Leerkündigung an der Bombachhalde wirft Fragen auf

Die Leerkündigung von 65 Mietparteien an der Bombachhalde beschäftigte auch den Gemeinderat. Eine dringliche Anfrage thematisierte neben dem möglichen Ersatzneubau auch dessen Folgen für das angrenzende Schutzgebiet. Die Antwort des Stadtrats liegt nun vor.

Bei der Siedlung Bombachhalde. (Foto: zvg)

Ende August berichtete die «Höngger Zeitung» über zahlreiche Leerkündigungen im Quartier. Prominent erwähnt wurden zwei Siedlungen im Besitz der Zurich Versicherung an der Bauherren- sowie an der Ferdinand-Hodler-Strasse. Nur am Rande erwähnt wurde eine dritte Siedlung ebendieser Versicherungsgesellschaft, deren Mieterschaft ebenfalls per Ende September die Kündigung erhalten hat. Dabei handelt es sich um eine Siedlung aus den später 1950er-Jahren an der Bombachhalde mit insgesamt 65 Mietparteien.

«Kurz vor den Sommerferien 2026 erhielten wir die Kündigung mit dreimonatiger Frist. Als Grund wird ein geplanter Ersatzneubau angegeben», schreibt die Mieterschaft in einer Medienmitteilung. Die Zurich Versicherung habe zur Kündigung mitgeteilt, dass sie eine befristete Verlängerung des Vertrags von 1,5 Jahren in Aussicht stelle.

Konkret: «Mietparteien, die jüngst eingezogen sind, haben von Beginn an einen befristeten Vertrag erhalten», so Mieterin Martina Heeren auf Anfrage. Die Mieterschaft mit unbefristeten Verträgen haben allerdings nur die Aussicht auf erwähnte Verlängerung erhalten. Da diese aber rechtlich nicht bindend sei, musste die Kündigung angefochten werden, so Heeren. «Wir bislang Unbefristeten sind im Moment ohne neuen Vertrag, da wir auf die Schlichtungsverhandlung warten. Diese ist für Februar angesetzt.» 

Bei der Siedlung Bombachhalde. (Foto: zvg)

Das Kündigungsschreiben traf die Mietparteien hart. «Ältere Bewohnende leben seit über 40 Jahren in ihren Wohnungen. Bei anderen handelt es sich um Familien mit schulpflichtigen Kindern.» Ein Ersatz im Quartier zu vergleichbaren Bedingungen sei nicht in Sicht. «Nach bisherigen Beobachtungen ist keine einzige vergleichbare Familienwohnung im entsprechenden Preissegment zur unbefristeten Miete ausgeschrieben».

Landschaftsschutz und Tierbestand

Die Siedlung Bombachhalde liegt direkt an der Limmat und grenzt an ein kommunales Landschaftsschutzgebiet mit Bach und Waldstück. Laut der Mieterschaft wurden bereits 2022 die Waldabstandslinien per Stadtratsbeschluss verkleinert. «Eine mögliche Abholzung würde den Waldkorridor als Lebensraum für Fledermäuse gefährden und dem Ziel der Stadt Zürich widersprechen, mit Massnahmen im Stadtgebiet die Hitze zu reduzieren», führen die Mietenden ins Feld.

An mehreren Häusern würden sich zudem Nisthilfen für Mehlschwalben befinden. Diese stünden ganzjährig unter Naturschutz. «Unklar ist, wie ihr Fortbestand beim geplanten Neubau gewährleistet werden soll.» Aber: Gemäss dem Amt für Baubewilligungen (AfB) wurde die Kündigung ausgestellt, ohne dass ein Baugesuch für den Neubau vorliege.

Bei der Siedlung Bombachhalde. (Foto: zvg)

Nun wurde diese Leerkündigung auch zum Thema im Gemeinderat: Eine dringliche Anfrage an den Stadtrat von Yves Henz (Grüne), Mischa Schiwow (AL) und Lisa Diggelmann (SP) sowie 52 Mitunterzeichnenden verschiedener Parteien fordert vom Stadtrat Auskunft zu dem Bauprojekt. Er solle erläutern, ob für das Grundstück bereits ein Baugesuch eingereicht worden sei und wie er das Vorgehen der Zurich Versicherung beurteile.

Weiter, ob das Projekt zu einer Verdichtung des Wohnangebots führe und wie gross der Anteil an preisgünstigem und gemeinnützigem Wohnraum in der Folge sein werde. Die dringliche Anfrage erwähnt auch das kommunale Schutzgebiet am Bombach. Der Stadtrat wird daher auch aufgefordert zu erklären, welche Auswirkungen ein Bauprojekt auf das Schutzgebiet und die Mehlschwalben haben könnte.  

