Die Selbstbestimmungsinitiative ist abzulehnen

Am 25. November stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über die Selbstbestimmungsinitiative ab. Die Initiative, auch unter dem Namen «Schweizer Recht statt fremde Richter» bekannt, möchte, dass die Bundesverfassung generellen Vorrang gegenüber internationalen Verträgen, dem «Völkerrecht», hat.

Alexander Jäger, Gemeinderat FDP

Ausnahme sind die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts, und dass Gerichte und Verwaltungen einen internationalen Vertrag nicht mehr anwenden, sofern die Verfassung diesbezüglich geändert wurde. Die Selbstbestimmungsinitiative zeigt also ein klares Vorgehen auf, wie bei einem Konflikt zwischen Verfassung und einem internationalen Vertrag vorgegangen werden muss. Genau dieses Muss ist das Problematische daran. Denn, sollte eine Verfassungsänderung teilweise oder ganz internationalem Recht wiedersprechen, müssten diese Verträge gekündigt oder neu ausgehandelt werden. Ein pragmatisches Vorgehen mit einem Abwägen der Vor- und Nachteile einer Kündigung der Verträge oder einer Neuverhandlung ist so nicht möglich. Genau das wurde jedoch bis anhin praktiziert. Denn eine Vertragsverhandlung bietet auch der Gegenpartei immer die Möglichkeit, eigene Positionen in die Verhandlung mit einzubringen. Und gerade das ist für die Schweiz wichtig. Eine Abwägung, ob eine Neuverhandlung sinnvoll ist oder nicht, könnte nicht mehr stattfinden.

Gefährliche Bestimmung

Auch müssten die Gerichte und die Verwaltung diese internationalen Verträge, die durch Volksentscheid gebrochen wurden und somit geändert oder gekündigt werden müssen, sofort nicht mehr anwenden. Das würde die Schweizer Verhandlungsposition extrem schwächen und die anderen Staaten auffordern, mit der Schweiz abgeschlossene Verträge, wenn sie ihnen nicht gefallen, ebenfalls nicht mehr einzuhalten.
Als Fazit bleibt: Bei der Annahme der Initiative würde die Schweiz in die Verfassung schreiben, dass einmal abgeschlossene Verträge ohne weiteres gebrochen werden können. Für ein Land, das vom Export von Waren und Dienstleistungen lebt und folglich auf stabile und verlässliche Beziehungen zu den exportierenden Ländern angewiesen ist, ist eine solche Bestimmung gefährlich.
Die FDP lehnt die Selbstbestimmungsinitiative klar ab.

Alexander Jäger, Kantonsrat FDP Kreis 6/10

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