Vereine
Zunft Höngg zeigt sich fortschrittlich
Wie dem «Höngger» aus verschiedenen Quellen bestätigt wurde, hatte die Zunft Höngg anlässlich des Frühlingsbotts am Montag, 7. März, eine brisante Abstimmungsfrage zu beantworten.
10. März 2011 — Fredy Haffner
«Wollen Sie den Antrag der Zunftmeisterversammlung annehmen, wonach der Gesellschaft zu Fraumünster ab 2012 der Status eines ständigen Gastes am Sechseläutenumzug eingeräumt werden soll?», wurden die versammelten Zünfter gefragt. Und die Höngger beantworteten diese Frage mit Ja. Damit soll, zumindest aus Höngger Sicht, der Gesellschaft zu Fraumünster − im Volksmund «Frauenzunft» genannt − dauerhaft ermöglicht werden, was ihr dieses Jahr erstmals «in Anerkennung des kulturellen und gemeinnützigen Engagements der Gesellschaft» auf Einladung des Constaffelherrs und der Zunftmeister Zürichs gewährt wurde: die offizielle Teilnahme am Sechseläutenumzug. Die Aufnahme im Zentralkomitee der Zünfte Zürichs als gleichwertiges Mitglied steht hingegen weiterhin nicht zur Debatte und ist derzeit auch kein Anliegen der Stiftsdamen. Wie sich die anderen 25 Zünfte entscheiden, die derzeit ebenfalls über dieselbe Frage zu befinden haben, wird sich zeigen. Erst ein Mehrheitsbeschluss aller Zünfter wird den Status der Gesellschaft zu Fraumünster bestimmen.
Knappes Resultat
Angefragt um eine Stellungnahme schrieb Zunftmeister Daniel Fontolliet: «Selbstverständlich respektiert die Vorsteherschaft den Mehrheitsbeschluss der Zunft Höngg, dass die Gesellschaft zu Fraumünster ab Sechseläuten 2012 den Status eines Dauergastes erhalten soll, obwohl die Vorsteherschaft Ablehnung dieses Antrages empfohlen hat. Das Abstimmungsresultat war knapp, daher ist es auch wichtig, die Meinungen der Neinstimmen zu reflektieren. Ein grosser Teil der Neinstimmen ist nicht mit der Gesellschaft zu Fraumünster, sondern mit dem Status ‹ständiger Gast› unzufrieden. Es wäre begrüssenswert, wenn dieser Status zeitlich limitiert würde, um der Gesellschaft zu Fraumünster die Gelegenheit zu bieten, nach einer noch zu definierenden Frist die Aufnahme als Mitglied in den Verband der Zürcher Zünfte zu beantragen, so wie es jede andere Zunft in den vergangenen Jahren zu vollziehen hatte.»
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