Eklatante Mängel beim Wassergesetz

Das vorliegende Wassergesetz weist aus Sicht der EVP gravierende Mängel auf. Dem Gewässer- und Naturschutz wird zu wenig Rechnung getragen. Partikulare Eigeninteressen wie die Privatisierung von Trinkwasser oder die Verhinderung von freiem Zugang zum Seeufer kann die EVP so nicht mittragen.

Claudia Rabelbauer, Gemeinderätin EVP

Der Zugang zu den Gewässern, unserem gemeinsamen Eigentum, soll erschwert werden. Das Gesetz bezweckt nicht mehr wie bisher vom Bundesrecht vorgesehen «die Erleichterung», sondern neu «die Regelung» des öffentlichen Zugangs zu Seen und Flüssen. Die EVP hat 2011 die Seeuferweg-Initiative lanciert. Der vom Kantonsrat formulierte Gegenvorschlag wurde mit grosser Mehrheit angenommen. Das vorliegende Wassergesetz verwässert das in der Bevölkerung breit abgestützte Anliegen des direkten Zugangs zum Seeufer. Partikulare Interessen von Eigentümerinnen und Eigentümern haben mehr Gewicht als das öffentliche Interesse.

Trinkwasserverschmutzung durch Pestizide

Künftig sollen die Gewässerabstände so eng wie möglich gehalten werden: Damit kann viel zu nahe ans Wasser gebaut werden. Ein genügender Gewässerraum wäre jedoch wichtig, denn er sichert nicht nur den Raum, den Gewässer für ihre natürlichen Funktionen brauchen, er schützt auch unser Trinkwasser vor Schadstoffen wie Düngemitteln und Pestiziden, die sonst weiterhin in Gewässernähe gespritzt werden können. Die Wasserqualität ist in den letzten Jahren gesunken und viele Tiere und Pflanzen sind bedroht. Das eidgenössische Gewässerschutzgesetz schreibt unmissverständlich den Schutz und die Wiederherstellung lebendiger Gewässer vor. Das vorliegende Wassergesetz dagegen will nur das absolute Minimum zulassen. Auch beim Hochwasserschutz. Das ist zu wenig!

Höhere Gebühren wegen Privatisierung

Das neue Wassergesetz erlaubt Minderheitsbeteiligungen von privatrechtlichen Unternehmen an der Wasserversorgung. Es verlangt zwar, dass die Gemeinden bei der Ausgliederung der Wasserversorgung in eine Aktiengesellschaft sowohl über die Mehrheit des Aktienkapitals als auch über mindestens zwei Drittel der Stimmrechte verfügen müssen. Auch dürften mit der Trinkwasserversorgung keine Gewinne erzielt werden. Das ist jedoch ein Widerspruch, denn private Investoren haben immer kommerzielle Interessen und wollen Gewinne erzielen. Dies würde aber unweigerlich zu höheren Gebühren führen. Die EVP lehnt deshalb die wässrige Mogelpackung ab.

Claudia Rabelbauer, EVP

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