt mit dem Zweck geschehen, den Hönggern weitere Hochhausbauten schmackhaft zu machen, denn: «Es ist nun eine Tatsache, dass im Riedhofquartier der ‹Appetit› zum Bau weiterer Wohntürme mächtig angeregt wurde, städtebauliche Konsequenzen hin oder her».

1964 kam das Nein

Die «Entwarnung» folgt dann am 28. August 1964, als der «Höngger» kurz vermeldet, dass der Stadtrat die Interpellation vom 20. Mai beantwortet habe. Der Stadtrat schrieb: «Das Gebiet, in welchem die umstrittenen Hochhäuser projektiert wurden, liegt gemäss Zonenplan 1963 in der Wohnzone C. (…) Um eine aufgelockerte Überbauung zu erhalten, die zum Vorteil der näheren Umgebung gereicht, ist daher ein beträchtlicher Anteil hoher Gebäude notwendig. Für die angrenzende Schule und die künftige Kirche (die man damals dort vorsah, wo heute das Altersheim Riedhof steht. Anm. d. Red.) entstehen durch die differenzierte Bauweise eine willkommene Ausweitung der Grünflächen sowie grössere Gebäudeabstände. Grundsätzlich ist eine derartige Mischbebauung zu begrüssen. Dagegen sieht das eingereichte Projekt Hochhäuser vor, die infolge ihrer übermässigen Höhe städtebaulich unbefriedigend wirken, wie sich aus den ausgesteckten Profilen ergab. Die Baubewilligung wird daher nicht infrage kommen».

Zweimal Ja, für 1975 und 1985

«Städtebaulich befriedigend» scheinen wenige Jahre später die Hochhäuser am Ende der Riedhofstrasse geraten zu sein: Gestützt auf die Bauordnung und das alte Baugesetz wurde 1972 als Teil einer Arealüberbauung das Hochhaus an der Riedhofstrasse 378 durch die damalige Bausektion II des Stadtrats bewilligt. Die kommunale Baubewilligung musste anschliessend vom Regierungsrat genehmigt werden, was unter Auflagen – so musste etwa ein Kinderspielplatz von genügender Grösse angelegt werden – 1973 geschah. 1975 stand der Bau. Zehn Jahre später erstellte die Gewerkschaftliche Wohn- und Baugenossenschaft (GEWOBAG) gleich daneben das bis heute letzte Hochhaus von Höngg.

Und heute?

Heute liegt Höngg nicht in einem der in Zürich festgelegten Hochhausgebiete. Entsprechend wären nach geltender BZO keine Hochhäuser mehr realisierbar – ausser man bediene sich des Mittels des Gestaltungsplanverfahrens.

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