Quartierleben
Nachsatz zum Thema «Ringling»
Der Leitartikel letzter Woche bedarf aus Sicht der involvierten Bauherrschaft eines Nachsatzes. Dem kommt der «Höngger», dem das 29 Seiten dicke Urteil der Baurekurskommission 1, BRK, unterdessen vorliegt, mit weiterführenden Erläuterungen nach.
8. Juli 2010 — Fredy Haffner
Dem «Ringling» ist die Baubewilligung entzogen worden, weil die Verkehrserschliessung in der Luft hängt. Dies ist der Fall, so lange die von der Stadt geplanten strassenseitigen Massnahmen ebenfalls juristisch bekämpft werden. Mit anderen Worten: Wenn sich eine Lösung für das Thema Verkehr findet, indem zum Beispiel der beim Regierungsrat hängige Rekurs gegen die verkehrstechnischen Massnahmen an der Frankentaler-/ Geeringstrasse zurückgewiesen wird oder indem die Bauträgerinnen eine andere Erschliessung wählen, so steht einer Baubewilligung nichts mehr im Weg. «Materiell», so Hans Conrad Daeniker, Informationsbeauftragter der Bauherrschaft, «haben die ‹Ringling›-Gegner nichts erreicht, sondern nur eine Verzögerung erwirkt.» Denn die BRK sagt in ihrem Entscheid, dass sie die übrigen Einwände der Gegner – insbesondere bezüglich der Grösse und Gestaltung des Bauvorhabens – nicht teilt. Sie schreibt wörtlich: «Richtig ist, dass sich Baukonzept und Fassadengestaltung des Projektes grundlegend von der in der Umgebung vorhandenen ansprechenden Alltagsarchitektur absetzen; doch darf dieser Umstand gerade bei den hier gegebenen Voraussetzungen nicht als Mangel gewertet werden. Die geplante Überbauung wird zweifellos eigenwillig und unüblich in Erscheinung treten. Weil sich aber ihre Volumina nicht grundsätzlich von der Umgebung absetzen und das Projekt in sich harmonisch gestaltet wird, ist ein störender Widerspruch zu den vorhandenen Siedlungsstrukturen nicht auszumachen. Es ist jedenfalls vertretbar, das Projekt nicht als Störfaktor, sondern als Bereicherung des baulichen Umfeldes zu betrachten. Wenn bei den Rekurrierenden der negative Eindruck überwiegt, ist dies ihre persönliche Meinung, die keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit hat. Die vorinstanzliche Würdigung, das Bauvorhaben sei (. . .) gut gestaltet und passe sich in die Umgebung ein, liegt im Rahmen ihres ortsbehördlichen Ermessensspielraumes und ist nicht zu beanstanden.» Wann der Entscheid zu den verkehrstechnischen Massnahmen, speziell zum Bau des Kreisels an der Einmündung der Geering- in die Frankentalerstrasse, gefällt wird, ist derzeit ungewiss.
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