Aktualisierung der Hochhausrichtlinien in Zürich

Die aktuell geltenden Richtlinien zum Bau von Hochhäusern stammen noch aus dem Jahr 2001. Nun wurden sie überprüft und aktualisiert.

Die Einteilung der Zonen, in welchen Hochhäuser erstellt werden dürfen, wurde aktualisiert. (Foto: pixabay)

Der Bau von Hochhäusern beruht in der Stadt Zürich seit 2001 auf der Grundlage der Hochhausrichtlinien und dem darauf basierenden Ergänzungsplan zur Bau- und Zonenordnung. Nun wurden die Richtlinien vom Amt für Städtebau aktualisiert und die Bau- und Zonenordnung angepasst. Anfang Dezember des vergangenen Jahres hat der Stadtrat die Neuerungen verabschiedet. Damit reagiere die Stadt, so ist dem Schlussbericht der Testplanung des Amtes für Städtebau zu entnehmen, auf die aktuellen Wachstumsprognosen.

Dabei sind es laut der Medienmitteilung der Stadt besonders drei Punkte, in denen die Richtlinien verändert wurden: «Erstens werden die Gebiete geschärft, die für Hochhäuser geeignet sind. Zweitens schaffen wir die Voraussetzung, um Qualität noch verbindlicher einfordern zu können, und drittens gibt es mehr Mitsprachemöglichkeiten im gesamten Planungsprozess», wird Katrin Gügler, Direktorin im Amt für Städtebau, in der Medienmitteilung zitiert.

Drei Gebiete für Hochhäuser

In den Richtlinien werden die Gebiete definiert, in denen der Bau von Hochhäusern zulässig ist. Beinhalteten die Richtlinien bis anhin zwei unterschiedliche Gebiete, in denen Bauten von bis zu 40 und bis zu 80 Metern Höhe zulässig waren, werden in den neuen Vorgaben anhand städtebaulicher Prinzipien drei Gebiete definiert, in denen Hochhäuser zulässig sind (Hochhausgebiete I – III): Im Hochhausgebiet I sind Häuser bis zu einer Höhe von 40 Metern zulässig, in Gebiet zwei ist eine Maximalhöhe von 60 Metern erlaubt, im Gebiet III sind gar 80 Meter hohe Gebäude möglich.
Dabei bleibt die Fläche der Hochhausgebiete insgesamt zwar gleich, die neuen Richtlinien erlauben aber eine genauere Differenzierung: «Das bereits bestehende 40-Meter-Gebiet wird in den Blockrandquartieren der Kreise 3, 4 und 5 flächenmässig reduziert. Im Gegenzug werden Teile von Quartieren, insbesondere im Norden der Stadt, neu miteinbezogen. Schliesslich wird das Gebiet mit einer Beschränkung bis 80 Meter zugunsten eines neu eingeführten 60-Meter-Gebiets verkleinert», heisst es in der Medienmitteilung der Stadt.

Öffentlich nutzbare Erd- und Dachgeschosse

Wie bereits mit der bisherigen Regelung sind nördlich des Gleisfelds in Zürich-West und Altstetten grundsätzlich auch Hochhäuser über 80 Meter möglich, allerdings nur mit einem Gestaltungsplan.
Neu ist ausserdem bei Bauten über 60 Metern ein Einbezug der Quartierbevölkerung bei der Planung der Bauten vorgesehen. Aber auch begrünte Aussenräume, Aspekte der Ressourceneffizienz und die Berücksichtigung des Lokalklimas sollen, so die Mitteilung der Stadt, durch die Verankerung der entsprechenden Vorschriften in der Bauordnung verbindlich eingefordert werden. Zudem sollen öffentliche Erdgeschosse, gemeinschaftliche Räume und bei Hochhäusern über 80 Meter auch öffentliche Dachgeschosse dafür sorgen, dass die Quartierbevölkerung neu entstehende Bauten nutzen kann.

IG am Wasser und Uferschutz-Initiative üben Kritik

Kritisch sieht die Interessensgemeinschaft am Wasser/Breitenstein (IGAWB) die neuen Richtlinien. Sie befürchtet aufgrund der Konzentration der Hochbaugebiete auf den Raum Altstetten möglichen Schattenwurf bis nach Höngg sowie eine Gefährdung der Uferzonen der Limmat. «Im Vergleich zu den alten Hochhausrichtlinien ist klar erkennbar, dass hauptsächlich bei unseren Nachbarn auf der anderen Limmatseite gebaut werden soll. Dort soll der mit Abstand grösste Teil der Verdichtung stattfinden», schreibt die IG auf ihrer Webseite. Und: «Der Blick vom Hönggerberg darf verbaut werden, in unlimitierter Höhe. Das ist eine klare Diskriminierung. Können wir sogar Schattenwurf bis zum Hönggerberg erwarten? Für uns an der AWB ganz bestimmt.»
Auch die «Uferschutz-Initiative», gegründet von einem parteiübergreifenden Komitee, setzt sich gegen die neuen Richtlinien und für den Schutz der Ufer von Limmat und Zürichsee ein. Das Komitee, so der Wortlaut auf der Webseite «lehnt die Pläne vehement ab, entlang der Seeufer Hochhäuser bis 40 Meter und an der Limmat bis 85 Meter zuzulassen. Dies gefährdet den Naherholungsraum der Bevölkerung und wichtige Naturzonen auf Stadtgebiet.» Die Initiative fordert daher, für Bauten mit einer Höhe von mehr als 25 Metern einen Mindestabstand zu See und Fluss einzuhalten.
Die Aktualisierung der Zürcher Hochhausrichtlinien ist seit Mitte Dezember 2022 noch bis zum 26. Februar im Amtshaus IV öffentlich aufgelegt und auf der städtischen Webseite abrufbar.

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