Ein LEK für alle Fälle, Teil 3

Im «Höngger» vom 14. September wurde entlang fast vergessener Flurnamen über aktuelle Leitbilder und mehr berichtet, was als Folgen des LEK Hönggerberg-Affoltern angedacht oder bereits in der Umsetzung ist. Im letzten Teil geht die Reise nun weiter über Radwege, Korridore und Steininseln zu Landschaftsbildern.

Blick auf die «Kalchtaren», die Felder ausgangs Rütihof Richtung Oberengstringen, ein Lebensraum der Glühwürmchen.
Gilt als landschaftssensibel: Die ehemalige Bauparzelle des «Ringling».
Trampelpfad, welcher bei der Unterführung der Emil-Klöti-Strasse zwischen ETH und Hönggerwald über das Feld führt.
Die «Breitenloo» hinter dem abgegrenzten Waldstück oberhalb des «Müseli»: Würden hier dauerhaft hohe Kulturen, zum Beispiel Obstbäume, gepflanzt, wäre es mit der Aussichtslage dahin – doch dies wird bereits in den Pachtverträgen verhindert.
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Was wäre die Stadt Zürich ohne die Diskussion um ihre Radwege? Natürlich darf deshalb auch der Bereich «Massnahmen Fuss- und Radwege» im LEK Hönggerberg-Affoltern nicht fehlen. Allerdings sind nur sechs Massnahmen im Bereich Hönggerberg vorgesehen, denn grundsätzlich sei das bestehende Wegenetz bis auf wenige Lücken vorhanden – es gehe darum, diese Lücken zu schliessen. Eine solche hat das LEK zwischen dem Rütihof und dem «Hölzli», dem Freibad «Zwischen den Hölzern» auf Oberengstringer Gemeindegebiet, erkannt. Im Rahmen des noch zu erstellenden Nutzungskonzeptes Frankenbühl soll die direkte Verbindung zwischen dem Zwischenhölzerweg und dem Engstringerweg ausgebaut werden.
Ebenfalls ausgebaut werden soll der kleine, aber viel benutzte Trampelpfad, welcher bei der Unterführung der Emil-Klöti-Strasse zwischen ETH und Hönggerwald über ein Wiesenstück in ebendiesen Wald führt, «in Rücksprache mit dem Bewirtschafter und unter Berücksichtigung des Wildaustrittes», so das LEK. Weil hier aber auch eine Abhängigkeit zur Entwicklung der ETH Hönggerberg besteht, wird die Massnahme erst in zweiter Priorität angegangen. Bis dann bleibt es beim inoffiziellen Trampelpfad, der auch von Bikern genutzt wird. Generell erkennt das LEK, dass an der Emil-Klöti-Strasse ein sicherer und attraktiver Übergang fehle. Geplant, geschweige denn umgesetzt, wird auch hier erst etwas, wenn die Anforderungen aus den Erweiterungsplänen der ETH bekannt sind.

Einwirken durch Beraten: ETH und andere Bauten

Gerade die ETH Hönggerberg ist es, die mit ihrem laufenden Ausbau in Höngg immer wieder kritische Stimmen weckt. Nicht wegen dieser Stimmen, sondern weil die Stadt generell ein Auge darauf hat, sind im LEK auch Massnahmen in «landschaftssensiblen Baugebieten» festgehalten. In Höngg macht das LEK unter den wenigen verbliebenen Baugebieten sieben «landschaftssensible» aus. Sie liegen im Bereich des Siedlungsrandes oder grenzen an sogenannte Vernetzungskorridore, weshalb das LEK findet, dass neben den jeweiligen Nutzungsansprüchen auch die Eingliederung in die Landschaft als zentrales Thema zu behandeln sei. Besonders genannt wird unter anderem eben auch, dass «die in der offenen Landschaft liegende Bauzone der ETH Hönggerberg in ihrer Ausdehnung wo möglich zu reduzieren» sei. Hier, wie bei allen so definierten Gebieten, kommt dem LEK vor allem beratender Charakter zu. Es sei «mit qualitätsvollen, an den Ort angepassten Gebäudevolumen und einer hochwertigen Umgebungsgestaltung eine gute Eingliederung in die Landschaft anzustreben» und insbesondere seien «die Vernetzungsachsen Käferberg-Hönggerberg südlich und nördlich der ETH Hönggerberg sicherzustellen». Beratung erfuhr auch die bereits realisierte Wohnsiedlung «KraftWerk2» beim Heizenholz, als es darum ging, das Bauprojekt in die Landschaft einzugliedern und die Aussichtslage zu erhalten. Auch die Bauherrschaft der ehemaligen «Ringling»-Parzelle wird bei der Neuplanung auf die Anforderungen des LEK Rücksicht nehmen müssen. Selbiges gilt beispielsweise auch für den Fall, dass die freie Fläche oberhalb des Schulhauses Riedhof je überbaut wird.

