Sind Hunde ganz oder doch nicht verboten?

Ob beziehungsweise wie Hunde auf der Schärrerwiese erlaubt sind, führt immer wieder zu Diskussionen zwischen Anwohnern, Spielplatzbenutzenden und Hundehaltern. Nicht zuletzt, weil die Signalisation widersprüchlich ist.

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Keine Signalisation beim Zugang von der Wieslergasse her.
Tafel in der Schärrergasse beim unteren Zugang zum Gehweg.
Tafel in der Schärrergasse beim kleinen Kieswegzugang zum Spielplatz.
Auf dem Spielplatz selbst ein klares Hundeverbot.
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Das Thema wird immer mal wieder an den «Höngger» herangetragen: Hunde verrichten auf der Schärrerwiese ihr Geschäft und einige wenige Hundehaltende lassen dieses einfach liegen. Treten spielende Kinder oder Fussgänger in die Hinterlassenschaften, bekommt dies der nächste Hundehalter zu hören. Und schon gehen die Diskussionen los, denn die Signalisation betreffend Hunde ist an vier Orten widersprüchlich:
Kommt man von der Wieslergasse her auf dem Weg zwischen den Häusern durch auf die Schärrerwiese, so ist dort gar nichts signalisiert.  Am anderen Ende des Weges in der Schärrergasse angelangt, liest man dann das Eindeutige: «In dieser Anlage ist das Mitführen oder Laufenlassen von Hunden verboten.» Hat sich also, wer mit Hund in diese Richtung lief, strafbar gemacht? Oder doch nicht? Denn wenige Meter weiter oben in der Schärrergasse, beim kleinen Kieswegzugang zum Spielplatz, heisst es nur noch: «Hunde sind an der Leine zu führen», wonach das Mitführen an der Leine also erlaubt wäre. Die Tafel am Kletterturm wiederum besagt, dass auf den Spielplätzen Hundeverbot bestehe.
Ja was gilt denn nun? Und wie wird es aus polizeilicher Sicht gehandhabt? Der «Höngger» hat beim zuständigen Tiefbau- und Entsorgungsdepartement (TED) und der Stadtpolizei nachgefragt.

Im Park nur angeleint, auf dem Spielplatz gar nicht

«Das Leinengebot bezieht sich auf die Parkanlage als Ganze, das Verbot nur auf den Spielplatz. Das grüne Schild verdeutlicht das Hundeverbot für den Spielplatz», schreibt Pio Sulzer, Leiter Kommunikation des TED. Mit «Spielplatz» sei in diesem Fall jener Bereich gemeint, der Infrastruktur für Spiele enthält. Und weiter: «Wir geben gerne zu, dass die Signalisation nicht befriedigt, und solche Situationen sind auch in weiteren städtischen Parkanlagen anzutreffen.»
Gegenwärtig erarbeitet die Stadt zusammen mit Interessenvertreterinnen und -vertretern an einem runden Tisch eine Neuregelung. Diese wurde nötig, weil bis 2010 in Parkanlagen generelle Leinenpflicht galt − dann trat das neue kantonale Hundegesetz in Kraft, das es jeder Gemeinde selbst überlässt, Massnahmen für einzelne Parkanlagen festzusetzen. «Die Stadt Zürich strebt dabei eine möglichst liberale Regelung an», sagt Pio Sulzer, «doch auf Spielplätzen gilt auch im neuen kantonalen Hundegesetz ein generelles Hundeverbot.» Man werde die Signalisation bei der Schärrerwiese einheitlich regeln, sobald entschieden sei, wo Freilauf, Leinengebot oder Verbote gelten. «Bis die Situation geklärt ist», hält Judith Hödl von der Medienstelle der Stadtpolizei Zürich fest, «ist die Stadtpolizei mit Bussen zurückhaltend, wenn nötig suchen wir das Gespräch mit Betroffenen.»

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