Die Antwort des Stadtrats

Mittlerweile hat der Stadtrat zur dinglichen schriftlichen Anfrage ausführlich Stellung bezogen. Es sei in der Tat noch kein Baugesuch für das Grundstück Bombachhalde eingereicht worden. Aber: Eine Kündigung im Hinblick auf einen Ersatzneubau sei auch dann zulässig, wenn noch keine Baubewilligung vorliegt. Die Mietenden können die Kündigung innert 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde anfechten oder eine Erstreckung des Mietverhältnisses verlangen. Die Stadt habe auf diese privatrechtlichen Verhältnisse keinen direkten Einfluss.

Der Stadtrat bedauert aber, dass die Eigentümerin die Kündigungen ausgesprochen hat, bevor ein Baugesuch eingereicht war und die Mietenden über konkrete Anschlusslösungen informiert wurden. Ein solches Vorgehen entspreche nicht dem Verständnis des Stadtrats einer sozialverträglichen Bestandserneuerung.

Eine Leerkündigung gilt für die Stadt dann als sozialverträglich, wenn die Eigentümerschaft bedarfsgerechte Wohnungen zu tragbaren Mietzinsen und damit Anschlusslösungen für die Mietenden im Quartier oder bei einer Etappierung auch innerhalb des Projektperimeters ermöglicht sowie Rückkehrmöglichkeiten anbietet. Mangels einer rechtlichen Grundlage fehle der Stadt der juristische Spielraum, um eine sozialverträgliche Bestandserneuerung verbindlich einzufordern oder Leerkündigungen zu verhindern.  

Auf die Frage, ob die die Stadt mit der Eigentümerin Gespräche hinsichtlich einer sozialen Abfederung der Leerkündigungen (Ersatzangebote, Etappierung, Rückkehroption zu reduzierten Mietpreisen usw.) geführt habe, bejaht dies der Stadtrat. Die Stadt habe das Konkurrenzverfahren für die Siedlung Bombachhalde begleitet und dabei die Empfehlungen aus dem «Mitbericht sozialverträgliche räumliche Entwicklung» von Stadtentwicklung Zürich vom 14. Januar 2025 gegenüber der Eigentümerin eingebracht.

Bei der Siedlung Bombachhalde. (Foto: zvg)

Für beträchtliche Teile der Mieterschaft sei ein Umzug mit grossen Hürden verbunden. Da eine Etappierung des Ersatzneubaus seitens der Bauherrschaft nicht vorgesehen ist, legt der Mitbericht den Schwerpunkt auf eine individuelle Unterstützung der Mieterschaft bei der Wohnungssuche, um Härtefälle möglichst zu vermeiden. Aufgrund der ausgeprägten sozialen Vulnerabilität der Mieterschaft wurde insbesondere die Einrichtung einer direkten, niederschwelligen Anlaufstelle mit einer persönlichen Ansprechperson empfohlen.

Ob und in welcher Form die Eigentümerin über die von ihr angegebenen Massnahmen hinaus Ersatzangebote, eine Etappierung oder eine Rückkehroption zu reduzierten Mietpreisen anbietet, liegt in ihrem Ermessen.

Wie der Stadtrat weiter mitteilt, sehe das Siegerprojekt anstelle der heute 65 Wohnungen rund 96 Wohnungen vor. Das Projekt führe somit zu einer Verdichtung des Wohnraumangebots. Solange aber kein Baugesuch vorliegt, handle es sich beim künftigen Wohnungsspiegel um projektinterne Angaben der Bauherrschaft, welche die Stadt nicht weitergeben kann.

Gemäss den Angaben der Bauherrschaft werden die Mieten aller Wohnungen auf einem marktüblichen Preisniveau liegen. Ein Anteil an preisgünstigem oder gemeinnützigem Wohnraum sei nicht vorgesehen. Im Fall einer Aufzonung kann die Stadt preisgünstigen Wohnraum einfordern. Bei der Siedlung Bombachhalde handle es sich aber nicht um eine Aufzonung.   

Schliesslich äussert sich der Stadtrat auch zu den Nistplätzen der Mehlschwalben – Höngg beherbergt dank der Nisthilfen des Natur- und Vogelschutzvereins die grösste Kolonie der Stadt. Mehlschwalben, weitere Gebäudebrüter und Fledermäuse seien nach dem Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) und dem Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG) geschützt. Ihre Nist- und Ruhestätten dürfen nicht ohne Weiteres beseitigt werden. Bei Ersatzneubauten seien deshalb im Baubewilligungsverfahren die vorhandenen Vorkommen nachzuweisen und Massnahmen zu deren Erhalt oder Ersatz aufzuzeigen.

Die Fachstelle Naturschutz von Grün Stadt Zürich prüfe das Baugesuch auf diese Punkte und formuliert entsprechende Auflagen. Die Stadt werde die Bauherrschaft bereits vor der Einreichung des Baugesuchs auf diese Anforderungen hinweisen und den Einbezug des NVV bei der Planung der Ersatznisthilfen empfehlen.

Zur vollständigen Antwort des Stadtrats

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