Ratgeber
Gnade vor Recht
24. August 2021 — Eingesandter Artikel
Auf dem Weg ins Büro fiel mir eine Gruppe Polizisten auf, die an der Rämi-, Ecke Waldmannstrasse eine Verkehrskontrolle durchführten und Autos herauswinkten. Was genau das Vergehen der Autofahrer war, erschloss sich mir leider nicht, aber es wurden wacker Bussen verteilt.
Feldstudie auf der Strasse
Ich habe dem Treiben eine Weile von der Hohen Promenade aus zugeschaut. Und siehe da, der erste Velofahrer fuhr mitten auf den Tramgleisen – unter Nichtbeachten der ausgezogenen Linie – die Rämistrasse hinunter. Völlig unbeeindruckt von den vielen Ordnungshütern in ihren Leuchtwesten und wahrscheinlich mit einschlägiger Erfahrung, denn der vorderste Polizist hatte ihn im Auge und es passierte … nichts. Bald darauf sausten zwei junge Frauen zwischen den Fussgängern hindurch auf dem Trottoir die Rämistrasse hinunter, direkt auf den Polizisten zu. Dieser konnte nicht anders, als sie mit strenger Miene – denke ich mir zumindest, hatte meine Brille nicht dabei – um die Ecke zu winken. Geknickt standen die beiden nun direkt neben dem letzten Autosünder, der seinen Führerausweis hatte zücken müssen.
Und tschüss
Vier Polizisten standen um die jungen Frauen herum, es wurde gesprochen, dann fuhren Letztere weiter, drehten sich lächelnd nochmals um, winkten: «Viele Dank und tschüss, en schöne Tag no!». Ja, Polizisten, die beim ersten Mal verwarnen und nochmals Gnade vor Recht ergehen lassen, finde ich auch cool. So würde ich es mir wünschen. Augenmass ist immer gut und dem (Verkehrs-)Klima förderlich. Mit gequältem Lächeln nahm derweil der Autofahrer seinen Busszettel in Empfang. Wie blöd muss der sich vorgekommen sein.
Ordnung ist wichtig und richtig
Ich wünschte mir Augenmass bei (Verkehrs-)Situationen, wo keine Gefahr in Verzug ist. Auch für Gewerbetreibende an der Arbeit, deren Parkzeit gerade abgelaufen ist, die (oft mit Anhänger) nicht im markierten Bereich parkieren können. Die Stadtverwaltung dazu: keine Ausnahmen! Kulanz wünsche ich mir sodann von Velofahrenden, wenn wegen Parkplatzabbaus – auch für Velorouten – und mangels Alternativen der Güterumschlag und die Anlieferung des Bestellten, wie von der Stadt vorgesehen, auf dem Velostreifen erfolgen muss.
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