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Sirenentest am Mittwoch, 5. Februar
Sirenen können Leben retten. Vorausgesetzt, sie funktionieren richtig. Darum findet in der ganzen Schweiz der jährliche Sirenentest statt. Doch was gilt bei einem echten Alarm?
31. Januar 2025 — MM (Medienmitteilung)
Katastrophen können sich zu jederzeit und ohne Vorwarnung ereignen, teilt der Kanton Zürich in einer Medienmitteilung mit. Im Ereignisfall ist es entscheidend, dass die zuständigen Behörden, die Führungs- und Einsatzorganisationen des Bevölkerungsschutzes sowie die betroffene Bevölkerung möglichst rasch und richtig handeln.
Um die Bevölkerung umgehend zu alarmieren, verfügt die Schweiz über ein dichtes Netz von rund 5000 stationären sowie 2200 mobilen Sirenen, davon 478 stationäre und 200 mobile im Kanton Zürich. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz sorgt in Zusammenarbeit mit den Kantonen, Gemeinden und Stauanlagenbetreibern dafür, dass die Alarmierungssysteme auf dem neusten technischen Stand sind und jederzeit betriebsbereit gehalten werden.
Am Mittwoch, 5. Februar, wird deshalb in der ganzen Schweiz die Funktionsbereitschaft der Sirenen mittels einem «Allgemeinen Alarm» und einem «Wasseralarm» getestet.
Ausgelöst wird um 13.30 Uhr das Zeichen «Allgemeiner Alarm»: ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von 60 Sekunden Dauer. Bei Bedarf kann der Sirenentest bis 14 Uhr weitergeführt werden.
Ab 14 Uhr bis spätestens um 16 Uhr wird in den Nahzonen unterhalb von Stauanlagen das Zeichen «Wasseralarm» getestet, welches im Kanton Zürich bei einer Zerstörung der Sihlsee-Talsperren die Bevölkerung alarmieren würde. Dieser besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden.
Was gilt bei einem echten Sirenenalarm?
Wenn das Zeichen «Allgemeiner Alarm» ausserhalb der angekündigten Sirenenkontrolle ertönt, ist davon auszugehen, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. Aufgrund der hohen Dichte von fest installierten oder mobilen Sirenen im Alarmierungsnetz kann nahezu die gesamte Bevölkerung umgehend alarmiert werden.
In diesem Fall ist man aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Laut dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz sind zur Verbreitung von Warnungen der Behörden nicht nur die Sender der SRG verpflichtet, sondern sämtliche konzessionierten lokalen Radio- und regionalen Fernsehsender mit Leistungsauftrag, sollte ihr Verbreitungsgebiet betroffen ist. Die Warnungen müssen unverändert ausgestrahlt werden.
Der «Wasseralarm» bedeutet, dass eine unmittelbare Gefährdung unterhalb einer Stauanlage besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen.
Weitere Informationen: www.sirenenalarm.ch oder www.sirenentest.ch
Alert Swiss
Warnungen werden neben dem Radio auch auf www.alert.swiss und der entsprechenden App verbreitet. Zusätzlich könnten noch die Notfalltreffpunkte in Betrieb genommen werden. Die Notfalltreffpunkte im Kanton Zürich verfügen alle über ein Sicherheitsfunkgerät (POLYCOM). Mit diesem können die Menschen Informationen erhalten oder einen Notruf (Sanität/Feuerwehr/Polizei) absetzen.
Quelle: Sicherheitsdirektion Kanton Zürich
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