Ringling: Beschwerde der Bauherrschaft abgelehnt

Das Projekt «Ringling» im Rütihof hat es zunehmend schwerer: Bereits eine dritte Instanz ist den Argumenten der IG Pro Rütihof – contra Ringling – und ihrer Mitstreiter gefolgt.

Nachdem die Baurekurskommission I, auf einen Rekurs der IG Pro Rütihof hin, die Baubewilligung wegen mangelnder Erschliessung am 23. Juni 2010 abgelehnt hatte, ist nun die Beschwerde seitens der Bauträgerschaft gegen diesen Entscheid von der nächsten Instanz, dem Verwaltungsgericht, am 26. Januar abgelehnt worden. Erschwerend hinzu kommt der Bundesgerichtsentscheid vom 15. Dezember 2010, in dem die Legitimation der Rekurrenten gegen den geplanten und für die Erschliessung wichtigen Kreisel an der Einmündung der Geering- zur Frankentalerstrasse hin anerkannt wurde. Das aktuelle Urteil des Verwaltungsgerichts liegt den beteiligten Parteien und dem «Höngger» erst seit wenigen Tagen vor, eine ausführlichere Berichterstattung folgt in einer der nächsten Ausgaben des «Hönggers» und vorab auf «Höngger ONLINE» unter «Neustes».

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