Nein zur unverhältnismässigen gesetzlichen Grundlage für die Überwachung von Versicherten

Die Grünen sagen Nein zu dieser Vorlage, weil mit dieser Gesetzesrevision die Grundrechte aller Einwohner*innen der Schweiz missachtet werden.

Monika Bätschmann, Grüne 6/10, hat ihren Rücktritt erklärt.

Aufgrund einer gemeldeten Vermutung, zum Beispiel eines Nachbarn, kann durch eine Versicherung eine tief in die Privatsphäre eingreifende Überwachung angeordnet werden, die der Polizei nicht einmal bei der Verfolgung von Kriminellen in diesem Rahmen zur Verfügung steht.
Bislang wurden in der Schweiz Überwachungen von Versicherten durch Versicherungen durchgeführt – ohne gesetzliche Grundlage. Diese Praxis rügten das Bundesgericht und der Europäische Menschenrechtshof. Daraufhin wurde durch die bürgerliche Mehrheit, mit Unterstützung der Versicherungslobby, die vorliegende Gesetzesrevision durch das Bundesparlament geboxt. Wenn diese bürgerliche Vorlage angenommen wird, sind grundsätzlich alle Sozialversicherungen (AHV, IV, Arbeitslosenversicherung, Krankenkassen und andere) gesetzlich befugt, bei Verdachtsfällen Überwachungen anzuordnen. Die bürgerliche Mehrheit im Parlament will mit der Schaffung der vorliegenden gesetzlichen Grundlage äusserst umfassende Überwachungsmassnahmen im Gesetz verankern. Erlaubt sind damit Bild- und Tonaufnahmen, Überwachungen von privaten Räumen, die von einem allgemein zugänglichen Ort aus einsehbar sind, zum Beispiel durch ein Fenster in die Wohnräume, und die Verwendung von Drohnen und GPS-Geräten. Nur für die Überwachung mit der Standortbestimmung eines Versicherten wird eine richterliche Bewilligung benötigt. Die weiteren Überwachungsmassnahmen können durch die Verantwortlichen der Versicherungen an Sozialdetektive in Auftrag gegeben werden, ohne Überprüfung, ob ein begründeter Verdacht vorliegt. Damit werden die Grundrechte missachtet, die durch unsere Verfassung sowie die europäische Menschenrechtskonvention geschützt sind. Für die Grünen ist es inakzeptabel, dass die Bürgerlichen mit ihrer unverhältnismässigen Haltung gegenüber der Missbrauchsbekämpfung die Bezüger*innen von Sozialversicherungsbeiträgen unter Generalverdacht stellen. Sie untergraben damit die solidarischen Werte unseres Sozialstaates, was von verschiedenen namhaften Schweizer Rechtsprofessor*innen scharf kritisiert wird.
Dass Versicherungsmissbrauch bekämpft werden muss, stellen die Grünen nicht in Frage. Aber so nicht! Darum ist die einzige Antwort auf diese unverhältnismässige Gesetzesvorlage ein Nein.

Monika Bätschmann, Gemeinderätin und Co-Präsidentin Grüne Kreis 6/10

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