Wassergesetz im Endspurt

Vor den Sportferien steht ein wichtiger Urnengang an. Am 10. Februar entscheidet sich, ob das kantonale Wassergesetz angenommen oder abgelehnt wird.

Judith Stofer, Kantonsrätin AL, Zürich Kreis 6/10

Es gibt viele Gründe, warum ich das neue Wassergesetz ablehne. Einer der wichtigsten Gründe ist der Umweltschutz. Eingedolte Bäche sollen soweit wie möglich wieder sichtbar gemacht, kanalisierte Flüsse wieder renaturiert werden. Die Stadt Zürich hat in den vergangenen 30 Jahren vorbildliche Arbeit geleistet: Sie hat Bäche, die aus Platzgründen einmal in Schächte und Röhren gezwängt worden waren, wieder an die Oberfläche geholt und mit sanfter Hand stadttauglich gemacht. Mehr als 18 Kilometer Bäche mit Namen wie Katzenbach, Wehrenbach oder Friesenbergbach hat die Stadt freigelegt. Sie hat damit Lebensräume für unzählige Tier- und Pflanzenarten und Erholungsräume für gestresste Stadtmenschen geschaffen.

Bäche sind Lebens- und Erholungsräume

Sind Sie schon einmal dem plätschernden Bombach entlangflaniert, der vom Friedhof Höngg bis zur Werdinsel mitten durch Höngg fliesst? Oder dem streckenweise idyllischen Holderbach entlanggewandert? Meine erste bewusste Begegnung mit einem der vielen offengelegten Stadtbäche hatte ich mit dem Döltschibach. Ich war auf der Suche nach einem bestimmten Sitzungsort, hatte mich verlaufen und war viel zu spät dran. Im Gehetze fiel mein Blick auf den Döltschibach, und statt weiter herumzuirren, beschloss ich, ein Stück weit dem Bach zu folgen. Je länger ich neben dem Döltschibach entlang ging, desto entspannter wurde ich. Die Sitzung liess ich sausen, sie konnte sehr gut ohne mich stattfinden.

Schädlich für die Umwelt

Sie fragen sich jetzt vielleicht, was dies alles mit der Abstimmung zum neuen Wassergesetz zu tun hat? Bis anhin ermöglichten die aktuell gültigen gesetzlichen Grundlagen der Stadt, die eingedolten Bäche offenzulegen und zu renaturieren. Doch ob dies mit dem neuen Wassergesetz weiterhin möglich ist, ist fraglich. Die bürgerliche Mehrheit im Kantonsrat hatte nicht die Interessen der Natur, sondern ausschliesslich jene der Grundeigentümer im Fokus. So wurde der Passus «Die Öffentlichkeit der Gewässer wird vermutet» aus dem regierungsrätlichen Entwurf gestrichen, hinzugefügt wurde hingegen ein Paragraph, der bei der Festlegung des Gewässerraums die «grösstmögliche Schonung des privaten Eigentums» verlangt.

Gesunde Gewässer beherbergen unzählige Tier- und Pflanzenarten, liefern uns Trinkwasser, schützen vor Hochwasser und dienen uns zur Erholung. Das neue Wassergesetz müsste den Schutz für unsere Bäche, Flüsse und Seen stärken – nicht schwächen.

Judith Stofer, Kantonsrätin AL, Kreise 6 und 10

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