Quartierleben
Wegen Jagdgesetz: Leinenpflicht für Hunde
Der Regierungsrat hat die Aktualisierung des Jagdgesetzes von 1929 beschlossen. Eine der Konsequenzen: Vom 1. April bis zum 31. Juli gilt sowohl im Wald als auch bis 50 Meter ausserhalb des Waldes eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde.
3. April 2023 — Dagmar Schräder
Wie der Kanton in einer Medienmitteilung vom 3. November 2022 mitteilte, wird mit dem neuen Jagdgesetz dem Umstand Rechnung getragen, dass sich die Jagd in den letzten Jahrzehnten stark gewandelt habe und heute einen umfassenden Leistungsauftrag der Öffentlichkeit erfülle.
Auch der Schutz der Wildtiere und der Erhalt deren Lebensräume ist ein Ziel des neuen Gesetzes. Der Kantonsrat hat die Anpassungen bereits im Jahr 2021 beschlossen, nun hat der Regierungsrat die dazugehörige Jagdverordnung erlassen und die Inkraftsetzung des Gesetzes beschlossen.
Drei Neuerungen betreffen die Bevölkerung
Eine der drei Neuerungen, die auch die breite Bevölkerung betreffen, ist insbesondere für Hundehalter*innen von Bedeutung. Neu wird jeweils vom 1. April bis zum 31. Juli sowohl im Wald als auch bis 50 Meter ausserhalb des Waldes eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde gelten. Das Hundegesetz wurde entsprechend angepasst werden. Diese Massnahme dient dem Schutz der Wildtiere während Brut- und Setzzeit im Frühling und Sommer.
Des Weiteren wird auch die Fütterung von Wildtieren nicht mehr erlaubt sein. Darunter fallen etwa Greifvögel, Füchse oder verwilderte Haustauben; Singvögel, Wasservögel und Eichhörnchen dürfen dagegen nach wie vor mit kleinen Mengen an Futter versorgt werden.
Eine vor allem die Landwirtschaft betreffende Neuerung verbietet die Verwendung von Stacheldrahtzäunen im Wald und auf offener Flur. Damit soll verhindert werden, dass sich Wildtiere in Stacheldrahtzäunen verfangen und darin verenden. Für diese Neuerung gilt eine Übergangsfrist von drei Jahren.
Daneben wurden mit dem Gesetz auch die Organisation der Jagdgesellschaften, Planung und Betrieb der Jagd, die Jagdaufsicht sowie weitere Themen neu geregelt.
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