Achtung, spielende Kinder

Spielplätze sind aus den modernen Städten nicht mehr wegzudenken. Für Kinder in einem urbanisierten Umfeld sind sie wichtige Treffpunkte und bieten nicht nur Begegnungs- sondern auch Bewegungsmöglichkeiten. Doch nicht alle sind öffentlich.

Spielplätze sind begehrt – und oft auf Privatgrundstück. (Foto: Pixabay)

Spielplätze gehören in der Stadt zum festen Bestandteil des Familienlebens – zumindest in den ersten Lebensjahren des Nachwuchses. Denn in wachsenden Städten und mit stetig zunehmendem Verkehr schrumpfen gleichzeitig die Freiräume, die Kindern zum freien Spiel zur Verfügung stehen. Wer in einer Mietwohnung lebt und keinen eigenen Garten zur Verfügung hat, der verbringt in der Regel mit seinen Kleinkindern daher viel Zeit in Sandkästen und auf Schaukeln in der näheren Umgebung.

Betreten verboten?

Dabei ist die Auswahl an verfügbaren Spielplätzen für die Erholung suchenden Familien auf Zürcher Stadtgebiet gross. Neben den gekennzeichneten städtischen Anlagen finden sich in allen grösseren Siedlungen weitere Spielanlagen. Eltern und Kinder schätzen es hier gleichermassen, vom grossen Angebot profitieren zu können – und sich innerhalb des Quartiers frei zwischen den Spielplätzen bewegen zu können.

Tatsächlich befinden sich diese jedoch, rechtlich gesehen, auf dem Privatgrund der betreffenden Siedlungen. Mancherorts wird das Privatgrundstück durch eine Beschilderung gekennzeichnet, oft ist der Platz jedoch frei zugänglich und nicht als privat gekennzeichnet. Das sorgt für Verwirrung und zuweilen für Unstimmigkeiten zwischen Anwohner*innen und Spielplatznutzer*innen. Dürfen hier nur Kinder spielen, die auch selbst in der Siedlung wohnen? Ist es gar Hausfriedensbruch, wenn der Platz von «fremden» Kindern benutzt wird? Oder stehen die Plätze allen Quartierbewohner*innen offen? Der «Höngger» hat bei einigen Verwaltungen im Quartier nachgefragt.

Städtische Anlagen stehen allen zur Verfügung

Bei den städtischen Spielflächen ist der Fall klar. Alle von der Stadt zur Verfügung gestellten Spielanlagen sind öffentlich zugänglich. Das betrifft auf Stadtgebiet rund 630 Spielplätze. In Höngg sind es nach Angaben von Grün Stadt Zürich «33 städtische Spielplätze, zehn davon befinden sich in Park- und Grünanlagen, dazu kommen 21 Spielplätze bei Schulen, Kindergärten und dem GZ-Standort im Rütihof sowie zwei Spielplätze bei städtischen Liegenschaften».

Befinden sich die Spielgeräte auf dem Areal von Schulen oder Kindergärten, können sie neben den Schulzeiten genutzt werden. Auch die «Spielplätze in den städtischen Wohnsiedlungen können öffentlich genutzt werden. Die entsprechenden Spielplätze sollen auch einen Mehrwert für das Quartier darstellen», heisst es auf Anfrage von Seiten der Stadt.

Öffentlicher Charakter auch bei Genossenschaften

Bei vielen Genossenschaften spielt es in der Regel ebenfalls keine Rolle, ob die spielenden Kinder tatsächlich in der Siedlung wohnen: So legen sowohl die ABZ als auch die Baugenossenschaft Sonnengarten Wert darauf, dass ihre Anlagen allen Kindern des Quartiers offenstehen, wie Vertretrer*innen der beiden Genossenschaften auf Nachfrage bestätigen.

Die Baugenossenschaft Sonnengarten erklärt im Gespräch, dass bei ihren Spielplätzen bewusst auf Zäune und Schilder verzichtet würde, um den Zugang für alle Bewohner*innen des Quartiers zu ermöglichen. Zwar sei es tatsächlich auch schon zu Nutzungskonflikten bei den Spielanlagen gekommen, erläutert Charlotte Römling, die Projektleiterin Siedlungsleben bei der Genossenschaft, man habe sich aber bis anhin stets gütlich einigen können.

So habe es etwa in der Siedlung Riedhof zu Unmut geführt, dass die Kinder dieser Siedlung fast ausschliesslich den neueren und attraktiveren Spielplatz der benachbarten Genossenschaft genutzt hätten. Weil sich die Anwohner*innen jener Genossenschaft dadurch gestört gefühlt hatten, wurde in einem partizipativen Verfahren die Spielplatzgestaltung gemeinsam mit den beteiligten Kindern überarbeitet. «Nun», so erklärt Römling, «spielen alle Kinder wieder auf beiden Spielplätzen».   

Etwas anders formuliert es dagegen die Auwiesen Immobilien AG, die unter anderem im Rütihof eine Überbauung verwaltet. Sie gibt an, dass ihre Spielplätze grundsätzlich den Kindern ihrer Mieter*innen zur Verfügung stünden.» Von etwaigen Konflikten in diesem Zusammenhang ist der Verwaltung nach eigenen Angaben allerdings nichts bekannt.

Kommunikation ist alles

Bis zum Redaktionsschluss waren noch einige Antworten von Verwaltungen ausstehend. Feststellen lässt sich aber, das haben die Recherchen ergeben, dass es von aussen nicht so ohne weiteres zu erkennen ist, ob auf einem Spielplatz auf die private Nutzung Wert gelegt wird oder ob das Gelände für alle offensteht. Doch in den meisten Fällen scheint man sich mit gesundem Menschenverstand gut arrangieren zu können. Oder, wie es Römling von der Baugenossenschaft Sonnengarten formuliert: «Natürlich kommt es innerhalb von Siedlungen immer mal wieder vor, dass sich Anwohnende vom Verhalten anderer gestört fühlen. Dabei kommt es aber nicht darauf an, ob es sich um Mieter*innen der eigenen Genossenschaft oder andere Quartierbewohner*innen handelt. In der Regel hilft in solchen Fällen ein direktes Gespräch am besten.»  

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