Nachfragen zu zwei Fussgängerstreifen

Von der im November 2016 angekündigten Verbesserung des Fussgängerübergangs an der Limmattalstrasse bei der Einmündung der Bauherrenstrasse ist noch nichts zu sehen. Warum eigentlich nicht? Und an der Winzerstrasse scheint es, als sei ein «Zebrastreifen» vergessen gegangen.

Damit das Einspuren auf die rechte Fahrbahn, wie es der blaue Lieferwagen hier tut, erst nach dem Fussgängerstreifen möglich ist, ist eine leichte Verengung seit Anfang 2017 in Planung.
Einsam in der Mitte der Strasse, die Insel auf Höhe der VBZ-Haltestelle Winzerstrasse Süd.
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Die Vorgeschichte: Der «Höngger» vom 15. September 2016 hatte von 75 Eltern berichtet, die sich für einen sichereren Fussgängerübergang an der Limmattalstrasse, bei der Einmündung der Bauherrenstrasse, einsetzten. Sie forderten Massnahmen wie bessere Beschilderung, Warndreiecke auf der Strasse oder gar eine temporäre Lichtsignalanlage. Mit Erfolg, wie sich kurz darauf zeigte: Als «Nicht geeignet» oder «sehr anspruchsvoll», zumindest für kleinere Kinder, wurde der Übergang selbst von amtlicher Seite beurteilt. Das Hauptproblem: Der Verkehr kann sich genau auf Höhe des Übergangs stadteinwärts von einer auf zwei Spuren ausbreiten, wird also zusammen mit der stadtauswärtsführenden Spur dreispurig, was auch die Dienstabteilung Verkehr (DAV) als Problem erkannte. Mit einer leichten Randsteinkorrektur talseitig auf einer Länge von etwa 20 Metern soll, so wurde im November 2016 angekündigt, die Fahrspur leicht verschmälert werden. «Dadurch würde die dritte Fahrspur erst nach dem Fussgängerstreifen freigegeben werden», so die DAV. Abgelehnt wurde damals noch die Markierung «Schule» direkt auf der Fahrbahn. Im Herbst 2017 wurde diese dann überraschend doch angebracht. Heiko Ciceri, Kommunikationsverantwortlicher der Dienstabteilung Verkehr, erklärte nun auf Anfrage, dass erst ein neues technisches Verfahren es ermöglicht habe, diese auffallenden Markierungen auch an Orten wie diesem, mit Tramschienen, anzubringen. Mit den Planungsarbeiten für die angekündigte bauliche Massnahme habe man indes gleich Anfang 2017 begonnen. Da es sich aber um eine kantonal klassierte Strasse handelt, musste die Stadt Zürich mit ihren Plänen beim Kanton vorstellig werden, der die Unterlagen prüfte. «In diesem Fall», so Ciceri heute, «verlangte der Kanton, was nicht selten vorkommt, noch weitere Unterlagen und Informationen. So musste das aufgebesserte Dossier wiederum eingereicht werden». Die Stadt Zürich und mit ihr die Eltern, deren Kinder unterdessen dem Kindergartenalter entwachsen sind, wartet also auf den kantonalen Bescheid.

Eine Insel ohne «Zebra» und «Schilderpalmen»

Anders ist es an der Winzerstrasse, wo ein Leser den «Höngger» schon vor geraumer Zeit auf eine seltsame Situation aufmerksam gemacht hatte: Bei der Bushaltestelle Winzerstrasse Süd steht mitten in der Strasse eine Verkehrsinsel, ausgerüstet mit zwei Posten für Verkehrstafeln, die aber nie montiert wurden. Und auch der dort vor der Sanierung vorhandene Fussgängerstreifen wurde nicht mehr angebracht. Die Insel, ohne Schilder und Streifen, steht verloren mitten im Verkehr und hinterlässt Fragezeichen. Die angefragte DAV löst das Rätsel: «Der Fussgängerstreifen», erläutert Heiko Ciceri, «wie er früher bestand, entsprach nicht mehr den aktuellen Sicherheitsnormen, die bei einem Fussgängerstreifen über mehrere Fahrspuren in die gleiche Richtung – wie es hier der Fall ist – zwingend eine Verkehrsampel verlangen». Selbstverständlich habe man das geprüft. Da aber bereits an der Einmündung der Winzer- in die Limmattalstrasse eine Ampel in Betrieb sei, hätte eine zweite Ampel mit dieser koordiniert werden müssen, was äusserst komplex gewesen wäre und massive negative Auswirkungen auf die Kapazitäten gehabt hätte. Zudem sei festgestellt worden, dass dieser Übergang eher mässige Fussgängerfrequenzen aufweist, so die DAV. Aus all diesen Gründen wurde nach der Sanierung der Fussgängerstreifen nicht mehr markiert. Die Insel ohne «Zebra» und «Schilderpalmen» bleibt also wie sie ist – und wer diesen Artikel nicht gelesen hat, darf sich weiterhin ab ihr wundern.

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