Alkohol- und Tabakverkauf an Jugendliche – Jahresbilanz 2023

Die Jahresbilanz weist erneut bessere Resultate als im Vorjahr aus, der Handlungsbedarf beim Verkauf von Spirituosen an Minderjährige bleibt weiterhin bestehen.

Bei den Testkäufen von «hartem» Alkohol wurde in 45 % der Fälle an 16- oder 17-Jährige verkauft. (Symbolbild: Freepik)

Gemäss Medienmitteilung der Stadt Zürich wurden im vergangenen Jahr auf Stadtgebiet insgesamt 207 Testkäufe zur Einhaltung der Jugendschutzgesetze durchgeführt, so viele wie noch nie. In 51 Fällen wurden alkoholische Getränke oder Tabakprodukte verkauft, obwohl die jugendlichen Testkäuferinnen das erforderliche Alter noch nicht erreicht hatten. Dies entspricht einer Verkaufsquote von knapp 25 %, was erneut eine Verbesserung zu den Vorjahren darstellt (2022: 31 %; 2021: 49 %).

Bei den 98 Bier-Testkäufen wurde in gut 21 % der Fälle illegal verkauft (Vorjahr: 23 %), bei den 60 Tabak-Testkäufen waren es noch 13 % (Vorjahr: 16 %). Bedenklich ist nach wie vor, dass bei den 49 Testkäufen von «hartem» Alkohol in 45 % der Fälle an 16- oder 17-Jährige verkauft wurde (Vorjahr: 66 %).

Unangekündigte Testkäufe seit 2005

Testkäufe werden seit 2005 als Kooperation der Suchtpräventionsstelle der Stadt Zürich, dem Blauen Kreuz und der Stadtpolizei Zürich durchgeführt. Dabei versuchen Jugendliche unter 16 Jahren Bier oder Tabak bzw. solche unter 18 Jahren Spirituosen zu erwerben. Die Jugendlichen sind verpflichtet, Fragen nach ihrem Alter wahrheitsgemäss zu beantworten und auf Verlangen ihren Ausweis vorzuweisen. Verkäuferinnen, die den Jugendlichen Alkohol oder Tabak verkaufen, werden unmittelbar nach dem Testkauf durch die Polizei auf die Verfehlung aufmerksam gemacht, befragt und die Rapporterstattung an das Stadtrichteramt eröffnet.

Gegen die verantwortlichen Patent-Inhabenden werden verwaltungsrechtliche Massnahmen eingeleitet, die von einer Verwarnung bis zu einem befristeten Verkaufsverbot oder gar zum Patententzug reichen können. Die städtischen Behörden setzen neben Kontrollen und Strafen weiterhin auch auf die Sensibilisierung des Verkaufspersonals durch die patentinhabenden Personen und unterstützen diese mit verschiedenen Schulungsmöglichkeiten und Hilfsmitteln zur Altersbestimmung. Diese Strategie scheint sich langsam in weniger illegalen Verkäufen auszudrücken. Unangekündigte Testkäufe werden auch 2024 wieder durchgeführt.

Quelle: Medienmitteilung der Stadt Zürich vom 10. Januar 2024

0 Kommentare


Themen entdecken