Die neue Anwohnenden-Parkkarte nach dem sogenannten «Bieler Modell» wird laut Medienmitteilung der Stadt ab dem 1. Januar 2027 umgesetzt. Nach diesem Modell haben nur Anwohnende ein Anrecht auf eine Parkkarte, die keine Möglichkeit haben, privaten Parkraum zu nutzen – beispielsweise einen Garagen- oder Aussenabstellplatz.

Die Angabe erfolgt via Selbstdeklaration – Falschangaben haben den Entzug der Parkkarte zur Folge. Der Wahrheitsgehalt wird mittels Stichproben überprüft. Ebenfalls keine Parkkarte bekommen Bewohner*innen, die in autoarmen oder autofreien Siedlungen leben.

Mit der neuen Parkkartenverordnung (PKV) gibt es pro Person nur noch eine Parkkarte. Zudem muss der Antrag jedes Jahr erneut gestellt werden. Die Kosten für eine Anwohnenden-Parkkarte hängen neu vom Leergewicht und der Antriebsart des Fahrzeugs ab. Bei Elektroautos werden pro Kilogramm Leergewicht 35 Rappen berechnet, bei Verbrennern (inkl. Hybrid-Fahrzeuge) sind es 40 Rappen pro Kilogramm.

Die Jahresbewilligungen 2026 sind noch bis zum 30. April 2027 gültig. Jedoch müssen die Inhaber*innen von allen Jahresbewilligungen wie einer Anwohnenden-Parkkarte oder von Zufahrtsbewilligungen bis zum 15. Januar 2027 einen Antrag für eine Bewilligung 2027 stellen.

Parkbewilligung für Gewerbe wird günstiger

Blockiert durch Rechtsmittel sei, so die Stadt, die Umsetzung der erweiterten Gewerbebewilligungen. Angefochten wurde die Regelung, dass mit Gewerbebewilligungen während der Dauer der Auftragserfüllung in Ausnahmefällen auf dem Trottoir parkiert werden kann, sofern für Fussgänger ein mindestens 1,50 Meter breiter Durchgang frei bleibt.

Auch Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens ist die Parkierung im signalisierten und markierten Parkverbot. Dennoch gibt es mit der neuen PKV für das Gewerbe eine Neuerung: Eine Parkbewilligung für Handwerks- und Servicebetriebe mit bis maximal 6 Kontrollschildern kostet pro Jahr neu nur noch 360 statt 480 Franken.

Die Stadtzürcher Bevölkerung hat der neuen PKV am 28. September 2025 zugestimmt. Bereits seit dem 1. Januar 2026 ist die in der neuen PKV vorgesehene Taxistandplatzbewilligung verfügbar. Sie ist Personen mit einem kantonalen Taxiausweis und einer kantonalen Taxifahrzeugbewilligung vorbehalten.

Die Gebühren betragen 480 Franken pro Jahr. Seit dem Frühling 2026 bietet die für die Ausstellung zuständige Dienstabteilung Verkehr zudem die Tagesbewilligungen für Blaue Zonen, Handwerker*innen und für die Zufahrt in Sperrzonen in digitaler Form an.

Wortbruch auf dem Rücken des Gewerbes?

Der Gewerbeverband der Stadt Zürich (GVZ) ist allerdings der Ansicht, dass der der erarbeitete Kompromiss zur PKV war ein unteilbares Gesamtpaket sei. Er verurteilt die einseitige Rosinenpickerei des Stadtrats laut eigener Medienmitteilung aufs Schärfste und fordert das unverzügliche Ende dieser gewerbefeindlichen Politik.

Die Anwohnerparkkarte werde laut GVZ per 1. Januar 2027 knallhart durchgedrückt, während die essenzielle Gewerbebewilligung angeblich wegen zweier Rekurse blockiert bleibe.

Dieses Vorgehen sei ein «beispielloser Wortbruch». Bereits in den Verhandlungen hat der GVZ eine Entkopplung der Vorlagen verlangt – was der Stadtrat ablehnte. Dass dasselbe Gesamtpaket, das der Bevölkerung vor der Abstimmung als ausgewogener Kompromiss verkauft wurde, nun einseitig durchgepeitscht werde, so der Wortlaut in der Medienmitteilung, sei ein gezielter Schlag ins Gesicht der Zürcher Stimmbevölkerung.

Das Basiskompromiss-Versprechen sei daher laut GVZ eine reine Nebelpetarde, um die Vorlage durchzubringen. Die Quittung zahle die Bevölkerung, während das Gewerbe eiskalt im Regen stehen gelassen werde.

«Der heute klammheimlich nachgeschobene Rabatt für Handwerks- und Servicebetriebe (CHF 360 statt 480 für bis zu 6 Kontrollschilder) ist nicht mehr als ein lächerlicher Augenwischerei-Trostpreis. Wichtige Fragen – etwa zur Anpassung der Einzelfahrzeug-Bewilligung – lässt die Stadt vorsätzlich im Dunkeln», so der GVZ.

Das fundamentale Problem bleibe ungelöst: Diese Bewilligung pferche das Gewerbe weiterhin auf die Blauen Zonen und verweigere ihm jeglichen echten Mehrwert der erweiterten Gewerbeparkkarte. Der GVZ verlangt vom Stadtrat eine sofortige Kehrtwende.

Quellen: Stadt Zürich / Gewerbeverband der Stadt Zürich