Leinenpflicht: Die Brut- und Setzzeit hat begonnen

Viele einheimische Vögel und Säugetiere pflanzen sich jetzt fort. Damit Hunde die Wildtiere bei der Brut und Aufzucht ihres Nachwuchses weder stören noch jagen, gilt in einigen Kantonen, darunter in Zürich, eine gesetzliche Leinenpflicht.

Der Hund muss an die Leine, wie das die Katze wohl findet? (Foto: Ilias Islam)

Jeder Kanton verfügt über eine eigene Reglung betreffend Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit. Kantone haben zudem die Möglichkeit, gewisse Bestimmungen diesbezüglich den Gemeinden zu überlassen. Somit sind auch diese Vorschriften zu berücksichtigen und es gilt, sich im Vorfeld zu informieren, um Konsequenzen zu verhindern. Das schreibt die Stiftung TBB Schweiz in einer Medienmitteilung.

Im Kanton Zürich gilt vom 1. April bis zum 31. Juli im Wald und an Waldrändern zum Schutz der Wildtiere eine Leinenpflicht für alle Hunde. Das Nichteinhalten der Leinenpflicht während der Schonzeit stellt eine strafrechtliche Übertretung dar, die mit Busse bestraft wird. Kommt ein Wildtier durch einen Hund zu Schaden, müssen Tierhaltende zudem für den verursachten Wildschaden aufkommen.

Die Wildtiere sind nach den langen Wintermonaten geschwächt und die Jungtiere stellen eine leichte Beute für jagende Hunde dar. Auch wenn die Hunde das gejagte Wildtier nicht erwischen, bedeutet die Hetzjagd durch einen Hund enormen Stress für die Wildtiere. Nicht selten erleiden diese dabei einen Herzstillstand oder Abort. Kommt es zu einem Beissvorfall, erleidet das Tier in der Regel einen qualvollen Tod.

(Quelle: TBB)

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