Tagesschule: Ausführungsbestimmungen regeln Details

Über 80 Prozent der Stimmberechtigten der Stadt Zürich haben sich im letzten Herbst für eine flächendeckende Einführung der Tagesschule ausgesprochen. Die Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über die Tagesschulen der städtischen Volksschule regeln nun die Details.

Symboldbild. (Foto: Freepik.com)

Die Zürcher Schulpflege (ZSP) hat nach einem breiten Vernehmlassungsverfahren verschiedene Detailfragen im Zusammenhang mit der flächendeckenden Einführung der Tagesschulen geklärt. Diese sind in den Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über die Tagesschulen der städtischen Volksschule (AVTS) geregelt, schreibt das Schul- und Sportdepartement in einer Medienmitteilung.

Die Tagesschule umfasst die Auffangzeit am Morgen, den Unterricht, die Mittage mit Nachmittagsunterricht (gebundene Mittage) sowie die Mittage ohne Nachmittagsunterricht (ungebundene Mittage), die offenen Betreuungsangebote am Nachmittag und die betreuten Aufgabenstunden.

Unterrichtsbeginn auf Primar- und Sekundarstufe
An den Tagesschulen wird auf Primar- und Sekundarstufe ein einheitlicher Schulbeginn eingeführt. Bei vier Lektionen Vormittagsunterricht beginnt die Schule für Schüler*innen der Primar- und Sekundarstufe um 8.20 Uhr. Sind fünf Vormittagslektionen nötig, beginnt der Unterricht auf beiden Stufen bereits um 7.30 Uhr.

Auffangzeit im Kindergarten um 8 Uhr
Die Auffangzeit für Primar- und Sekundarstufe beginnt um 8 Uhr. Diese Auffangzeit wird in den AVTS auf den Kindergarten ausgedehnt. Dies wird zu zusätzlichen Personalkosten von 1,4 Millionen Franken jährlich führen. Wie bisher beginnt der Unterricht im Kindergarten um 8.35 Uhr.

Grundsätzlich findet die Auffangzeit für alle Stufen in den Schulgebäuden statt. Für die Auffangzeiten werden in der Regel Lehrpersonen verantwortlich sein. Diese werden für den zusätzlichen Aufwand entschädigt. Die ZSP beantragt die dafür notwendigen Stellen beim Stadtrat.

Einheitliche Mittagszeit
An der Tagesschule dauert die Mittagszeit für alle Kinder zwischen 80 und 100 Minuten. Die konkrete Mittagsdauer legt das Kreisschulpräsidium auf Antrag der jeweiligen Schule fest. Für alle Schulkinder aus derselben Tagesschule dauert der Mittag gleich lang und findet gleichzeitig statt. Eine gestaffelte Verpflegung innerhalb der definierten Mittagszeit bleibt weiterhin möglich.

Flexiblere Abmeldemöglichkeiten
Neu ist eine semesterweise Abmeldung von sämtlichen oder auch nur von einzelnen gebun-denen Mittagen möglich. Auf Primarstufe können die Kinder von einem gebundenen Mittag abgemeldet werden. Auf Sekundarstufe ist je nach Schule auch eine Abmeldung von zwei gebundenen Mittagen möglich. Ab- oder Wiederanmeldungen sind für das Herbstsemester bis 31. Mai und für das Frühlingssemester bis 30. November möglich.

Betreute Aufgabenstunden und offene Betreuungsangebote
Alle Tagesschulen bieten betreute Aufgabenstunden an. Diese finden nicht während den gebundenen Mittagen statt. So können auch Kinder von den Aufgabenstunden profitieren, die sich von den gebundenen Mittagen abgemeldet haben. An Tagen mit Nachmittagsunterricht stehen den Schüler*innen unentgeltlich offene Betreuungsangebote bis 16 Uhr zur Verfügung.

Sowohl von den betreuten Aufgabenstunden als auch den offenen Betreuungs-angeboten können die Schulkinder abgemeldet werden. Derzeit werden 30 Schulen als Tagesschulen geführt. Ab dem Schuljahr 2023/24 werden weitere vier Schulen dazukommen. Die AVTS treten am 1. August 2023 in Kraft.

(Quelle: Medienmitteilung Stadt Zürich, Schul- und Sportdepartement)

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