Mehr Steuergerechtigkeit

Rechtsgleichheit und Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: Diese Verfassungsgrundsätze gelten nur noch für uns Normalverdienende. Gutverdienende hingegen zahlen immer weniger Steuern. Die Abschaffung der Pauschalbesteuerung bringt etwas mehr Steuergerechtigkeit.

Monika Spring, SP

«Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich»: So steht es in der Bundesverfassung und in der Verfassung des Kantons Zürich. Das Rechtsgleichheitsgebot ist ein wichtiger Grundsatz staatlichen Handelns, es schützt uns vor Willkür und Diskriminierung. Das Gleichheitsgebot umfasst aber auch Pflichten, zum Beispiel die Pflicht, Steuern zu entrichten. Die Steuern werden nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der einzelnen Personen bemessen. Auch dafür gibt es einen wichtigen Grundsatz in der Bundesverfassung: «Jede Person … trägt nach ihren Kräften zur Bewältigung der Aufgaben in Staat und Gesellschaft bei.»

Ein Bundesrat ohne Steuermoral

Wenn sich nun ausgerechnet ein Bundesrat um diesen Verfassungsgrundsatz foutiert und mit faulen Tricks wie Offshore-Vehikeln die Steuern seiner ehemaligen Firma «optimierte», dann ist das höchst bedenklich. Bundesrat Johann Schneider-Ammann zahlte für seine Firma trotz jährlicher dreistelliger Millionengewinne nur wenig, zeitweise gar keine Steuern. Er schwächte damit ganz bewusst die Finanzkraft von Bund, Kanton und seiner Gemeinde. Mit dieser Haltung untergräbt er die Rechtsgleichheit, einen der Grundpfeiler unseres demokratischen Staatswesens. Er zeigt damit, dass für ihn und andere Gutverdienende die Verfassungsgrundsätze nicht gelten, denn sie sind nicht bereit, gemäss «ihren Kräften zur Bewältigung der Aufgaben in Staat und Gesellschaft» beizutragen. Die Normalverdienenden hingegen zahlen ihre Steuern gemäss Lohnausweis und tragen damit ihren Teil zum Funktionieren unseres schweizerischen Staatswesens bei.

Unternehmenssteuerreform III: Pauschalbesteuerung abschaffen!

Mit der Unternehmenssteuerreform III beabsichtigt der Bundesrat, die Steuern für die Gutverdienenden nochmals massiv zu senken. Dass diese Reform saldoneutral umgesetzt werden wird, glaubt wohl niemand. Die Folgen sind absehbar: Noch weniger Geld für die staatlichen Aufgaben, zum Beispiel für die AHV, für Ergänzungsleistungen, für Bildung und Forschung oder für Infrastrukturaufgaben.
Mit der Abstimmung vom 29. November über die Abschaffung der Pauschalbesteuerung in der ganzen Schweiz können wir eine stossende Ungleichheit aufheben, nämlich die steuerliche Bevorzugung der pauschalbesteuerten reichen Ausländerinnen und Ausländer. Diese erhalten eine Aufenthaltsbewilligung, obwohl sie hier nicht oder angeblich nicht arbeiten, wie zum Beispiel Herr Veckselberg und andere Oligarchen. Sie suchen sich einen Wohnsitz in der Schweiz, wo sie die Höhe ihrer Steuern mit den Behörden «aushandeln». Die Stimmberechtigten des Kantons Zürich haben diese ungerechte Pauschalbesteuerung bereits abgeschafft. Wenn auch Sie der Meinung sind, dass alle Menschen, die in der Schweiz leben, vor dem Gesetz gleich sein sollen, wie es in der Verfassung steht, dann stimmen Sie Ja zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung.

Mein letztes «Im Blickfeld»

Mit diesen Zeilen verabschiede ich mich von den Leserinnen und Lesern des «Hönggers». Nach über 20 Jahren aktiver parlamentarischer Tätigkeit in Gemeinderat, Verfassungs- und Kantonsrat übergebe ich am 3. November 2014 das Kantonsratsmandat in jüngere Hände und überlasse das «Blickfeld» meiner Nachfolgerin Sylvie Fee Matter. Selbstverständlich werde ich mich weiterhin für Gerechtigkeit und Chancengleichheit engagieren. Ich freue mich auf neue Herausforderungen, aber auch auf etwas mehr Zeit für mich selbst und für meine Höngger Enkelkinder. Bei der Redaktion des «Höngger» bedanke ich mich für die Plattform, die ich während meiner Zeit als aktive Politikerin regelmässig nutzen durfte. Dem «Hönggers» als einer der letzten unabhängigen Quartierzeitungen wünsche ich eine erfolgreiche Zukunft.

Monika Spring, SP, Kantonsrätin

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