Tödliche Eifersucht – Junger Mann erschoss Freundin

Ein 27-jähriger Lastwagenchauffeur erschoss mit dem Sturmgewehr seine vier Jahre jüngere Freundin in der gemeinsamen Wohnung Am Wasser in Höngg. Der Schweizer erhielt vom Obergericht eine milde Strafe von acht Jahren Zuchthaus.

Aus Eifersucht erschoss ein junger Lastwagenfahrer in diesem Gebäude seine Freundin mit dem Sturmgewehr der Armee.

Es sei ihm «eine Sicherung durchgebrannt», erklärte der junge Lastwagenchauffeur den Oberrichtern an seinem Prozess im Jahre 1997. Zwei Jahre vorher hatte der damals 27-Jährige seine 23-jährige Freundin, eine Serviertochter, mit einem Sturmgewehr aus nächster Nähe erschossen. Das Motiv war Eifersucht – der junge Mann hatte Angst, seine Freundin, die er als seine «Traumfrau» beschrieb, an einen Nebenbuhler zu verlieren.

Das Paar plante bereits seine Hochzeit

Dabei begann die Liebesgeschichte der beiden sehr harmonisch. Das Paar lernte sich in der Stammkneipe des 27-Jährigen kennen, in welcher die Frau als Kellnerin arbeitete. Es war Liebe auf den ersten Blick – nur wenige Tage später zogen die beiden in die gemeinsame Wohnung Am Wasser. Die Verliebten schwebten im siebten Himmel. Sie planten, auf dem Säntis mit Trachtenkleidung und Musik zu heiraten und schon bald eine Familie zu gründen. Doch dazu sollte es nie kommen. Von ihren Freundinnen wegen ihrer Promiskuität als «Schmetterling» bezeichnet, begann die 23-Jährige mit einem Ex-Freund anzubandeln. Als ihr Freund ein Präservativ im Abfall fand, stellte er sie wütend zu Rede. Sie soll damals gesagt haben, sie schlafe mit wem sie wolle. Daraufhin verlor der junge Mann die Nerven, ging in den Keller, öffnete die Büchse mit Kriegsmunition und lud sein Sturmgewehr aus Armeezeiten. Als er kurz darauf seine Freundin friedlich im Bett schlafen sah, kam er zu Besinnung. Er rückte von seinem tödlichen Plan ab und versteckte die Waffe unter dem Bett.

Erschossen aus nächster Nähe

Am nächsten Morgen wollte sich der eifersüchtige junge Mann mit seiner Freundin versöhnen und verlangte von ihr einen Morgenkuss. Diese antwortete jedoch nur, er solle «verreisen» und erhob die Faust gegen ihn. In diesem Moment brannten bei dem Mann alle Sicherungen durch. Er griff zum Sturmgewehr und schoss ihr aus 50 Zentimeter Distanz eine Kugel in den Kopf. Um das Leiden der Sterbenden zu verkürzen, so der Angeklagte am Prozess, stach er ihr mit einem Messer noch zweimal in den Bauch: «Als sie stöhnte, gab ich ihr mit einem Küchenmesser den Gnadenstoss». Daraufhin habe er sich selbst töten wollen, stattdessen alarmierte er die Stadtpolizei über den Notruf 117: «Jetzt habe ich meine Freundin erschossen. Kommen Sie vorbei». Er liess sich von den ausgerückten Beamten ohne Gegenwehr verhaften.

Staatsanwaltschaft forderte zwölf Jahre und Verwahrung

Zwei Jahre später musste sich der Angeklagte der Justiz stellen. Die Zürcher Staatsanwaltschaft forderte zwölf Jahre Zuchthaus. Die Tat sei in einem Zustand der Aufgewühltheit reflexartig passiert, von Mord könne man nicht reden. Der Staatsanwalt verlangte jedoch eine Verwahrung: «Vom Angeklagten geht eine grosse Gefahr für die Öffentlichkeit aus», begründete der Staatsanwalt die Massnahme. Der Lastwagenchauffeur hatte sich bereits in der Vergangenheit gewalttätig verhalten, als seine früheren Beziehungen in die Brüche gingen. Einmal habe er mit einem Sprengstoffattentat gedroht, ein anderes Mal sei es beinahe zu einem Selbstmordversuch in einem fahrenden Auto gekommen.

Der Anwalt des Angeklagten erklärte, dass sich sein Klient in einem Abhängigkeitsverhältnis zu seiner Freundin befunden und unter grossen Verlustängsten gelitten habe. Sein Mandant habe panische Angst gehabt, die Freundin an einen anderen zu verlieren. Die Tat sei reflexartig passiert und nicht geplant gewesen. Ausserdem sei er mit seiner Eifersucht und der Trennung überfordert gewesen. Des Weiteren erklärte der Verteidiger, dass der Vater des Angeklagten ein gewalttätiger Alkoholiker gewesen sei, der ihn unterdrückt habe. Das Gericht verurteilte den Lastwagenchauffeur zu acht Jahren Zuchthaus wegen vorsätzlicher Tötung und Missbrauch von Armeematerial. Ausserdem musste er der Opferfamilie Schadensersatz und Genugtuung von 135’000 Franken bezahlen.

0 Kommentare


Themen entdecken