7400 Unterschriften für die Einhaltung des Nachtflugverbots

Mitte April wurde die Nachtruhe-Initiative beim Regierungsrat eingereicht. Hinter der Initiative stehen sechs verschiedene Fluglärmorganisationen.

Da ist was los am Himmel: Der Flugverkehr nimmt wieder zu. (Foto: dad)

Auf den Pisten des Flughafen Klotens herrscht seit Ende der Pandemie wieder Grossbetrieb: Rund 10’000 Abflüge und 20’000 Anflüge, das ist dem vom Flughafen herausgegebenen Lärmbulletin zu entnehmen, verzeichnete der Flughafen Kloten im März dieses Jahres. Bis zu den Sommermonaten wird diese Zahl voraussichtlich noch ansteigen.   

In der Zeit zwischen 23 und 6 Uhr herrscht allerdings normalerweise Ruhe auf den Rollbahnen: In diesen sieben Stunden gilt das Nachtflugverbot, Start und Landungen sind verboten. Dennoch kommt es immer wieder zu Ausnahmen: Zwischen 23 und 23.30 Uhr etwa dürfen Flüge noch ohne besondere Ausnahmebewilligung starten oder landen, um Verspätungen auszugleichen und Anschlüsse zu gewährleisten. Danach ist eine Sonderbewilligung notwendig, um trotz Verbots den Flughafen anfliegen oder verlassen zu dürfen.

Änderung des Gesetzes

Und genau daran stören sich die Mitglieder des Komitees, das die Flughafen-Nachtruhe-Initiative gestartet hat: Sie fordern eine konsequente Einhaltung der siebenstündigen Nachtruhe. Denn, so moniert das Initiativkomitee: «Es finden täglich Flugbewegungen nach 23 Uhr statt. (…) Einige Flugzeuge mit ihren Passagieren beschallen täglich hunderttausende Bewohnerinnen und Bewohner im ganzen Kantonsgebiet.»

Die kantonale Initiative fordert deshalb eine Änderung des Gesetzes über den Flughafen Zürich vom 12. Juni 1999. Wird die Initiative angenommen, sollen Ausnahmen bis 24 Uhr nur noch bei Einschränkungen infolge schwerwiegender meteorologischer Ereignisse, nach technischen Störungen an sicherheits- oder betriebsrelevanten Anlagen oder nach Behinderungen des Flugverkehrs durch Streiks oder dergleichen zulässig sein.

Zudem soll eine Begrenzung der Anzahl der vom Fluglärm gestörten Personen anhand eines Richtwerts sichergestellt werden sowie eine eventuelle generelle Beschränkung der Flugbewegungen, sofern diese die Zahl von 320’000 Flügen pro Jahr überschreitet, in Betracht gezogen werden.

Das Begehren wurde von sechs verschiedenen Organisationen gemeinsam gestartet, darunter «Fair in Air», «Fluglärmsolidarität» und die «IG pro Zürich 12». Um das Anliegen bei der zuständigen Direktion des Regierungsrats deponieren zu können, waren bis April mindestens 6000 Unterschriften notwendig.

Mit Erfolg: Am 15. April überreichten die Initiant*innen der Direktion der Justiz und des Inneren die Unterschriftenbögen mit rund 7400 Unterschriften. Nun werden diese von der Direktion geprüft. Innerhalb von drei Monaten wird festgestellt, ob die Initiative zustande kommt. Dann werden sich Regierungs- und Kantonsrat der Sache annehmen.  

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