Alter
«Für Menschen jeden Alters sinnvoll»
Wenn der Wille besteht, eine Patientenverfügung aufzusetzen, dann finden sich im Internet viele Dokumente dazu. Sich in dieser Fülle an Informationen zurechtzufinden, ist nicht einfach. Hubert Kausch, Verantwortlicher für Patientenverfügungen beim Schweizerischen Roten Kreuz Kanton Zürich, beantwortet praktische Fragen.
4. März 2025 — Dagmar Schräder
Herr Kausch, welche Dokumente sollte man Ihrer Meinung nach als Vorsorge für Alter und Pflegebedürftigkeit aufsetzen?
Hubert Kausch: Man sollte Vorsorge treffen für spezifische medizinische und pflegerische Aspekte, die mit einer Patientenverfügung geregelt werden können. Darüber hinaus sorgt ein Vorsorgeauftrag dafür, dass eine Person meines Vertrauens die Verantwortung übernehmen kann, wenn ich selbst urteilsunfähig werde.
In welchem Alter sollte dies geschehen?
Die Errichtung einer Patientenverfügung empfiehlt sich für Personen jeglichen Alters, da man auch nach einem Unfall oder aufgrund einer plötzlichen Erkrankung in die Situation kommen kann, nicht mehr selbstständig entscheiden zu können. Es gibt kein spezifisch empfohlenes Alter.
Muss man ein bestimmtes Formular verwenden oder kann man den Text selbst verfassen?
Es gibt lediglich zwei Form-Anforderungen an die Patientenverfügung: Sie muss schriftlich sein (handschriftlich oder gedruckt, frei formuliert oder in einer Formularvariante erstellt) und handschriftlich datiert und unterschrieben werden.
Wo sollte man sie deponieren?
Die Patientenverfügung sollte dort aufbewahrt werden, wo sie gut gefunden werden kann. Die vertretungsberechtigten Personen sollten Zugang zum Original haben, wenn dieses zu Hause aufbewahrt wird. Mit Vorteil hat man nahe bei der Krankenversicherungskarte eine Information im Portemonnaie, dass man eine Patientenverfügung errichtet hat und wo sie sich befindet. Es gibt auch Organisationen, die Verfügungen hinterlegen und die dort jederzeit abrufbar sind. Dies ist insbesondere dann angezeigt, wenn man keine vertretungsberechtigten Personen benannt hat. Informiert sein sollten auf jeden Fall die nächsten Angehörigen. Mit Vorteil errichtet man mit diesen zusammen die Patientenverfügung.
Wie und wann lässt sich eine Patientenverfügung revidieren?
Eine Patientenverfügung kann jederzeit geändert werden. Wichtig ist, dass man darauf achtet, dass allfällige Kopien, die möglicherweise bei Bezugspersonen im Umlauf sind, ebenfalls wieder auf den neuesten Stand kommen. Es gilt auf jeden Fall immer das Original mit dem neuesten Datum.
Was passiert, wenn die Angehörigen Bedenken haben, die Patientenverfügung umzusetzen? Oder wenn sich Arzt und Angehörige nicht einig sind, wie die Verfügung umzusetzen ist?
Hier gilt: Eine möglichst klare Patientenverfügung verfassen und eigene Vorstellungen genug deutlich formulieren. Neben der Patientenverfügung werden alle Informationen zu einer guten Entscheidung zu berücksichtigen sein, sowohl solche zur psychosozialen Situation der Patienten wie auch die medizinische Indikation. Es braucht also ein Gespräch, in dem alle Aspekte unter Einbezug der Patientenverfügung besprochen und schliesslich untereinander abgewogen werden im Sinn einer guten medizinischen Entscheidungsfindung.
Die Vorsorge für den Ernstfall
Schicksalsschläge, die zum Verlust der Urteilsfähigkeit führen, lassen sich nicht verhindern. Was sich aber verhindern lässt, ist eine medizinische Behandlung, die nicht den eigenen Wünschen und Vorstellungen entspricht. Für diese Fälle gibt es die Patientenverfügung.
In diesem Artikel erfahren Sie das Wichtigste zur Patientenverfügung.
Im Fokus: Wertvolle Jahre
Der «Höngger» veröffentlicht in diesem Jahr erneut die Reihe «Wertvolle Jahre», die sich der Lebensrealität von betagten Menschen widmet
Diese Artikel entstehen mit freundlicher Unterstützung der Luise Beerli Stiftung, die sich für solche Menschen stark macht.
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