Es gibt eine rote Linie bei der Reform der Altersvorsorge

Seit mehreren Wochen debattieren Ständerat und Nationalrat über die Reform «Altersvorsorge 2020». Für die Frauen sieht es nicht gut aus.

Judith Stofer, Kantonsrätin AL, Zürich Kreis 6/10

Ich bin ziemlich erzürnt über den Verlauf der Beratungen in den beiden Kammern, denn es wird je länger je klarer, dass die Frauen die Hauptlast für die Rentenreform zu tragen haben. National- und Ständerat sind sich nämlich einig, dass das AHV-Alter der Frauen innert drei Jahren von heute 64 auf 65 angehoben werden soll. Aufgrund der kürzeren Rentenlaufzeit und längeren Beitragspflicht leisten Frauen damit einen Sparbeitrag von jährlich rund 1,3 Milliarden Franken (neueste Zahlen des Bundes).

Kompensation von 70 Franken

Ebenfalls einig sind sich die beiden Räte, dass der Mindestumwandlungssatz bei der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse) von 6,8 auf 6 Prozent gesenkt werden soll. Um die Ausfälle in der zweiten Säule zu kompensieren, schlägt die Mehrheit der Ständeräte eine Erhöhung der AHV-Neurenten um monatlich 70 Franken vor. Dieser Vorschlag wird aber von einer Mehrheit des Nationalrates abgelehnt, das heisst, hier besteht eine Differenz zwischen den beiden Räten. Auch in der Frage von zusätzlichen Einnahmen zur Finanzierung der künftigen AHV-Renten sind sich die beiden Räte nicht einig: Der Ständerat schlägt eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um ein Prozent vor, der Nationalrat von 0,6 Prozent. Bis zum 17. März müssen sich die beiden Räte einigen. Dann findet die Schlussabstimmung statt und es wird sich zeigen, ob die Reform «Altersvorsorge 2020» scheitert oder die Hürde von National- und Ständerat nimmt. Scheitert sie, bleibt alles beim Alten. Stimmt das Parlament der Reform zu, wird voraussichtlich von Frauenseite her das Referendum ergriffen.

Tiefere Löhne = tiefere Renten

Denn mit der Erhöhung des Frauenrentenalters wird eine rote Linie überschritten. Auf einen einfachen Nenner gebracht: Erst wenn Frauen und Männer für gleiche Arbeit gleichviel verdienen, steht der Erhöhung des Frauenrentenalters nichts mehr im Wege. Trotz Lohndiskriminierungsverbot, das seit 1981 in der Bundesverfassung festgeschrieben ist, verdienen Frauen nach wie vor weniger als ihre männlichen Berufskollegen. Die neuesten Zahlen des Bundes zeigen: Frauen verdienen zwischen 10 und 20 Prozent weniger als Männer. Die tieferen Löhne von erwerbstätigen Frauen haben Auswirkungen auf deren Renten: Weil diese an die Löhne gekoppelt sind, erhalten Frauen im Alter tiefere Renten und werden so nochmals diskriminiert. Ich werde darum das Referendum ganz sicher unterstützen.

Judith Stofer, Kantonsrätin AL, Kreise 6/10

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