Stadt verwirft zentrale Kritik an Velovorzugsroute in Höngg

Der Bericht zu den Einwendungen zum «Strassenbauprojekt Nötzli- und Giacomettistrasse, Müseliweg, Segantinistrasse bis Appenzellerstrasse» wurde veröffentlicht. Die zentralen Kritikpunkte aus dem Quartier wurden jedoch weitgehend verworfen.

Bald Teil eines «Velo-Highways»? Beim Appenzellerweg. (Foto: das)

Die Velovorzugsroute «Höngg – Wipkingen» über den Appenzellerweg sorgte von Beginn an für rote Köpfe: Bereits beim Informationsanlass im März 2025 zeigte sich deutlicher Widerstand. Im Januar dieses Jahres wurde das Strassenbauprojekt öffentlich aufgelegt. Es handelt sich um den Abschnitt von der Nötzli- und der Giacomettistrasse über den Müseliweg bis zur Appenzellerstrasse. Nicht die Parkplätze sind hier der zentrale Stein des Anstosses (wie bei der Route «Höngg – Wipkingerbrücke»), sondern zum einen die Nötzlistrasse, die von den Anwohnenden als «Wohn- und Spielstrasse» bezeichnet wird, zum andern der Abschnitt zwischen dem Appenzeller- und dem Müseliweg, wo heute eine Wiese liegt, stehen im Fokus (der «Höngger» berichtete).

75 Einwendungen

Vergangene Woche hat die Stadt den Bericht zu den Einwendungen veröffentlicht: Insgesamt sind 44 Eingaben mit total 75 Einwendungen eingegangen, davon 56 mit identischem oder ähnlichem Wortlaut. Von den daraus resultierenden 19 Einwendungen werden 10 nicht, 6 teilweise und 3 vollständig berücksichtigt. Berücksichtigt werden die Forderungen, den Baulärm auf ein Minimum zu beschränken, die Erschliessung einer Parzelle über die Segantinistrasse sicherzustellen und den öffentlichen Verkehr durch die Velovorzugsroute nicht zu beeinträchtigen.

Teilweise berücksichtigt wurde unter anderem die Einwendung, dass auf eine Beleuchtung des Wegabschnitts zwischen Appenzellerweg und Appenzellerstrasse zu verzichten sei. Weiter soll der Veloweg auf dem neuen Abschnitt mit Piktogrammen markiert werden. Zudem soll die Zufahrt in die Nötzlistrasse durch die Verschiebung der Schutzinsel nach Süden für grössere Fahrzeuge nicht beeinträchtigt werden.

Schliesslich der Streitpunkt Nötzlistrasse: Die Linienführung solle so angepasst werden, dass sie nicht durch die Nötzlistrasse oder den Schulweg Vogtsrain führt, um die Sicherheit von Kindern und Anwohnenden zu gewährleisten, so die Forderung. Dies wurde teilweise berücksichtigt: Mit der neu geplanten Führung werden die Parkplätze aufgrund der geringen Strassenbreite aufgehoben. Dies verbessere die Sichtverhältnisse. Zudem werde der Veloverkehr im Vogtsrain getrennt vom Fussverkehr geführt. Aber: Die Nötzlistrasse bleibt weiterhin Teil der Route «Höngg – Wipkingen».

Abgelehnt

Alle weiteren Einwendungen wurden nicht berücksichtigt, darunter der Abschnitt beim Appenzellerweg, der ebenfalls für Diskussionen sorgte. Die erste besagt, dass die geplante Velovor- zugsroute nicht hinter der Giacomettistrasse durchgeführt werden solle. Die Ablehnung dieses Einwandes wird mit der angenommenen Volksinitiative «Sichere Velorouten für Zürich» sowie dem Einklang mit den Zielen der städtischen Strategie Stadtraum und Mobilität begründet. Die Alternativvorschläge würden zudem die geplante Route verlängern oder steiler machen. Es ist ein Abschnitt, der auch in einer weiteren Einwendung thematisiert wurde: Auf das Projekt sei aufgrund geotechnischer Risiken sowie der Zerstörung eines geschützten und ökologisch wertvollen Grünraums zu verzichten. Entsprechende Parzellen wurden aber aus dem Inventar der Natur- und Landschaftsschutzobjekte entlassen; gleichwertiger Ersatz sei in unmittelbarer Nähe vorgesehen.

Ebenfalls wurde die Nachtruhe aufgrund der Wohnnähe ins Feld geführt. Aber: Die gesetzlichen Grenzwerte werden mit dem neu geplanten Fuss- und Veloweg eingehalten. Ebenfalls nicht berücksichtigt wurde beispielsweise der Vorschlag, die Route über die Michel-, die Holbrig- und die Kappenbühlstrasse sowie die Brücke «am Hönggerberg» zur Oberen Bläsistrasse und weiter zum Appenzellerweg zu führen. Auch die Einwendung, die Route solle über die bestehenden Wege, insbesondere über die Brücke «am Hönggerberg» über die Gsteigstrasse, geführt werden, wurde verworfen. Ausserdem solle die Velovorzugsroute «Höngg – Wipkingen» als Gesamtprojekt aufgelegt werden. Auch darauf wird nicht eingegangen.

Kein Recht auf Parkplätze

Eine Einwendung betraf schliesslich den Parkplatzabbau: Anwohnende sowie das Gewerbe, aber auch Menschen mit Mobilitätseinschränkung seien auf diese Parkplätze angewiesen, hiess es darin. Hier antwortete die Stadt: Durch die Realisierung von Pflichtparkplätzen weite sich das Parkplatzangebot auf Privatgrund stetig aus, sodass der Parkplatzbedarf zusehends auf Privatgrund abgedeckt werden könne. Es bestehe weder ein Rechtsanspruch auf öffentliche Strassenparkplätze noch eine Bestandsgarantie. Bis Redaktionsschluss war bereits bekannt, dass der Bericht für Widerstand sorgt.

Der «Höngger» wird weiterhin über das Projekt informieren. Der Bericht liegt bis am 9. November öffentlich auf.

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