Erlebbare Landschaftsbilder

Geplante oder realisierte Bauten wie die eben beschriebenen stechen in einer Landschaft zwangsläufig ins Auge. Doch auch um das Landschaftsbild generell aufzuwerten (L1) sind in Höngg sieben Massnahmen formuliert, welche die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der verschiedenen Landschaftsräume erhalten und stärken sollen. Hier geht es besonders um Aussichtslagen und sogenannte Sichtachsen: Sie sind es, welche es – oft unmerklich – ausmachen, wie man eine Landschaft überhaupt wahrnimmt. Und sie sollen nicht nur erhalten und betont werden, sondern auch das Landschaftsbild in seiner Umgebung aufwerten. Das Anlegen und Pflegen von Obstgärten, Baumreihen und Hecken wird mit den Sichtbeziehungen abgestimmt; auch das Entfernen von wenig genutzten Infrastrukturen kann von Bedeutung sein. Viele dieser Massnahmen vernetzen auch die Lebensräume der Tierwelt. Wie zum Beispiel die Pflanzung von Einzelbäumen in den «Kalchtaren». Das ist jene Wiese links der Rütihofstrasse, wo diese den Rütihof Richtung Oberengstringen verlässt. Hier sind die Massnahmen jedoch mit der Förderung von Glühwürmchen abzustimmen, für die ein offener, extensiv genutzter Wiesenstreifen entlang der Strasse wichtig ist.
Was mit der «Betonung von Sichtachsen an Aussichtslagen» gemeint ist, zeigt sich exemplarisch im Bereich Breitenloo. Das ist jene Landwirtschaftsfläche, welche gleich hinter dem abgegrenzten Waldstück oberhalb des «Müseli» in der Waid liegt. Würden hier dauerhaft hohe Kulturen, zum Beispiel Obstbäume, gepflanzt, wäre es mit der Aussichtslage dahin – doch dies wird bereits in den Pachtverträgen verhindert.

Wiederherstellen und vernetzen

Geht es für den Menschen um visuell erfahrbare Achsen und Verbindungen, so geht es bei Tieren – und manchmal auch bei Menschen – um ganz physische Bedürfnisse. Um Verbindungsmöglichkeiten zwischen Lebensräumen, die durch Strassen voneinander getrennt sind. Solchen Orten wird im LEK unter dem Thema «Wiederherstellen Landschaftsverbindung» (L2) hohe Priorität eingeräumt, wenn es heisst, dass bei der Sanierung von stark befahrenen Hauptverkehrsstrassen generell zu prüfen sei, wie die Barrierewirkung für Mensch und Tier gemindert werden könnten.
In Höngg wird dazu die Emil-Klöti-Strasse genannt. Das LEK formulierte 2011 noch, dass eine teilweise Überdeckung in Kombination mit einer Tieferlegung der Strasse und einer Spurreduktion zu prüfen sei, um so die Querungsmöglichkeiten für Wildtiere – und nebenbei für Fussgänger und Velofahrende – aufzuwerten. Unterdessen ist diese Idee in die dritte Priorität gerutscht. Auch hier wartet man auf die Anforderungen aus den Erweiterungsplänen der ETH.

