Keine Mega-Siedlung an der Imbisbühlhalde?

Im Rechtsstreit zwischen Bauherrschaft und Gegnerschaft hat das Verwaltungsgericht die vom Baurekursgericht verfügte Aufhebung der Baubewilligung bestätigt.

Auf dieser Wiese soll in Zukunft eine Wohnsiedlung entstehen. (Foto: dad)

Vor drei Jahren berichtete der «Höngger» erstmals über das grosses Bauprojekt an der Imbisbühlhalde. Vier Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 100 Wohnungen waren auf einer 10 000 Quadratmeter grossen Parzelle geplant, dazu eine Tiefgarage für 92 Autos. Grundstückseigentümer ist die Erbengemeinschaft Walter Elliker. Das Land diente früher dem Obstanbau, ist seit 50 Jahren aber als Bauland deklariert.

Ausgeschrieben wurde das Projekt im Mai 2023, der Bauentscheid für die Überbauung wurde dann im Oktober gefällt. Ursprünglich war der Bezug für die Wohnungen für dieses Jahr geplant.

Doch im Quartier formierte sich Widerstand. Zwei Rekurse von Anwohnenden nördlich und südlich des Areals gingen beim Baurekursgericht ein, wobei sich die nördliche Anwohnerschaft zu der Interessensgemeinschaft Riedhof-­Imbisbühl zusammenschloss. Störend war für sie vor allem die Gestaltung des Projekts. Sie bemängelten, dass die geplanten beiden langen Gebäude wie eine trennende Wand wirken.

Zudem wäre dadurch nicht nur der Blick auf Limmattal und Üetliberg versperrt, auch der kühlende Abwind werde gestört. Argumente, die von der Bauherrschaft so nicht akzeptiert wurden, auch wenn Verständnis für die kritische Einstellung vonseiten der Nachbarn geäussert wurde.

Verwaltungsgericht lässt Rekurs gelten

Der Streit verlagerte sich in der Folge vor das Baurekursgericht. Dieses hiess die beiden Beschwerden im Juni 2024 gut und hob den Bauentscheid des Stadtrats auf. Dagegen reichte die Bauherrschaft beim Verwaltungsgericht Beschwerde ein und forderte die Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils.

Eine Nebenbestimmung könne, so die Beschwerde, helfen, die strittige elektrotechnische Erschliessung, welche ausserhalb der Bauzone erfolgen sollte, anzupassen. Das Verwaltungsgericht setzte sich schliesslich mit der Sache auseinander und veröffentlichte im Februar dieses Jahres sein endgültiges Urteil dazu.

In diesem bestätigt es in weiten Teilen das Urteil des Baurekursgerichts. Die Baubewilligung wird daher endgültig zurückgezogen. Die Begründung für die Ablehnung liegt in Mängeln des Projekts hinsichtlich der Erschliessung für die Elektroleitungen und die Kanalisation.

Diese Mängel könnten, so das Gericht, «nicht ohne besondere Schwierigkeiten behoben werden, weswegen die Vorinstanz die kommunale Baubewilligung zu Recht aufgehoben hat».

Um das Areal bebauen zu können, wird die Bauherrschaft nun also ein gänzlich neues Projekt einreichen müssen.

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