Linie 80: erneute Planauflage

Die Verkehrsbetriebe Zürich planen die Umstellung der Linie 80 auf Trolleybusbetrieb. Aktuell liegen Projektänderungen öffentlich auf. Diese beinhalten die Fahrdrahthöhe und die Nutzung von privaten Parzellen in Höngg.

(Foto: Mike Broom)

Für die Elektrifizierung der Linie 80 haben die Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ) bereits Ende 2021 das ordentliche eisenbahnrechtliche Plangenehmigungsverfahren mit Enteignung in die Wege geleitet.

Die Umstellung der Buslinie vom Bahnhof Oerlikon bis zum Triemlispital auf Trolleybusbetrieb ist per Ende 2026 vorgesehen. Die Kosten der Elektrifizierung bei der Linie 80 belaufen sich auf 33 Millionen Franken (die «Höngger Zeitung» berichtete).

Aktuell liegt eine weitere Planauflage betreffend Projektänderungen auf. Diese beinhaltet im Wesentlichen eine Genehmigung im Einzelfall (Fahrdrahthöhe) sowie angepasste Maststandorte.

Rechtserwerb von Parzellen

Konkret: Die reguläre Fahrdrahthöhe beträgt sechs Meter, die Mindestfahrdrahthöhe 5,5 Meter. Wie dem technischen Bericht zu entnehmen ist, beträgt die Höhe der Fussgängerüberführung Am Hönggerberg/Gsteigstrasse rund 5 Meter. Ebenso die Haltestelle ETH Hönggerberg unter dem Gebäudevorsprung. Daher wird ein Gesuch für diese zwei Orte zur Genehmigung im Einzelfall zur Unterschreitung der Mindestfahrdrahthöhe eingereicht.

Dem Dossier liegt auch eine Rechtserwerbsliste vor: In Höngg betrifft das Parzellen an der Wolfgang-Pauli-, Regensdorfer-, Gsteig-, Limmattal- und Winzerstrasse. Der Nutzungszweck dieser Parzellen variiert, wie die VBZ auf Anfrage mitteilen. Er beziehe sich aber ausschliesslich auf das Anbringen der Fahrleitungsanlage.

Beispielsweise sieht das Projekt Mauerhaken an Gebäuden vor, in anderen Fällen Fahrleitungsmasten und/oder deren Fundamente auf Privatgrund. Die VBZ betonen: Landerwerb ist nicht vorgesehen. Während der Planauflage haben die neu betroffenen Grundeigentümer*innen, die über die Enteignung mittels persönlicher Anzeige informiert wurden, die Möglichkeit, Einsprache beim Bundesamt für Verkehr (BAV) zu erheben.

Sollte es zu Einsprachen kommen, so die VBZ, werden Verhandlungen vorbereitet, um einvernehmliche Lösungen zu finden. Kommt es im Rahmen dieser Verhandlungen zu keiner Einigung, entscheidet das BAV über den Umfang der Enteignung, nicht aber über die Höhe der Entschädigung. Dies würde die Eidgenössische Schätzungskommission übernehmen. Die öffentliche Planauflage dauert bis am Freitag, 22. November.

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