Stadt
Erlaubt ist auch, was stört
Die Ombudsstelle hat ihren Jahresbericht 2024 veröffentlicht. Neben statistischen Angaben werden Fallbeispiele präsentiert. Dabei liegt der Schwerpunkt dieses Jahr auf dem öffentlichen Raum.
26. Mai 2025 — MM (Medienmitteilung)
Jedes Jahr erstattet die Ombudsstelle dem Gemeinderat der Stadt Zürich Bericht über ihre Tätigkeit. So präsentiert dieses Jahr Pierre Heusser, der Ombudsmann der Stadt Zürich, seinen Jahresbericht 2024. Laut Medienmitteilung der Stadt Zürich liegt der Schwerpunkt auf den vielfältigen Konflikten im öffentlichen Raum, die sich in einer zunehmend dicht bewohnten und gut besuchten Stadt ergeben können. Zehn Fallbeispiele zeigen, wie die Ombudsstelle hier klären und vermitteln kann.
Deutliche Zunahme der Personalfälle
Die Medienmitteilung fasst die wichtigsten Statistiken zusammen: Im Jahr 2024 haben der Ombudsmann und sein Team insgesamt 1436 neue Fälle behandelt. Die Anzahl der neuen Geschäfte (grössere Fälle) blieb etwa gleich hoch (591, Vorjahr 596). Noch höher als im Vorjahr ist der Anteil an internen Personalfällen (47 %, Vorjahr 41 %).
Wiederum fanden viele Kontakte mit den Ratsuchenden (5315, Vorjahr 5540) statt, aber auch mit der Verwaltung (3001, Vorjahr 2887). Die meisten Fälle betrafen wie in den Vorjahren das Sozialdepartement, das Sicherheitsdepartement, das Gesundheits- und Umweltdepartement sowie das Schul- und Sportdepartement.
Die Stadt als öffentlicher Raum
Der öffentliche Raum muss vielen unterschiedlichen Ansprüchen genügen. «Er ist Lebensraum, Arbeitsraum, Freizeitraum und vieles mehr,» wie Heusser im Bericht schreibt. Für ein friedliches Zusammenleben muss klar sein, was erlaubt ist und was nicht. Nicht alles, was jemanden stört, ist auch verboten.
Wie die Medienmitteilung erklärt, muss die Stadtverwaltung ihre Interventionen im öffentlichen Raum auf die geltenden Gesetze abstützen und nachvollziehbar begründen können. Gleichzeitig müssen sich betroffene Bürger*innen darauf verlassen können, dass die geltenden Regeln auch wirklich durchgesetzt werden. Mit anderen Worten sollte der Staat im öffentlichen Raum nicht mehr, aber auch nicht weniger intervenieren, als das Gesetz vorsieht. Wer darauf vertrauen kann, ist im Einzelfall eher zu Kompromissen bereit. In der Praxis ist das nicht immer einfach einzuhalten.
Zehn Fallbeispiele und zehn Kurzbeispiele
Wie jedes Jahr präsentiert der Ombudsmann zehn Fallbeispiele etwas ausführlicher, die sich in der einen oder anderen Form mit Konflikten oder Problemen im öffentlichen Raum beschäftigen. In zehn weiteren Kurzbeispielen wird aufgezeigt, mit welcher bunten Palette von Anliegen die Ombudsstelle zu tun hat. Der Jahresbericht 2024 mit den Fallbeispielen ist hier einzusehen: www.stadt-zuerich.ch.
Quelle: Medienmitteilung Stadt Zürich
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