Kanton Zürich stärkt die Pflegeausbildung

Am 28. November 2021 haben Volk und Stände der eidgenössischen Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» zugestimmt. Der Kanton Zürich hat in Umsetzung der ersten Etappe der Pflegeinitiative die gesetzlichen Grundlagen für die Förderung der Ausbildung geschaffen.

Pflegefachperson in Ausbildung (Quelle: Bildungsdirektion)

Damit in Zukunft genügend diplomierte Pflegefachpersonen zur Verfügung stehen, wird deren Ausbildung neu durch verschiedene Massnahmen gefördert. Ziel dieser Massnahmen ist, die Zahl der Ausbildungsabschlüsse in Pflege an höheren Fachschulen (HF) und an Fachhochschulen (FH) zu erhöhen. Das teilt der Kanton Zürich in einer Medienmitteilung mit.

Geschaffen hat der Kanton Zürich die rechtlichen Grundlagen zur Förderung der Pflegeausbildung mit dem Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (EG Ausbildungsfördergesetz Pflege) und der Verordnung zum EG Ausbildungsfördergesetz Pflege (VEG AFP) sowie mit der Einführungsverordnung zum Bundegesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege für die Institutionen des Gesundheitswesens (EV APIG).

In Abstimmung mit dem Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege treten diese rechtlichen Grundlagen rückwirkend auf den 1. Juli 2024 in Kraft. Der Kanton Zürich sieht für die Förderung der Ausbildung im Bereich Pflege in den nächsten acht Jahren rund 100 Mio. Franken vor. Der Bund beteiligt sich zusätzlich maximal mit einem Betrag in gleicher Höhe an den Kosten.

Förderbeiträge für Studierende

Personen, die einen Bildungsgang Pflege HF oder einen Bachelorstudiengang in Pflege FH absolvieren, können Förderbeiträge beantragen, wenn sie das 21. Altersjahr vollendet und ihren zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Zürich haben oder über eine Bewilligung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit als Grenzgängerin oder Grenzgänger im Kanton Zürich verfügen.

Die Förderbeiträge sollen zur Sicherung des Lebensunterhalts während der Ausbildung beitragen und belaufen sich auf mindestens 500 Franken pro Monat. Personen, die das 30. Altersjahr vollendet haben, erhalten monatliche Förderbeiträge in der Höhe von 700 Franken.

Für beitragsberechtigte Auszubildende mit minderjährigen oder sich in Ausbildung befindenden Kindern sind zusätzliche Beiträge von 100 Franken pro Kind und Monat vorgesehen. Förderbeitragsgesuche können ab Mitte Februar eingereicht werden. Alle Informationen zur Gesuchseinreichung sind auf der Webseite Förderbeiträge Pflege publiziert. Das Teilprojekt liegt in der Verantwortung der Bildungsdirektion.

Unterstützung von Massnahmen

Der Kanton kann die höheren Fachschulen im Kanton Zürich bei ihren Massnahmen zur Erhöhung der Anzahl Ausbildungsabschlüsse im Bereich Pflege mit Staatsbeiträgen unterstützen. Zu den Massnahmen zählen unter anderem die Bekanntmachung des Bildungsgangs Pflege HF sowie die Durchführung vorbereitender Kurse.

Weiter sollen Massnahmen zur Reduktion von Ausbildungsabbrüchen ergriffen und weitere zielgruppenspezifische Angebote geschaffen werden. Das Teilprojekt liegt in der Verantwortung der Bildungsdirektion.

Unterstützung der praktischen Ausbildung

Spitäler, Heime und Spitex-Organisationen erhalten neu Beiträge für die erbrachten Leistungen in der praktischen Ausbildung von Pflegefachpersonen HF und FH. Der Kanton richtet sich bei der Vergütung der Ausbildungswochen nach der aktuellen Ausbildungsverpflichtung (ABV) für Listenspitäler und die Langzeitpflege.

Der Kanton gewährt neu einen Beitrag von rund 250 Franken pro geleisteter Ausbildungswoche Pflege HF und FH. Weiter werden den Listenspitälern zusätzlich 250 Franken pro Ausbildungswoche vergütet, wenn sie ihre Vorgaben übertreffen. Zudem subventioniert der Kanton jährlich mit einem Budget von rund 500’000 Franken innovative Projekte, die das Ausbildungspotenzial oder die Ausbildungsqualität an den Institutionen verbessern. Das Teilprojekt wird federführend durch die Gesundheitsdirektion umgesetzt.

Unterstützung von Fachhochschulen

Im Zuge der Ausbildungsoffensive unterstützt der Bund die FH im Rahmen eines Sonderprogramms über acht Jahre mit 25 Mio. Franken. Durch Anpassungen im Lehrprogramm und durch zusätzliche Kommunikationsmassnahmen soll die Zahl der Bachelorabschlüsse in Pflege bis zum Jahr 2032 um rund die Hälfte erhöht werden.

Die Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der schweizerischen Hochschulen (swissuniversities) hat mit der Umsetzung im Auftrag der Schweizerischen Hochschulkonferenz am 1. Juli 2024 begonnen.

Im Rahmen der zweiten Etappe zur Umsetzung der Pflegeinitiative wird ein neues Bundesgesetz erarbeitet, das die Arbeitsbedingungen in der Pflege und die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten der Pflegefachpersonen verbessern soll. Die Vernehmlassung wurde im August 2024 abgeschlossen.

Quelle: Medienmitteilung Kanton Zürich

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