Stockwerkeigentum privat selber verwalten?

Kann man, muss man aber nicht, denn die Verwaltung einer Stockwerkeigentums-Liegenschaft ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die Fachwissen und Professionalität erfordert.

Falke Immobilien GmbH Beatrice Falke Flüelastrasse 27 8047 Zürich

Die Grundlage für die Verwaltung von Stockwerkeigentum bilden der Begründungsakt, mit dem grundbuchlich festgestellt wird, dass die Liegenschaft in Stockwerkeigentum aufgeteilt ist, die dazugehörigen Pläne, aus denen die Aufteilung der Liegenschaft in gemeinschaftliches Eigentum und Sonderrecht hervorgeht sowie ein Nutzungs- und Verwaltungsreglement, das die Wertquoten der Stockwerkeinheiten, die Verteiler für die gemeinschaftlichen Kosten, die gegenseitigen Beziehungen der Stockwerkeigentümer und die Verwaltungsorganisation enthält. Aufgabe der Verwaltung ist es, die Stockwerkeigentümer auf der Basis dieser Grundlagen gegen innen und aussen zu vertreten. Dazu gehören sämtliche Massnahmen zur Werterhaltung der Liegenschaft, die Überwachung des baulichen Zustandes, Budget und Inkasso der Betriebskosten und
Einlagen in den Erneuerungsfonds, Gewährleistung von Betrieb und Unterhalt der Liegenschaft sowie Betreuung des Hauswartes.

Die Verwaltung einer Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft muss ausserdem in der Lage sein, die für die Eigentümer wichtigen Entscheide so vorzubereiten und an der Stockwerkeigentümer-Versammlung vorzulegen, dass überzeugende Mehrheiten gewonnen werden können. Das erfordert einwandfreie Fachkenntnisse und Diplomatie. Trotzdem taucht in zahlreichen Eigentümer-Gemeinschaften mit der Zeit die Frage auf, ob man nicht versuchen sollte, die Betriebskosten zu reduzieren, indem man Management und Verwaltung ganz oder teilweise selber übernimmt. Man hatte ja zwischenzeitlich Gelegenheit zu lernen, welche Aufgaben ein Verwalter wahrnimmt. Trotzdem muss ein solcher Schritt gut überlegt werden. Bei grösseren Eigentümer-Gemeinschaften mit zahlreichen Wohnungen sollte aus Qualitätsgründen auf eine Selbstverwaltung verzichtet werden. Eine professionelle Verwaltung ist auf lange Zeit betrachtet in der Regel ihr Honorar wert. Die Ausnahme wäre, wenn zufällig eine Fachperson mit freien Kapazitäten Miteigentümerin oder Miteigentümer wäre. So ein Glücksfall ist aber eher selten. Hingegen kann bei grössenmässig überblickbaren Eigentümer-Gemeinschaften, wenn beispielsweise drei Freunde gemeinsam ein Haus mit drei Wohnungen im Stockwerkeigentum erwerben, eine Selbstverwaltung sinnvoll sein. Wichtig ist aber auch bei dieser Variante, dass die Verwaltungsarbeit seriös abgewickelt wird, die Jahresabrechnungen termingemäss vorliegen und genehmigt und alle Beschlüsse protokolliert werden. Es empfiehlt sich aber auch bei solchen Eigenverwaltungen, dem Verantwortlichen ein angemessenes Honorar zu bezahlen.

Beatrice Falke
FALKE Immobilien GmbH
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