Die Bau- und Zonenordnung ist das zentrale Instrument, mit dem die Stadt Zürich ihre langfristige räumliche Entwicklung steuert. Sie ist grundeigentümerverbindlich und legt den Rahmen fest, um das Wachstum der Stadt zu lenken und die hohe Lebensqualität für alle Bewohner*innen zu sichern und weiter zu verbessern.
Die Revision koordiniert eine Vielzahl von Anforderungen – von der Siedlungsentwicklung nach innen über die Hitzeminderung bis zum Ortsbildschutz – und schafft eine moderne, ausgewogene und verständliche Planungsgrundlage für die Zukunft.
Die BZO-Revision setzt den behördenverbindlichen kommunalen Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen um, den die Zürcher Stimmbevölkerung 2021 mit 61,2 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen hat, und schafft die planerischen Voraussetzungen für eine massvolle bauliche Verdichtung an geeigneten Orten.
Durch gezielte Aufzonungen und die Einführung neuer Zonentypen kann die Basis für den benötigten Wohnraum geschaffen werden, ohne wertvolle Grünflächen zu verlieren.
Wachstum mit Qualität gestalten
Diese Verdichtung ist mit dem wohnpolitischen Ziel verknüpft, einen gesetzlich verankerten Anteil an preisgünstigem Wohnraum zu sichern. Bei Aufzonungen werden 75 Prozent des zusätzlichen Volumens als preisgünstiger Wohnraum eingefordert.
Ein weiteres Anliegen der Revision ist die Sicherung wichtiger Qualitäten des Zürcher Stadtbilds. Hierzu wird gestützt auf eine umfangreiche Interessenabwägung, unter anderem durch die Festlegung neuer Kern- und Quartiererhaltungszonen, gezielt auf das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) sowie das kantonale Ortsbildschutzinventar (KOBI) Rücksicht genommen. Zudem hat der Stadtrat gleichzeitig zur Revision eine umfassende Ergänzung der Denkmalinventare verabschiedet.
Mehr Grün und Klimaanpassung für eine zukunftsfähige Stadt
Eine qualitativ hochwertige Verdichtung muss die klimatischen Veränderungen konsequent antizipieren. Die BZO-Revision verankert darum neue und wirksame Vorgaben zur Klimaanpassung und Hitzeminderung in der Bauordnung.
Unter anderem geschieht dies mit Vorgaben zur Begrünung der Umgebung (Einführung der sogenannten Grünflächenziffer), einer Pflicht für Baumpflanzungen sowie Massnahmen zum ökologischen Ausgleich – mit dem nötigen Spielraum für Bauprojekte.
Zudem werden Flächen für neue öffentliche Freiräume planerisch gesichert. Die Massnahmen erhöhen die Aufenthaltsqualität und die Resilienz der Stadt gegenüber dem Klimawandel.
Vorschriften harmonisieren und modernisieren
Mit der vorliegenden BZO-Revision erfüllt die Stadt Zürich die kantonalen Vorgaben zur Harmonisierung der Baubegriffe. Zudem wird die BZO-Revision zum Anlass genommen, die seit 1992 bestehende Bauordnung, die durch zahlreiche Teilrevisionen zu einem komplexen Regelwerk geworden ist, einer formellen Revision zu unterziehen. Das Ergebnis ist eine moderne, gut lesbare und in sich schlüssige rechtliche Grundlage, die die Planungs- und Rechtssicherheit für alle Bauvorhaben erhöht.
Sobald die BZO-Revision öffentlich aufgelegt wird, tritt gemäss dem kantonalen Planungs- und Baugesetz die sogenannte «negative Vorwirkung» ein. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt Baugesuche nur noch bewilligt werden, wenn sie nicht gegen die geplanten neuen Regeln verstossen.
Die überarbeitete BZO liegt nun vom 18. März bis 1. Juni 2026 öffentlich auf. In dieser Zeit können sich die Bevölkerung, Parteien, Verbände und Interessengruppen zu den Inhalten äussern. Parallel zur öffentlichen Auflage wird der Entwurf dem Kanton Zürich zur Vorprüfung eingereicht.
Nach Ablauf der Auflagefrist werden die Rückmeldungen von den zuständigen Fachstellen beurteilt und in einem Bericht zusammengefasst. Letztlich setzt der Gemeinderat die revidierte BZO fest.
Informationsveranstaltungen für die Bevölkerung
Zürich West (für die Kreise 4, 5, 9 und 10)
Mittwoch, 1. April 2026, 18.30–20.00 Uhr |
Hotel Spirgarten
Lindenplatz 5, 8048 Zürich
Quelle: Medienmitteilung Stadt Zürich
