Urnengang ohne Abstimmungsvorlagen

Am 12. März stehen in Zürich keine Abstimmungen auf dem Programm. Aber es wird gewählt.

Abstimmungen. (Bild: Pixabay)

Am ersten Abstimmungstermin des Jahres, am 12. März, gibt es keinen eidgenössischen Urnengang, auch findet keine kantonale Volksabstimmung in Zürich statt. Ebenso kommt hier keine städtische Vorlage zur Abstimmung.

Der Urnengang wird dennoch durchgeführt: Im Bezirk Zürich findet die Ersatzwahl eines Mitglieds des Bezirksrats Zürich statt. Ebenso wird die Erneuerunsgwahl von elf Mitgliedern der Bezirkskirchenpflege Zürich durchgeführt und es werden auch fünf Mitglieder für die Evangelisch-reformierte Kirchensynode im Synodalwahlkreis IV (Stadt Zürich, Stadtkreise 6 und 10 sowie Oberengstringen) gewählt.

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