Liegenschaft geerbt – wie weiter?

Ein Todesfall im persönlichen Umfeld ist immer eine grosse Belastung. Nebst der emotionalen Bürde muss man sich früher oder später mit dem Nachlass der verstorbenen Person auseinandersetzen.

Falke Immobilien GmbH Beatrice Falke Flüelastrasse 27 8047 Zürich

Insbesondere bei Nachlässen mit komplexen Vermögenssituationen – Wertschriften, Kunstgegenständen, Immobilien, Schulden, Hypotheken –und mehreren Erb*innen und/oder Vermächtnisnehmenden kann es schnell zu einer gewissen Überforderung der Beteiligten führen.

 Erbe annehmen oder ausschlagen?

Soll man eine Erbschaft generell annehmen oder besser ausschlagen? In einer ersten Phase geht es darum, sich einen Überblick über den Nachlass zu verschaffen. Aktiven und Passiven müssen genau abgeklärt werden. Für den Fall, dass man die Vermögensverhältnisse des Erblassers nicht vollständig aufklären kann, ist es möglich, die Aufstellung eines Inventars innerhalb eines Monats zu verlangen. Dabei wird dann seitens der Nachlassbehörde ein Verzeichnis aller Vermögenswerte und Schulden erstellt, die gemeinsam das Erbe ausmachen. Ist der Nachlass überschuldet, kann das Erbe ausgeschlagen werden.

Wie handelt man als Erbengemeinschaft?

Liegenschaften stellen sowohl beim Erbgang im Rahmen der Verwaltung wie auch bei der Erbteilung eine besondere Herausforderung dar. Entscheidungen können von der Erbengemeinschaft nur im Kollektiv getroffen werden, egal ob es um Neuvermietungen, umfassende Sanierungen, Finanzierungen oder die Erbteilung geht. Oft kommt es dabei zu Streitigkeiten, welche die Erbengemeinschaft blockieren. Kreative und unkonventionelle Lösungen eines erfahrenen Immobilienspezialisten können helfen, den gordischen Knoten zu lösen. Denn sie sind die Experten für die Erstellung einer Verkehrswertschätzung und für die Begründung von Stockwerkeigentum im Rahmen der Erbteilung. Sie können unterstützen bei der Einräumung von Wohn- oder Nutzniessungsrechten, bei Gewinnanteilsrechten und anderen Themen.
Bei Immobiliennachlässen zugunsten einer Erbengemeinschaft können Immobilienspezialist*innen einen wertvollen Beitrag leisten, um eine einvernehmliche Lösung hinsichtlich Erbteilung und -verwaltung zu finden.

0 Kommentare


Themen entdecken