Ökologische Vernetzungen sind wichtig

Doch ganz generell und in allen vom LEK erfassten Gebieten wird viel Wert auf die ökologische Vernetzung gelegt, zusammengefasst unter dem Titel «Verbessern der ökologischen Vernetzung» (N2). So soll sichergestellt werden, dass nicht nur kleinere Vernetzungen, sondern auch die grossräumigen Vernetzungsachsen zwischen den Landschaftsräumen Katzenseen-Katzenbach, Käferberg-Hönggerberg und Limmat über das Siedlungsgebiet hinweg aufgewertet oder wiederhergestellt werden. Für Tiere unüberwindbare Barrieren wie Strassen oder Zäune sollen auf diesen Achsen verhindert oder deren Auswirkungen gemindert werden. Punktuell seien «bauliche Massnahmen für die sichere Querung der Strassen zu prüfen». Das bedeutet, dass im Rahmen von Strassen- und Bauprojekten genau hingeschaut wird, was der Tierwelt zugutekommt. Zum Beispiel das Erstellen von Grünbrücken oder Kleintierdurchlässen.
Aber auch andernorts tragen Hecken, Kleinstrukturen, Ackerrandstreifen und artenreiche Wiesen zur ökologischen Vernetzung bei – oder wie zum Beispiel im Rebberg Chillesteig bereits realisiert, auch Steininseln.
Für viele Tier- und Pflanzenarten verlaufen solche Korridore entlang von Bächen und Flüssen. Auch diese sollen geschützt oder aufgewertet werden. In Höngg sollen an fünf Orten eingedolte Bäche geöffnet oder bereits offene ökologischer gestaltet werden. Das LEK benennt sie unter «Massnahmen Fliessgewässer» (N3). Besonders im Rütihof scheint es da noch viel Arbeit zu geben. Verschiedene Massnahmen sind für den Weidtobelbach, den Fürtli- und den Steinwiesbach vorgesehen. Allerdings verlaufen diese ganz oder teilweise über Privatgrund und die Zustimmung der betroffenen Grundeigentümer ist entscheidend.
In der Dokumentation des Umsetzungsstandes zum LEK Hönggerberg-Affoltern sind ganz zuletzt einige Massnahmen aufgelistet, die bereits abgeschlossen wurden. Dazu gehören unter anderem die Sanierung eines Waldweges im Rütihof, die Aufwertung des Rebbergs Chillesteig oder die Förderung der Mehlschwalben, die in Zusammenarbeit mit dem Natur- und Vogelschutzverein Höngg realisiert wurde.

Das Ringen wird fortdauern

Geht man die Liste durch, so fällt auf, dass die Massnahmen, welche direkt dem Schutz von Tieren und Pflanzen dienen, die grosse Mehrheit ausmachen. Und wo immer möglich wurden sie bereits realisiert oder sind in Arbeit, was Flora und Fauna zu gönnen ist. Naturschutz geht schneller, anderes ist komplexer. Zwar führt das LEK alle Themen auf, auch komplizierte und heiklere, bei denen verschiedenste Ansprüche aufeinandertreffen. Deren Umsetzung wird dann auf die Ebene der Leitbilder und Nutzungskonzepte verschoben. Das ist formal korrekt, doch fragt es sich, ob nicht durch eine bereits klarere Definition innerhalb des LEK ein deutlicherer Rahmen für Wünsche und Ansprüche hätte formuliert werden müssen. Denn auf der Ebene der Leitbilder und Nutzungskonzepte wird erfahrungsgemäss mit harten Bandagen um Ansprüche, Pfründe und Besitzstandswahrung gefeilscht bis jener vielbeschworene helvetische Kompromiss gefunden ist, der oft genug niemanden richtig glücklich macht. Ob für diesen Kompromiss in durch die zunehmenden Nutzerzahlen enger werdenden Erholungsräumen jedoch Platz bleibt? Jedenfalls bleibt das Ringen um Räume wie die Allmend Hönggerberg bestimmt weiterhin so spannend, wie es seit jeher war, als sich der Name einbürgerte: «Allmend» bezeichnete ab dem 11. Jahrhundert jenes Grundeigentum einer Gemeinde, an dem alle Bürgerinnen und Bürgern dieser Gemeinde ein Nutzungsrecht haben.

Im diesem Fokus bereits erschienen:
31. August 2017: «Ein LEK für alle Fälle» (Teil 1)
31. August: «Begehrte Höngger Allmend» (historische Betrachtung)
14. September: «Ein LEK für alle Fälle» (Teil 2)

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