Gemäss dem kantonalen Gesetz über die politischen Rechte (GPR) kann der Stadtrat als wahlleitende Behörde die Auswertungsergebnisse der Kreiswahlbüros überprüfen und berichtigen. Bei einem knappen Ausgang ordnet er eine Nachzählung an. Beim von der EVP im Wahlkreis 12 erreichten Wähleranteil von 4,95 Prozent (2390 Parteistimmen) handelt es sich um einen knappen Ausgang im Sinne des GPR. Für die Erreichung des 5%-Quorums fehlen 28 Stimmen.

Nachzählung am 13. März

Nun ordnet der Stadtrat eine Nachzählung sämtlicher Wahlzettel an, die im Wahlkreis 12 für die Wahl des Gemeinderats eingegangen sind. Die Nachzählung findet am Freitag, 13. März, nachmittags unter der Leitung der Stadtkanzlei statt. Das Ergebnis der Nachzählung wird anschliessend veröffentlicht.

Sollte sich aufgrund der Nachzählung herausstellen, dass die EVP das 5%-Quorum im Wahlkreis 12 doch erreicht oder dass andere Resultatkorrekturen erforderlich sind, muss das Zuteilungsverfahren («doppelter Pukelsheim») erneut durchgeführt werden, wodurch sich die Sitzverteilung über die ganze Stadt ändern kann. 

Amtliche Publikation

Die amtliche Publikation der Wahlresultate für den Gemeinderat erfolgt aufgrund der Nachzählung am 25. März, die Publikation der Ergebnisse der Stadtrats- und Stadtpräsidiumswahl wie geplant am 18. März.

Quelle: Medienmitteilung Stadt Zürich