Zum Beginn gleich eines der Themen, das die Gemüter in der Stadt regelmässig bewegt: Parkplätze und Parkgebühren. Im September des vergangenen Jahres bejahte die Stadtzürcher Stimmbevölkerung an der Urne die Einführung einer neuen Parkkartenverordnung. Gegen diese wurden zwar Rechtsmittel ergriffen, der Stadtrat hat jedoch einer Medienmitteilung von Anfang Dezember zufolge beschlossen, unstrittige Teile der Verordnung bereits in Kraft zu setzen.

Dazu gehören die Taxistandplatzbewilligung und ausgewählte Bewilligungen in digitaler Form. Taxifahrer*innen müssen neu eine Standplatzbewilligung bei der Dienstabteilung Verkehr (DAV) beantragen, die Kosten hierfür betragen 480 Franken pro Jahr. Ab Ostern wird die DAV ausserdem Tagesbewilligungen für blaue Zonen, Handwerker*innen und Zufahrt in Sperrzonen in digitaler Form anbieten.

Digital muss seit dem 1. Januar auch der Schriftverkehr mit der Stadt erfolgen – etwa in Bezug auf Baugesuche oder Bewilligungen. Ab dem 1. Januar ist nur noch die elektronische Form der Einreichung erlaubt, Ausnahmen werden nur in begründeten Fällen gewährt.

Im Kanton soll der Verkehr fliessen – und unbewilligte Demonstrierende müssen zahlen

Auf Kantonsebene ist am 1. Januar die Änderung des Polizeigesetzes in Kraft getreten. Dieses setzt den von der Stimmbevölkerung im Frühjahr 2024 angenommenen Gegenvorschlag zur Anti-Chaoten-Initiative um. Damit werden unbewilligte Demonstrationen für die Verursacher*innen kostenpflichtig, wie der Tages Anzeiger erklärt. Bis zu 30’000 Franken können demnach pro teilnehmender Person fällig werden.

Gegen die Umsetzung wurde allerdings von Jurist*innen Beschwerde sowohl beim Bundes- als auch beim Verwaltungsgericht eingereicht. Weil die Beschwerde beim Verwaltungsgericht aufschiebende Wirkung hat, wird das neue Gesetz de facto also vorerst nicht umgesetzt.

Gegenvorschlag zur öV-Initiative in Kraft

In Bezug auf Verkehrsregulierung und den öV wurden im vergangenen Jahr gleich mehrere kantonale Entscheidungen getroffen. So ist per 1. Januar etwa der Gegenvorschlag zur öV-Initiative in Kraft getreten. Zwar ist auch gegen diesen Vorschlag eine Beschwerde der Stadt Zürich vor dem Bundesgericht hängig – weil diese aber keine aufschiebende Wirkung hat, wird das «kantonale Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr» nun um drei neue Paragraphen ergänzt, wie der Regierungsrat im November des vergangenen Jahres mitteilte.

Die neuen Paragraphen sollen sicherstellen, dass der öffentliche Verkehr nicht verlangsamt oder behindert wird, selbst wenn die Gemeinden Temporeduktionen umsetzen. Konkret bedeutet das auch, dass die Gemeinden bauliche Massnahmen, die dafür sorgen, dass der öV ohne Zeitverlust fahren kann – wie etwa Lichtsignale oder Busspuren – selbst finanzieren müssen.

Ein ähnliches Thema ist Inhalt der Mobilitätsinitiative, die vom Stimmvolk im November des vergangenen Jahres angenommen wurde. Diese sieht vor, dass der Kanton in Zukunft über Tempo 30 auf Hauptstrassen auch innerhalb der Städte und Gemeinden entscheiden kann. Auch hiergegen hat die Stadt Beschwerde vor Bundesgericht eingereicht. In Kraft tritt die Initiative vorerst noch nicht.

Keine toten Küken mehr und Strafe für Stalking

Auf eidgenössischer Ebene werden ebenfalls neue Gesetze umgesetzt. Allen voran das Stalking-Gesetz, welches die Nachstellung als eigenständigen Straftatbestand definiert. Wie das Bundesamt für Justiz in einer Medienmitteilung erklärt, kann Stalking seit diesem Jahr mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Interessant für alle Wehrpflichtigen ist die Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes.

Diese sieht als Massnahme zur Verbesserung der Zivilschutzbestände vor, das Ende der Schutzdienstpflicht auf das 40. Altersjahr anzuheben. Damit soll dem drohenden Leistungsabbau beim Zivilschutz infolge von Unterbeständen begegnet werden.

Eine Neuerung, die Tierfreund*innen besonders freuen wird: Ab dem 1. Januar wollen sowohl die konventionellen, als auch die Bio-Eierproduzenten ihr Ziel erreichen, die männlichen Küken, die bei der Legehennenzucht schlüpfen, nicht mehr direkt nach dem Schlupf zu töten.  

Wie SRF mitteilt, will Bio-Suisse das Versprechen dadurch umsetzen, dass neben den Bio-Legehennen auch die Hähne als sogenannte «Bruderhähne» aufgezogen und anschliessend zu Fleisch verarbeitet werden. Bei den konventionellen Eierherstellern wird das Geschlecht der Küken dagegen bereits im Ei bestimmt, die männlichen Eier werden danach aussortiert.

Finanziell ein paar Lichtblicke, politisch wichtige Entscheidungen

In finanzieller Hinsicht bringt das neue Jahr sowohl positive, als auch negative Neuerungen. So werden wie bereits in den vergangenen Jahren auch 2026 die Krankenkassenprämien wieder steigen, voraussichtlich um 4,4 Prozent. Dafür soll aber der Strom günstiger werden, wie Swissinfo mitteilt.

Die Elektrizitätswerke des Kanons und andere Stromversorger sollen demnach die Strompreise senken, gleichzeitig würden neue Tarifmodelle eingeführt.  Und für die ältere Generation gibt es in diesem Jahr Weihnachtsgeld: die 13. AHV wird erstmals ausbezahlt.

Und schliesslich wird das neue Jahr auch politisch wieder einige wichtige Entscheidungen mit sich bringen. So wird etwa die eidgenössische Stimmbevölkerung bereits im März über die sogenannte Halbierungs-Initiative zur SRG abstimmen. Und in der Stadt Zürich ist am 8. März Wahltag: Die Stimmbevölkerung bestimmt die neuen Mitglieder für den Gemeinde- und den Stadtrat.