Ratgeber
Wie kommt der Notar in die Immobilienfirma?
Im Mittelalter konnte nur eine kleine Bevölkerungsschicht lesen und schreiben. Ein mündliches Verfahren ersetzte damals alle Aufzeichnungen. Geschäfte aller Art wurden per Handschlag abgeschlossen. Heute ist nicht mehr wegzudenken, grössere Geschäfte ohne Vertrag abzuschliessen.
18. August 2015 — PR (Publireportage)
Früher fand einmal jährlich ein «Gericht» statt, an dem die Obrigkeit über alle Streitigkeiten entschied und allfällige Strafen aussprach. Im gleichen Rahmen fanden auch die Liegenschaftsgeschäfte statt. Das «Gericht» hielt die mündliche Verhandlung vor versammelter Gemeinde ab. Somit waren alle Geschäfte öffentlich.
Steigende Zahl der Geschäfte
Etwa im Jahr 1525, in der Zeit der Reformation, begann die Schriftlichkeit in der Gegend allmählich zuzunehmen. Schriftliche Urkunden über Grundstücksverträge wurden vermehrt üblich, waren aber bei weitem noch nicht obligatorisch. Diese Urkunden wurden durch den Land- oder Obervogt, welcher zugleich Richter war, ausgestellt. Mit der Zeit und der steigenden Anzahl von Geschäften kamen die Landvögte nicht mehr ohne ein eigenes Büro, auch Kanzlei genannt, aus. Im Verlaufe des 16. und 17. Jahrhunderts wurden für das ganze Kantonsgebiet Zürich Landschreiber eingesetzt. Diese Landschreiber blieben jedoch vorerst Sekretäre der Land- oder Obervögte, also dem damaligen Gerichtsvorsitzenden.
Die Bezeichnung Landschreiber wurde nach und nach durch Notar ersetzt. 1873 wurde dann die direkte Volkswahl des Notars eingeführt. Die Aufsicht über die Notare hingegen blieb bei den Gerichten.
Notariate sind aus Gerichtswesen hervorgegangen
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die zürcherischen Notariate aus dem Gerichtswesen hervorgegangen sind. Dies ist sowohl die Erklärung für die Organisation als Amtsnotariat als auch für die Unterstellung unter die Gerichtsbarkeit. Mit der Zeit schlossen sich Notare direkt Firmen an, um noch näher an der Quelle des Geschäftes zu sein.
Heute sind Notariatsfachleute vereinzelt auch in Immobilienfirmen zu finden, so auch bei Rhombus Partner Immobilien AG. Zu ihrem Aufgabengebiet zählt das ganze Notariats- und Vertragswesen, die Unterstützung in Rechtsfragen rund um das Erben und Vererben wie auch Willensvollstreckermandate.
Quelle: Notariatsinspektorat des Kantons Zürich. Weitere Informationen zu diesem Thema enthält das Heft «Entwicklung der Zürcher Notariate» (Text von Herrn Georg Sibler, Notar 1978 – 1990, Zürich-Höngg).
Rhombus Partner Immobilien AG
Michael Tanner
Notariats- und Vertragswesen
Hönggerstrasse 115
8037 Zürich
Telefon 044 276 65 65
www.rhombus.ch
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