Wenn Bellos Behandlung zu teuer wird

Tierarztkosten gehen schnell mal in die Tausende. Was passiert, wenn man finanziell nicht in der Lage ist, die Kosten zu bezahlen? Der «Höngger» hat nachgefragt – aus aktuellem Anlass.

Jean-Michel Hatt, ärztlicher Direktor am Tierspital Zürich. (Foto: zvg.)

Die Problematik ist Tierhalterinnen und -halter bekannt: Das geliebte Haustier wird krank oder ein Unfall macht eine Behandlung notwendig. Zur Sorge um den tierischen Freund gesellt sich in solchen Fällen schnell eine weitere dazu: die finanzielle. Denn eine Operation in einer Tierklinik oder eine längere Behandlung beim Tierarzt verursacht oft Kosten von mehreren tausend Franken. Wer nicht vorausschauend kalkuliert hat, kann durchaus in eine finanzielle Bredouille geraten.

Jüngst wurde in den Medien der Fall eines Katers geschildert, dessen Besitzerin sich vor dem Bezirksgericht Bülach verantworten musste. Ihr wurde Tierquälerei vorgeworfen, weil sie den Kater nach einer Erstbehandlung durch den Tierarzt aus Kostengründen zu Hause weiter gepflegt hat. Nach der Verschlechterung seines Zustands suchte die Tierhalterin offenbar den Tierarzt nicht mehr auf. Der Kater verstarb infolge seiner Erkrankung und die Tierarztpraxis zeigte die Besitzerin daraufhin an.

Vom Gericht wurde sie schliesslich freigesprochen, weil ihr wohl nicht klar gewesen war, wie gravierend die Erkrankung ihres Katers gewesen war. So dramatisch enden muss es nicht immer, doch für viele Tierhalterinnen und -halter stellt sich im Verlauf einer Behandlung irgendwann die Frage, bis zu welchem Punkt es Sinn macht oder überhaupt möglich ist, die Behandlung zu finanzieren.

Der «Höngger» hat bei Prof. Dr. med. vet. Jean-Michel Hatt, ärztlicher Direktor des Universitären Tierspitals Zürich, nachgefragt, wie oft eine solche Situation vorkommt und wie in solchen Fällen verfahren wird. Im geschilderten Fall hatte die Tierbesitzerin Probleme, die anstehenden Kosten zu bewältigen.

Geschieht dies in der Praxis häufig?
Jean-Michel Hatt: Es passiert zwar nicht häufig, kommt aber vor. In allen Tierarztpraxen, nicht nur bei uns am Tierspital, gibt es immer wieder schwierige Situationen, wenn es um Geld geht. Glücklicherweise sind sich die meisten Tierhaltenden aber bewusst, was es bedeutet, Verantwortung zu übernehmen und sind auch in der Lage, die Kosten zu bewältigen.

Was passiert denn, wenn man für die Kosten der Behandlung nicht aufkommen kann?
Das kommt immer sehr auf die Situation an. Man muss zum Beispiel bei einer anstehenden Behandlung differenzieren, wie notwendig und dringend sie ist.

Ist es vielleicht möglich, die Behandlung zu verschieben, gibt es eventuell alternative Vorgehensweisen, die weniger kostspielig sind?
Im geschilderten Fall wurde der Kater früher aus der tierärztlichen Pflege nach Hause entlassen. Für die Besitzerin ergibt sich daraus ein grösserer Pflegeaufwand, die Kosten sinken aber. Wenn eine Heilung nicht mehr möglich ist, kann auch die Entscheidung getroffen werden, auf den Eingriff ganz zu verzichten und stattdessen palliativ zu behandeln.

Ist auch finanzielle Unterstützung möglich?
Bei uns am Universitären Tierspital existiert die Möglichkeit, die Rechnung in Raten zu bezahlen. Vorstellbar ist auch, dass die Tierhaltenden darin unterstützt werden, Geld aufzutreiben, etwa durch ein Crowdfunding oder Ähnliches. Schliesslich ist es auch möglich, eine Verzichtserklärung für das Tier abzugeben. Dadurch geht das Tier in den Besitz eines Tierheims, einer anderen Institution oder einer Privatperson über.

Angenommen, eine Katze wird angefahren und ins Tierspital gebracht. Wem sie gehört, ist nicht bekannt. Wie ist das Vorgehen in solchen Fällen?
In solchen Notfällen sind die Besitzer*innen oft nicht ermittelbar, da die Tiere nicht gechipt sind. Das stellt uns Tierärzte zuweilen vor grosse Probleme. Zunächst haben wir den Auftrag, die Erstversorgung der Tiere durchzuführen, auch wenn nicht klar ist, ob später jemand dafür bezahlen wird. Das bedeutet, dass wir das Leiden der Tiere so gut wie möglich lindern, Schmerzmittel verabreichen, die tierischen Patienten soweit stabilisieren, dass entschieden werden kann, wie wir weiter verfahren. Dabei handeln wir nach internen Richtlinien, die festlegen, wie hoch die Kosten sein dürfen, die wir auf eigenes Risiko vom Tierspital her übernehmen. Sind die Besitzenden des Tieres nicht auffindbar, wird das Tier von uns gesund gepflegt und anschliessend vermittelt, in schweren Fällen muss das Tier zuweilen auch erlöst werden. Ist die Suche erfolgreich, können sich die Besitzenden, wie bereits erwähnt, dafür entscheiden, auf das Tier zu verzichten, wenn die Kosten nicht tragbar sind. Eine Euthanasie kommt auch dann nur in schweren Fällen infrage. Die Tierhaltenden haben eine rechtliche Verantwortung gegenüber ihrem Tier und müssen diese auch wahrnehmen.

Wie sieht es aus mit Versicherungen für Haustiere, wird dieses Angebot von den Tierhaltenden wahrgenommen?
Der Anteil versicherter Haustiere ist noch relativ gering, der Prozentsatz liegt bei Hunden und Katzen aktuell im tieferen zweistelligen Bereich. Die Tendenz ist allerdings steigend und wird in Zukunft sicherlich noch weiter zunehmen. Aus unserer Sicht ist eine solche Vorsorge mittels Versicherung sicher eine sinnvolle Investition. Alternativ gibt es die Möglichkeit, selber Geld für Eventualitäten auf die Seite zu legen, vielleicht jeden Monat einen gewissen Betrag auf einem Extrakonto zu deponieren. Auf jeden Fall ist es Teil einer verantwortungsvollen Tierhaltung, schon vor der Anschaffung eines Haustieres ein Budget zu erstellen, in dem auch Tierarztkosten enthalten sind.

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